Rentenpolitik

Kein Vertrauen, keine Sicherheit

Von Michael Braun · 03.04.2014
Rentenpolitik wird nur noch in Abhängigkeit von der Lage der Beitragskasse gemacht, kritisiert Michael Braun. Ist die Kasse voll, bekommen einzelne Gruppen - etwa Mütter - mehr Geld. Eine solche Rentenversicherung sei auf Dauer nicht vertrauenswürdig. Es müssten vielmehr die Maßstäbe einer Versicherung gelten: Leistung und Gegenleistung.
Klar, es ist ein Entwurf. Und dass er aus der Beratung im Parlament nicht so herauskommt, wie die Arbeitsministerin ihn heute dort hineingegeben hat, ist gewiss. Gerade in der Rentenpolitik hat sich das Parlament selten als Abnicker von Regierungsentwürfen erwiesen. Hinzu kommt, dass Andrea Nahles schon selbst Nachbesserungsbedarf angemeldet hat. Sie hofft am Ende auf einen Weg, den Missbrauch der Frühverrentungen verfassungssicher zu gestalten.
Das mag juristisch gelingen. Ordnungspoltisch sauber, wird es aber wohl nicht werden. Denn der Rentenpolitik fehlt schon seit Jahren ein Maßstab. Die aktuellen Entscheidungen um die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Finanzierung der Mütterrente verstärken den Eindruck, Rentenpolitik werde vor allem nach Kassenlage gemacht: Geht’s gut, wie jetzt, gibt es spendable Ideen. Geht’s schlecht, wird die Rentenformel geändert, zum Beispiel von der Brutto- auf die niedrigere Nettoanpassung der Renten.
Im aktuellen Fall könnten die Beitragsjahre der Maßstab sein. Dann gäbe es keinen Krach und viel Rechtssicherheit: Wer eine Mindestzeit Beiträge eingezahlt hat, hat einen äquivalenten Anspruch auf Rente. So, wie jetzt diskutiert wird, denke ich an meinen Volksschulkumpel Manfred. Der verließ mit 15 die Schule und lernte Automechaniker. Wenn er das immer noch macht, hat er jetzt – mit 62 Jahren – 47 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt. Er erhält aber keine abschlagsfreie Rente, weil er erst 62 Jahre ist.
Nicht sicher, nicht vertrauenswürdig
Anderes bei meinem Kommilitonen Volker. Er hat erst mit 27 begonnen versicherungspflichtig zu arbeiten, wird aber, wenn er die Rente mit 67 abschlagsfrei bekommt, nur 40 Jahre Beiträge gezahlt haben. Mit welchem Argument kann man Manfred nach 47 Jahren die abschlagsfreie Rente verwehren, sie aber Volker nach 40 Beitragsjahren zugestehen?
Die Antwort ist: Die staatliche Versicherung ist keine Versicherung. Die Regierungen haben die ursprünglich stärker an Versicherungsgrundsätzen ausgerichtete Sozialversicherung immer mehr zum Versorgungssystem umgebaut. Erworbene Rechte werden darin nicht wie Eigentum behandelt. Passt es einer politischen Mehrheit, Müttern eine höhere Rente zuzubilligen, zahlt sie dafür nicht etwa selbst. Nein, sie greift erst einmal in die Beitragskasse, die Versicherte und ihre Arbeitgeber gefüllt haben. Gesetze, die bei gut gefüllter Kasse niedrigere Beiträge vorschreiben, werden kassiert.
Was gut gemeint ist, muss nicht gut ausgehen. Eine Rentenversicherung, der die Maßstäbe von Leistung und Gegenleistung abhandenkommen, kann auf Dauer nicht sicher und vertrauenswürdig sein.
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