"Massiver Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit"

07.03.2012
Thomas Hoeren, Kommunikations- und Medienrechtler von der Universität Münster, beurteilt die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage mit großer Skepsis. Im Grunde gehe es nur darum, ein Recht unterhalb des Urheberrechts zu begründen.
Bei der jetzt geführten Diskussion gehe es gar nicht um die Frage des "geistigen Eigentums", sagte Hoeren im Deutschlandradio Kultur. Vielmehr gehe es um Verwertungsrechte und die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen:

"Für ganz wenige, kurze Worte manchmal nur. Und daran sollen Monopolrechte geschaffen werden. Das heißt, das ist ein massiver Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit"."

Er gehe davon aus, dass mit der Einführung des Leistungsschutzgesetzes sofort die ersten Verfassungsschutzbeschwerden eingereicht werden würden. Das Leistungsschutzrecht habe mit den Interessen der Kreativen überhaupt nichts zu tun, betonte Hoeren:

"Es geht um ein Wirtschaftsrecht, um ein Verwerterrecht. Hier sieht man auch, wie das Urheberrecht verkommen ist von einem Kulturrecht, einem Recht der Kulturschaffenden zu einem reinen Rechtsinstrument zugunsten der großen Verwerter."

Deshalb passe das Leistungsschutzrecht letztendlich gar nicht in das Urheberrechtsgesetz. Es sei aber offenbar mit "massivstem lobbyistischen Druck" gelungen, es in die Koalitionsvereinbarungen einzubringen.


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