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Geoblocking eingeschränkt
Gleiche Online-Preise für alle EU-Bürger

Wenn Online-Käufern aus verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Preise angezeigt werden, ist oft Geoblocking die Ursache. Eine EU-Verordnung wird dies ab Anfang Dezember einschränken: Preisdiskriminierungen sind beim Online-Handel dann illegal.

Von Paul Vorreiter | 23.11.2018
    Der Mousezeiger eines Computers zeigt auf einer Seite des Internet-Handels von Amazon auf die Funktion Einkaufswagen
    Geoblocking wird beim Onlinehandel in der EU künftig eingeschränkt (dpa / Carsten Rehder)
    "Geoblocking" - vielen Verbrauchern ist das lästig. Denn wenn erstmal ihr Aufenthaltsort per IP-Adresse ausfindig gemacht oder eine ausländische Kreditkarte bei einem Online-Kauf zum Zuge kommt, können manche Dienstleistungen verwehrt bleiben. Allerdings werden Geoblocking EU-weit mehr und mehr Grenzen gesetzt:
    Eine große Änderung trat im Frühjahr dieses Jahres in Kraft. Diese betraf kostenpflichtige Streaming-Dienste: Wer im EU-Ausland in den Urlaub fährt, kann inzwischen auch dort seine Lieblingsserien über Streaming-Dienste ansehen, für die er in Deutschland ein Abo zahlt. Kostenfreie Angebote wie die von öffentlich-rechtlichen Anbietern dürfen aber weiterhin geblockt werden.
    Keine Benachteiligung für Kunden außerhalb des Liefergebiets
    In anderthalb Wochen, am 3. Dezember tritt eine Verordnung in Kraft, die weitere Fälle von "Geoblocking" EU-weit abbauen will – im Online-Handel.
    So sollen Kunden aus Ländern, die sich außerhalb des Liefergebiets eines Dienstleisters befinden, nicht benachteiligt werden dürfen. Ein Beispiel: Ein deutscher Kunde möchte einen Fotoapparat kaufen und findet das beste Angebot auf einer belgischen Internetseite; der belgische Dienstleister liefert aber nur nach Belgien, ob zum Wohnort oder zu einer Abholstelle. Der belgische Dienstleister wird zwar auch in Zukunft nicht gezwungen, die Ware nach Deutschland zu liefern. Aber er muss dem deutschen Kunden genauso wie dem belgischen ermöglichen, diese Ware zu bestellen und sie zum Beispiel in Belgien selbst abzuholen oder von einem Lieferdienst abholen zu lassen.
    Oder: Wer als Kunde aus Deutschland auf einer dänischen Website Tickets für ein Konzert in Dänemark kaufen will, sollten sie zu denselben Bedingungen kaufen, wie ein Däne. Das heißt: Bietet der Dienst Dänen einen Preisrabatt im Vorverkauf an, muss der auch für Kunden aus Deutschland gelten.
    Eine weitere Änderung betrifft den Zugang zu Internetseiten: Bisher können Online-Händler mit Hilfe des "Geoblockings" den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind.
    Ein Beispiel: Deutsche Kunden, die einen italienischen Online-Shop besuchen wollen, sollen in Zukunft nicht mehr automatisch auf eine Website für Deutschland zurückgeleitet werden, sondern erstmal gefragt werden, ob sie auf die deutsche Version geführt werden möchten. Auch wenn sie sich wieder umleiten lassen, sollte die ursprünglich aufgerufene, italienische Version immer noch zugänglich bleiben. Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei hält die Änderungen für einen guten ersten Schritt:
    "Das ist vielleicht ganz sinnvoll, also teilweise hatten wir Probleme wie Preisdiskriminierung, wo Käuferinnen und Käufer aus unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Preise angezeigt wurden, solche Dinge werden dementsprechend ab Dezember nicht mehr legal."
    Annahme ausländischer Kreditkarten
    Eine weitere Änderung betrifft die Annahme ausländischer Kreditkarten. Ein deutscher Händler, der eine bestimmte Kreditkartenmarke für Zahlungen über seine Website akzeptiert, sollte die gleiche Marke auch dann annehmen, wenn die Karte in Österreich ausgestellt wurde. Lassen Händler die Zahlung per Überweisung zu, sollte diese Möglichkeit auch Kunden mit einem Bankkonto in einem anderen Mitgliedsstaaten gegeben werden.
    Der Verordnung sind aber auch Grenzen gesetzt: Wer urheberrechtlich geschützte digitale Medien wie E-Books, Software, Computerspiele, Filme, Musik oder kaufen will, profitiert nicht von den Regeln. Ein großes Manko, meint Julia Reda:
    "Genau dort wird die Geoblocking-Praxis erstmal weiterbestehen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass auch das nächste Europaparlament nach den Wahlen im Mai weiterhin Druck auf die EU-Kommission ausübt, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der das Geoblocking endgültig abschafft."
    Ebenso von der Verordnung ausgenommen sind Finanz- und Verkehrsdienstleistungen - wie zum Beispiel Flugtickets. Ob der Anwendungsbereich der Verordnung allerdings ausgeweitet werden soll, wird im März 2020 geprüft.