"Wir sind sehr transparent"

28.12.2012
Sie entscheiden über Milliardenhilfen - und sollen vor dem Zugriff nationaler Gerichte geschützt werden: Die Mitarbeiter des Europäischen Stabilitätsmechanismus genießen Immunität. Chefjurist Jansen erklärt, dass damit die Handlungsfähigkeit des ESM bewahrt werden soll.
Hanns Ostermann: Der dauerhafte Rettungsschirm ESM hat es aus verschiedenen Gründen in sich. Er verfügt über ein riesiges Stammkapital, um klammen Mitgliedsstaaten zu helfen. Jede Menge Geld also, um der Finanz- und Schuldenkrise zu begegnen. So weit, so gut. Allerdings stoßen so manche Vorschriften des ESM auf Kritik. Mitarbeiter der Behörde genießen Immunität und sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über den dauerhaften Rettungsschirm und seine zum Teil umstrittenen Regeln habe ich mit Ralf Jansen gesprochen, er ist der Chefjurist des ESM. Meine erste Frage: Was wäre, hätten Sie und Ihre Kollegen keine Immunität?

Ralf Jansen: Wenn der ESM keine Immunität hätte, dann bestünde natürlich die Gefahr, dass ESM vor 17 verschiedenen nationalen Gerichten verklagt wird, und dann hat man natürlich gleichzeitig auch die Möglichkeit, dass es 17 verschiedene Urteile gibt und 17 verschiedene Auslegungen der Handlungen des ESM, was eben teilweise dann den Zielen des ESM zuwiderläuft. Deshalb hat man sich darauf geeinigt, wir einigen uns auf ein Rechtssystem, und das ist das internationale Völkerrecht, und wir haben den Zugang zum Europäischen Gerichtshof.

Also quasi dient das der Sicherheit und eben auch der Vermeidung, dass man vor nationalen Gerichten Partikularinteressen vertritt, die eben, noch mal, dem zuwiderlaufen, was eben der ESM versucht zu erreichen. Und das ist auch absoluter Standard im internationalen Bereich. Das ist auch genau das, was man zum Beispiel bei internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds wiederfindet, der UN oder auch europäischen Institutionen.

Ostermann: Aber wer kontrolliert die Mittelvergabe, auch künftig, wenn der ESM unter bestimmten Bedingungen Banken direkt helfen kann? Also wie wird ausgeschlossen, dass ein Landsmann dem anderen hilft?

Jansen: Zunächst mal haben wir ja eine Struktur, in der sich im Gouverneursrat 17 Finanzminister wiederfinden. Die haben Stimmrechte bei Mittelvergaben. Mittelvergaben erfolgen nur nach einem einstimmigen Beschluss. Das heißt, im Fall von Deutschland zum Beispiel, Herr Schäuble als Finanzminister würde diesen Beschluss erst treffen, wenn er die Rückendeckung vom Bundestag hat. Das Gleiche gilt weitestgehend sicher auch nach demokratischen Prinzipien in den 16 anderen Mitgliedsstaaten, sodass da also völlig ausgeschlossen ist, dass nach subjektiven Regeln Mittel vergeben werden.

Ostermann: Kam es in den letzten Jahren eigentlich auch beim EFSF zu Unregelmäßigkeiten oder haben die Kontrollmechanismen funktioniert?

Jansen: Also uns sind keinerlei Unregelmäßigkeiten bekannt. Sie wissen ja, dass das beim EFSF auch wiederum das Direktorium weitestgehend einstimmig Beschlüsse trifft und auch wiederum wissen Sie auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil, dass die Parlamente beispielsweise in Deutschland sehr stark eingeschaltet werden. Wir sind sehr transparent. Alles, was wir machen, findet man weitgehend auch auf unserer Homepage wieder, sodass es da also niemals, weder von Buchprüfern noch von anderen Stellen Beschwerden gab.

Ostermann: Trotzdem: Im Zweifelsfall, so Artikel 35, müssen sich Mitarbeiter des Rettungsschirms nicht vor Gericht verantworten. Wer haftet, wenn wirklich einmal etwas schief laufen sollte?

Jansen: Zu der Immunität von Mitarbeitern, die Sie angesprochen haben: Die gilt ja nur, wenn Mitarbeiter tätig werden für den ESM. Und das gilt auch wiederum nur dazu, die Handlungsfähigkeit des ESM zu schützen. Das heißt, das betrifft jetzt nicht beispielsweise Fälle, wo jetzt jemand falsch parkt oder wo jemand irgendetwas macht, das nicht korrekt ist. Die Immunität kann auch aufgehoben werden, und gleichzeitig haben wir auch beispielsweise, wenn wir Anleihen ausgeben, da haben wir schon auf unsere Immunität verzichtet. Das heißt, da sind wir sowieso wie im normalen Rechtsverkehr auch Vertragspartner wie jeder andere auch.

