Präzedenzfall

    Google muss Suchergebnisse löschen

    Google ist laut Europäischem Gerichtshof für die Verarbeitung der Daten verantwortlich
    Google ist laut Europäischem Gerichtshof für die Verarbeitung der Daten verantwortlich © dpa / picture-alliance / Soeren Stache
    13.05.2014
    Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Es ist ein überraschendes Urteil - und für Google ziemlich enttäuschend.
    Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab, heißt es in dem Urteil. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen. Von einem "überraschenden Urteil" spricht der grüne Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Er begrüßt die Entscheidung, die die Datenschutzrechte der Betroffenen stärke.
    Geklagt hatte ein Spanier. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt.
    Frage der Stellung im öffentlichen Leben
    Das Dossier geht nun zur endgültigen Klärung zurück an das vorlegende spanische Gericht. Der EuGH unterstrich, die verschiedenen Interessen und Grundrechte müssten in Fällen dieser Art sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Von Belang sei beispielsweise auch, welches Interesse die Öffentlichkeit an den fraglichen Informationen habe. Das hänge beispielsweise von der Stellung der Person im öffentlichen Leben ab.
    "Wer speichern kann, kann auch löschen", hatte Viviane Reding vor der Urteilsverkündung im Deutschlandfunk gesagt. Das EU-Parlament sei Vorreiter in Sachen Datenschutz, so die EU-Kommissarin für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.
    Google ist enttäuscht
    Google teilte zu dem Urteil mit: "Dies ist ein sehr enttäuschendes Urteil für Suchmaschinenbetreiber und Online-Verleger." Das Unternehmen hatte in dem Verfahren argumentiert, es sei laut EU-Datenschutzrichtlinie nicht verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten auf den jeweiligen Webseiten gemäß der Richtlinie verarbeitet werden. Google könne nicht einmal zwischen personenbezogenen und anderen Daten unterscheiden. Deshalb könne auch eine nationale Datenschutzbehörde die Suchmaschine nicht verpflichten, bestimmte Informationen aus ihrem Index zu entfernen.
    (bor/nch)
    Mehr zum Thema