Bundesverfassungsgericht

    NPD-Verbot gescheitert

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet am 17.01.2017 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) das Urteil im NPD-Verbotsverfahren. Die Richter L-R: Peter Müller, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski. Foto: Uli Deck/dpa | Verwendung weltweit
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet am 17.01.2017 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) das Urteil im NPD-Verbotsverfahren. © picture alliance / dpa / Uli Deck/dpa
    17.01.2017
    Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der 2. Senat wies mit dem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag des Bundesrates ab.
    Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das "Potenzial", die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Damit scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war.

    Seit 60 Jahren kein Parteiverbot mehr

    Seit mehr als 60 Jahren hat es in Deutschland kein Parteiverbot mehr gegeben. In jüngster Zeit hatte die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr.
    Deshalb gab es schon im Vorfeld Bedenken, die NPD könnte politisch zu unbedeutend sein, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen. Verfassungsfeindliche Parolen reichen dafür nicht. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt (Az. 2 BvB 1/13).

    "Das Urteil ist sehr lang geworden"

    Ausführlich begründet das Verfassungsgericht sein Urteil in einer Pressemitteilung. Die Verkündung läuft noch. "Das Urteil ist sehr lang geworden", sagte Voßkuhle dazu. "Wir werden etwa zwei Stunden brauchen."

    Medien meldeten fälschlicherweise NPD-Verbot

    Zahlreiche Medien - darunter Phoenix, "Der Spiegel", "Die Zeit" und die "Neue Zürcher Zeitung" hatten zunächst fälschlicherweise gemeldet, dass das Verfassungsgericht die NPD verboten habe.
    "Spiegel-Online" schreibt inzwischen auf seiner Seite: "Aufgrund eines Missverständnisses in der Redaktion hatte SPIEGEL ONLINE zunächst vermeldet, die NPD werde verboten. Wir bedauern dieses Versehen zutiefst und bitten um Entschuldigung." Zeit Online twitterte: "Unsere Finger waren eben etwas zu flink. Vielmals Sorry!"
    Zum NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfasungsgericht: Zahl der NPD-Mitglieder und kommunale Sitze in den Bundesländern
    Die NPD in den Bundesländern (16.01.2017)© picture-alliance / dpa-infografik

    Aus dem Frühprogramm zum Thema:
    Welche Bedeutung hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über ein Verbot der NPD? Bei Landtagswahlen ist die rechtsextremistische Partei unter "ferner liefen" abgerutscht. Dennoch sei es gefährlich, die NPD vorzeitig abzuschreiben, warnt Rechtsextremismus-Experte Fabian Virchow.
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    2003 erstes Verfahren bereits gescheitert

    Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck war groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.
    In der Bundesrepublik gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote, das letzte traf 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
    (nch/jasi/md)

    Programmtipp: Ab 17:07 Uhr berichten wir in "Studio 9" über die Hintergründe zum NPD-Urteil.

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