Vorratsdatenspeicherung

"Man muss einen Mittelweg finden"

Ein mit "PRIVAT" gekennzeichneter Ordner auf dem Bildschirm eines Computers.
Ein mit "privat" gekennzeichneter Ordner auf dem Bildschirm eines Computers © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
08.04.2014
Bei der Nutzung personenbezogener Daten müsse immer zwischen den strafrechtlichen Möglichkeiten und den Grundrechten der Bürger abgewogen werden, sagt André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Er gehe davon aus, dass die deutsche Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung diesen Grundsatz folgen werde.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen.
Das Urteil entspreche „durchaus“ den Forderungen des BDK, sagte Schulz im Deutschlandradio Kultur. Nicht alles, was möglich sei, müsse auch gemacht werden, und das Ausspähen von Bürgern „kann es in Deutschland wirklich nicht sein“. Insofern müsse man immer abwägen zwischen den strafrechtlichen Möglichkeiten und den Grundrechten der Bürger. „Da muss man einen Mittelweg finden, und den gibt jetzt auch der Europäische Gerichtshof vor“, so der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.
Jetzt sei die Bundesregierung gefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, so Schulz weiter. Dies sei auch problemlos möglich, weil das, was der EuGH anmahne, in Deutschland bis auf wenige Dinge schon umgesetzt sei. „Wir in Deutschland wollen nur bei ganz bestimmten Straftaten, bei ganz schweren Straftaten (…) diese Daten nutzen können.“ Außerdem wolle man nur mit Richtervorbehalt darauf zugreifen, betonte der BDK-Vorsitzende. „Ich glaube, damit kann der Bürger dann gut leben.“
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