Das Gleiche gilt auch, wenn wir eine Kaffeemaschine kaufen, wenn wir Büromaterial kaufen, da sind wir auch ein ganz normaler Vertragspartner ohne Immunität. Zusätzlich haben wir noch jetzt beim ESM ein dreistufiges Prüfungsverfahren. Wir haben eine interne Revision. Darüber hinaus haben wir noch eine externe Revision, das sind private Buchprüfer. Und darüber hinaus haben wir noch einen sogenannten Prüfungsausschuss. Und in dem Prüfungsausschuss mit fünf Mitgliedern, einer vom Europäischen Rechnungshof, zwei von den nationalen Rechnungshöfen und zwei unabhängige noch, außenstehende Prüfer. Zwei davon sind übrigens auch Deutsche.

Ostermann: Damit haben Sie aber die Haftungsfrage eigentlich noch nicht beantwortet. Wenn etwas schief laufen sollte, wer kommt dann dafür auf?

Jansen: Wenn was schief läuft im Verhältnis der Mitgliedsstaaten untereinander oder im Verhältnis der Mitgliedsstaaten zum ESM, dann steht natürlich immer der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof offen. Das ist Artikel 37, Sie haben ja gerade auch zitiert aus dem Vertrag. Und das ist ein ganz normales Gerichtsverfahren, wo eben auch Haftungsfragen geklärt werden. Im Verhältnis zu beispielsweise unseren Investoren ist auch, wie wir ja gerade besprochen haben, ist auch der Rechtsweg eröffnet nach nationalem Gericht. Und wenn jetzt ein Mitarbeiter sich inkorrekt verhält, würde natürlich ohne Frage die Immunität aufgehoben, und dann muss er sich auch vor nationalem Gericht verantworten.

Ostermann: Kritik hat das Bundesverfassungsgericht trotzdem geübt. Es sieht die grundsätzliche Gefahr, dass das Parlament nicht ausreichend informiert wird. Artikel 34 regelt die Schweigepflicht. Kastriert nicht der ESM den Bundestag?

Jansen: Auf gar keinen Fall. Das ist ja eine Schweigepflicht gegenüber Dritten. Und der Finanzminister ist ja unser Gouverneur. Dann haben wir einen Staatssekretär aus dem Finanzministerium als Direktor, und das sind ja interne Verhältnisse. Und dann der Gouverneur und der Direktor wird ja nur handeln auf Weisung des Bundestags. Und wir erleben heute schon, dass, bevor ein – und auch beim ESFS schon – bevor ein Beschluss gefasst wird, wird das im Bundestag besprochen. Jedes Papier, das bei uns im Gouverneursrat besprochen wird, im Direktorium, hat der Bundestag gesehen. Na gut, jedes ist vielleicht – also, finanziell wichtige Unterlagen.

Ostermann: Das heißt, der Abgeordnete kommt an Informationen, und Transparenz ist aus Ihrer Sicht gewährleistet?

Jansen: Selbstverständlich. Selbstverständlich.

Ostermann: Der Deutsche Richterbund schießt trotzdem scharf. Er sieht unter Umständen einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, weil Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht so arbeiten können wie sonst. Also heiligt der Zweck die Mittel?

Jansen: Nein. Das ist aber einfach – überhaupt nicht! Es ist aber einfach ein Standard, den man bei anderen internationalen Organisationen auch hat, die wir ja gerade besprochen haben. Ich sehe das übrigens auch nicht so, dass kein Zugang zu nationalen Gerichten gegeben ist. Es ist einfach nur noch ein Zwischenschritt, und der Zwischenschritt ist eben die Aufhebung der Immunität.

Ostermann: Herr Jansen, was müsste eigentlich passieren, damit die Immunität eines Mitarbeiters Ihrer Behörde aufgehoben wird?

Jansen: Zunächst mal muss man da unterscheiden zwischen der Immunität der Gouverneure und des Direktoriums. Diese Immunität wird durch einen Beschluss des Gouverneursrats getroffen, und die Immunität der Mitarbeiter des ESM wird vom geschäftsführenden Direktor aufgehoben. Das steht auch im ESM-Vertrag und das ist auch relativ klar oder ganz klar, dass das auch sofort passieren würde.

Ostermann: Und was müsste konkret geschehen, wenn Sie einen fiktiven Fall schildern würden?

Jansen: Das müsste etwas sein, das auf jeden Fall den Zwecken des ESM zuwiderläuft. Das können strafbare Handlungen sind, das können aber auch Reputationsrisiken sein; das kann sehr viel sein.

Ostermann: Ralf Jansen war das, der Chefjurist des ESM. Herr Jansen, ich danke Ihnen für das Gespräch!

Jansen: Ich bedanke mich auch. Auf Wiederhören!

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