Meilenstein der Mitbestimmung

Von Hartmut Goege · 21.05.2011
Nach dem Zweiten Weltkrieg gestand die britische Militärregierung den Arbeitern und Gewerkschaften in Deutschland ein Mitbestimmungsrecht an der Kohle- und Stahl-Industrie zu. Man wollte eine Rückkehr zu der alten Machtstruktur in der Rüstungsindustrie verhindern. Gesetzlich verankert wurde die Mitbestimmung erst 1951.
Jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften, Politik und Wirtschaft waren vorausgegangen, als am 21. Mai 1951 das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie in Kraft trat - gegen den erbitterten Widerstand der Arbeitgeber. Dabei hatte die britische Besatzungsmacht schon 1946 die paritätische Mitbestimmung für deutsche Unternehmen verordnet. Und selbst einflussreiche Industrieführer wie Karl Jarres von den Klöckner-Werken oder Hermann Reusch von der Gutehoffnungshütte hatten noch 1947 in einem Brief an den alliierten Kontrollrat geschrieben:

Wir wollen uns den Forderungen einer neuen Zeit nicht verschließen und stimmen einer Beteiligung auch der Arbeitnehmerschaft an der Planung und Lenkung sowie an den Aufsichtsorganen für die großen Erwerbsgesellschaften der Eisen- und Stahl-Industrie voll zu.

Mit diesem Zugeständnis wollten die Unternehmer vor allem Arbeiter und Gewerkschaften auf ihre Seite ziehen, denn der alliierte Kontrollrat verhandelte damals über die Zukunft deutscher Betriebe nur mit den Gewerkschaften und hatte der Schwerindustrie mit Enteignung und Demontage gedroht. Der ehemalige DGB-Vorsitzende Dieter Schulte erinnerte sich:

"Es waren deutsche Arbeiter und Arbeiterinnen, die sich teilweise auf die Maschinen gesetzt haben, um das zu verhindern. Und die haben gesagt: Das eine haben wir verhindert, jetzt wollen wir auch über das, wie es weitergeht, mitbestimmen."

Bis 1948 wurden die Großkonzerne der Eisen-, Kohle- und Stahlindustrie von den Alliierten zerschlagen und in kleine selbstständige Unternehmen umgewandelt. In jedes dieser Unternehmen zogen neben je fünf Vertretern der Eigner je fünf Arbeiter in die Aufsichtsräte ein. Die Besatzungsmächte wollten so verhindern, dass sich in den ehemaligen Waffenschmieden des Deutschen Reiches wieder die alten Machtstrukturen festigten. Befürworter dieser neuen Wirtschaftsordnung fanden sich in fast allen Parteien. Der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher:

"Wirtschaftliche Mitbestimmung, das ist ein Komplex, der für den sozialen Fortschritt nicht weniger wichtig ist wie das gleiche, geheime und freie Wahlrecht in den Tagen Ferdinand Lassalles."

Wirtschaftsdemokratie und soziale Marktwirtschaft wurden zu neuen Schlagworten. In dieser Frage lagen CDU und SPD nicht weit auseinander. Bundeskanzler Konrad Adenauer forderte 1949 nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland in seiner ersten Regierungserklärung:

"Die sozial- und gesellschaftspolitische Anerkennung der Arbeitnehmerschaft macht eine Neuordnung der Besitzverhältnisse in den Grundindustrien notwendig."

Im Laufe des Jahres 1950 erstarkte die Wirtschaftslobby jedoch und setzte die Adenauer-Regierung massiv unter Druck. Ihr Argument: Mitbestimmung gefährde die Entfaltung der gerade wieder anlaufenden Wirtschaft und gebe den Gewerkschaften unnötig viel Macht in die Hand. Schon ließ Wirtschaftsminister Ludwig Erhard Pläne ausarbeiten, die von den Briten eingeführte Mitbestimmung bei Stahlwerken und Kohlegruben wieder abzuschaffen. Der DGB-Vorsitzende Hans Böckler verteidigte die gerade drei Jahre alte Errungenschaft:

"Nicht der Wille zur Macht hat die Gewerkschaften, wie man ihnen böswillig unterstellt, bestimmt, eine gleichberechtigte Stellung für die Arbeitnehmer in der Wirtschaft zu fordern. Sondern vor allem die Erkenntnis, dass der politischen Demokratie die wirtschaftliche Demokratie zur Seite gestellt werden muss."

Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Unternehmern, die Mitbestimmung tariflich zu regeln, wurden blockiert. Die Gewerkschaften drängten deshalb auf eine gesetzliche Absicherung. Als die Bundesregierung untätig blieb, ließ die IG-Metall Ende 1950 über einen Streik abstimmen. Weit über 90 Prozent wollten danach die gesamte Montanindustrie bestreiken, sollte es zu keiner Regelung kommen. Tagelange Verhandlungen mit der Bundesregierung brachten den Durchbruch. Ende Januar 1951 gab DGB-Vorsitzender Hans Böckler bekannt:

"Die Bundesregierung hat die bindende Erklärung abgegeben, unverzüglich Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zu unterbreiten, durch dessen Annahme die zwischen den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen geltendes Recht werden."

Zwei Monate später stimmte der Bundestag nach einer hitzigen Debatte für das Montan-Mitbestimmungsgesetz ab. Trotz aller Bemühungen der Gewerkschaften, das Gesetz auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen, blieb die Montanmitbestimmung eine Ausnahmeregelung in der westdeutschen Wirtschaft.