Verbraucherschutz

Die Fallstricke der Share Economy

Eine Hand übergibt einer anderen einen Schlüssel.
Zimmer und Wohnungen zu teilen, zum Beispiel über die Internet-Plattform airbnb, ist ein Form der "Sharing Economy" © dpa / picture alliance / Jens Kalaene
Moderation: Marianne Allweiss und André Hatting · 29.06.2015
Jeder zweite Deutsche ist angeblich in der Share Economy aktiv, tauscht und teilt Wohnung, Auto, Kleider, Bücher. Doch manche dieser Geschäftsmodelle seien nicht ohne Risiken und Tücken, meint Lucia Reisch.
Ob Uber oder Airbnb - immer mehr Menschen nutzen Angebote der Share Economy. Diese Form des Wirtschaftens, anfangs gar gepriesen als Alternative zum Kapitalismus, gerät immer wieder in die Kritik: Share Economy verletze Datenschutz und soziale Standards und mache letztlich vor allem große Onlinekonzerne reich.
Ein Pauschalurteil ist nicht möglich
Lucia Reisch, Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), rät zu einer differenzierten Betrachtung, denn unter dem Begriff Share Economy würden sehr unterschiedliche Geschäftsformen zusammengefasst.
"Diese unterschiedlichen Modelle haben eben unterschiedliche Gewinnstrukturen und haben auch unterschiedliche Risiken und Tücken." In jedem Fall aber seien bessere Verbraucherschutzgesetze notwendig.
"Die Verbraucherpolitik und insbesondere das Verbraucherrecht ist ja in einer analogen Welt entwickelt worden und auch in einer ziemlich konventionellen Nachfrage-Anbieter-Struktur weiterentwickelt worden", so Reisch. "Da gilt es in der Tat noch einmal nachzudenken und feinzusteuern und entsprechend anzupassen."
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