Insolvenz-Bevollmächtigter: Suhrkamp soll eine literarische Institution bleiben

07.08.2013
Der Generalbevollmächtigte für das Insolvenzverfahren beim Suhrkamp Verlag, Frank Kebekus, sieht den Verlag durch das Insolvenzverfahren und die vom Gericht angeordnete Eigenverwaltung auf einem guten Weg.
Ziel sei es, das Unternehmen als "literarische Institution" so aufzustellen, "dass die Mitarbeiter, die Autoren und die Leserschaft auch in den nächsten Jahrzehnten hier einen tollen Verlag vorfinden", sagte Kebekus. Die jetzige Insolvenzeröffnung sei ein wichtiger Schritt dahin. "Ich glaube, das kann auf dem Weg der Rekonstruktion gar nicht überschätzt werden", so der Jurist.

Das Insolvenzverfahren sei kein Wunschkonzert. Aber durch die beabsichtigte Umwandlung von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft habe die Geschäftsleitung nun die Möglichkeit, ohne Einmischung und ohne den Gesellschafterstreit, der zum Teil zur Paralysierung der Leitung geführt habe, das Unternehmen zu lenken. Außerdem habe das Gericht auf einstimmigen Wunsch des Gläubigerausschusses die sogenannte "Eigenverwaltung" angeordnet. Das bedeute, dass die alte Geschäftsführung im Amt bleiben könne und nicht wie üblicherweise bei einer Insolvenz ein Verwalter das Zepter übernehme.

Gesellschafter Barlach soll nicht aus Verlag gedrängt werden
Kebekus wehrte sich gegen den Eindruck, das Unternehmen wolle den Minderheitsgesellschafter Barlach aus dem Verlag drängen. "Das war und ist nicht beabsichtigt gewesen", so der Anwalt. Bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft behalte Barlachs Holding ihre Anteile von 39 Prozent und die Familienstiftung ihre 61 Prozent. "Wertmäßig sind die Aktien wahrscheinlich gar nicht weniger wert als bisher die Kommanditanteile, nur sie bieten nicht mehr so viel Einfluss auf das operative Tagesgeschäft. Und das ist auch gut so", so Kebekus.


Sie können das vollständige Gespräch mit Frank Kebekus mindestens bis zum 08.01.2014 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören. MP3-Audio
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