Prozess gegen Sozialrichter von Renesse

Engagement für Holocaust-Überlebende bleibt ohne Dank

Sozialrichter Robert von Renesse in einer Verhandlungspause vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Der Sozialrichter Robert von Renesse in einer Verhandlungspause vor dem Düsseldorfer Landgericht © dpa/ picture-alliance/ David Young
Von Julia Smilga · 23.09.2016
Ein jahrelanger Rechtsstreit ist beendet: Sozialrichter Jan-Robert von Renesse hatte NS-Opfern zu ihrem Recht verholfen und musste sich wegen Rufschädigung der Landesjustiz vor Gericht verantworten. Nun gibt es eine außergerichtliche Einigung. Aber es bleibt die erschreckende Erkenntnis: Der Einsatz für die Rechte der Holocaustüberlebenden kann Konsequenzen haben.
Der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse musste sich wegen "Rufschädigung der Justiz" vor Gericht verantworten. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht. In letzter Minute zog jedoch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty seine Klage zurück. Die knappe Presseerklärung des Justizministeriums vom 13. September lautet:
"Das Justizministerium und Herr Richter am Landessozialgericht, Dr. Jan-Robert von Renesse, haben sich verständigt. Hinsichtlich des Inhalts der Verständigung haben die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart. Durch Beschluss hat das Richterdienstgericht das Disziplinarverfahren daraufhin eingestellt."

Von Renesse fühlte sich in Schicksale ein

Drei Sätze beendeten einen jahrelangen, auch international beachteten Streit in der nordrheinwestfälischen Sozialgerichtsbarkeit. Dieser Streit, der für von Renesse schlimmstenfalls Dienstsuspendierung und existenziellen Ruin hätte bedeuten können, offenbarte auch, welche Konsequenzen der Einsatz für die Rechte der Holocaustüberlebenden haben kann. Und zwar - in Deutschland heute.
Von Renesse wurde nicht etwa dafür disziplinarisch verfolgt, dass er sich über das bürokratische Maß hinaus in das Schicksal jüdischer NS-Opfer eingefühlt hatte, über deren Anträge auf Gettorente er zu entscheiden hatte. Diese mussten nämlich nachweisen, dass sie im Ghetto aus eigenem Willenentschluss gearbeitet hätten und dafür Entgelt bekamen. Es fehlte nur noch die Nachweisforderung, dass sie sich freiwillig in die Ghettos einsperren ließen.
Richter von Renesse wurde auch nicht für sein persönliches Engagement verfolgt, indem er die Überlebenden in Israel persönlich anhörte und dabei den meisten auch Recht gab. Während seine Kollegen am Landessozialgericht Essen en masse nach Aktenlagen entschieden und zu 90 Prozent die Ghettorentenanträge ablehnten. Die Strafe war auch sicher nicht als Rache gedacht, weil von Renesses besonderer Weg höchstrichterliche Zustimmung bekam.

Verklagt, weil er Zustände öffentlich machte

Die disziplinäre Verfolgung begann, als von Rennesse in einer Petition an den Deutschen Bundestag 2012 alle diese Zustände öffentlich machte und seinen Kollegen in NRW vorwarf, die Fälle der Holocaust-Überlebenden nicht fair behandelt zu haben. Der Nestbeschmutzer wurde von Justizminister Kutschaty verklagt. Der Vorwurf: Beschädigung des Justizansehens. Geforderte Strafe: 5000 Euro.
Vier Jahre lang zieht sich der Prozess gegen den engagierten Richter hin. Immer wieder berichten Medien im In- und Ausland. Holocaustverbände setzen sich für von Renesse ein. 15 Repräsentanten deutscher und internationaler jüdischer Verbände schreiben an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin, Hannelore Kraft, darunter auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden. Von Renesses Fall wird zur gesellschaftlichen Angelegenheit und schlägt Wellen bis nach Israel.
Seit die außergerichtliche Einigung vor zehn Tagen verkündet wurde, kann der Richter aufatmen:
"Das ist eine große Erleichterung, das war doch ein Mühlstein, der die ganze Familie jahrelang belastet hat, insofern bin ich froh, dass es vorbei ist."
Zum Inhalt der Einigung kann Jan-Robert von Renesse nichts sagen – die Bedingungen sind streng vertraulich. Zumindest muss er keine Repressalien mehr befürchten. Ein Dank des Vaterlandes, dem er durch seinen Fall einen Spiegel vorgehalten hat, scheint auszubleiben.
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