Vorkämpferin für die Frauenrechte

Von Peter Kaiser · 13.07.2012
Bis zur Revolution war es Frauen in Preußen untersagt, das juristische Staatsexamen abzulegen. Die Jüdin Margarete Berent wurde 1919 eine der ersten preußischen Anwältinnen - und legte in ihrer Doktorarbeit den Grundstein für die Neuordnung des Ehegüterrechts.
"Ich stehe hier in der Goltzstraße in Berlin-Schöneberg vor einem klassizistischen Haus, eines dieser typischen Berliner Mietshäuser. Und da ist eine Tafel angebracht, und auf dieser Tafel steht drauf …"

Die Spuren sind oft fein und kaum noch sichtbar: ein Stolperstein, eine Stele, eine Tafel an der Hauswand. So auch bei Dr. Margarete Berent in der Berlin-Schöneberger Goltzstraße 34. Eine Passantin, die eben auf den Wochenmarkt gehen wollte, wurde stutzig. Sie blieb vor der an der Hauswand angebrachten Tafel stehen. Und liest nun:

"In diesem Haus hatte die erste Juristin Preußens ab 1925 ihre Rechtsanwaltkanzlei. Margarete Berent kämpfte für die Zulassung von Frauen in alle juristischen Berufe. Als erste Frau konnte sie 1919 die juristische Staatsprüfung ablegen. Mit ihrer Dissertation von 1913 prägte sie maßgeblich die Reformen des deutschen Eherechts in der 50er-Jahren."

Ulrich Wimmer: "Also, ich stell mir vor, Frau Berent würde noch mal wieder ins Gebäude hineinkommen. Und die Präsidentin würde sie zum Tee bitten, und würde vielleicht auch die Vizepräsidentin dazu holen, oder eine oder mehrere der sechs vorsitzenden Richterinnen, die hier dem Senat im Kammergericht vorsitzen …"

Doktor Ulrich Wimmer ist Pressesprecher und Richter am Berliner Kammergericht. Das Kammergericht ist nicht nur das seit 1468 arbeitende älteste Gericht Deutschlands, sondern war einst auch der berüchtigte NS-Volksgerichtshof und später alliiertes Kontrollratsgebäude. Margarete Berent war hier als Anwältin zugelassen.

"… dann würde Frau Berent vielleicht neugierig fragen: Und wie ist es weitergegangen mit den Frauen in der Justiz? Dann könnte die Präsidentin sagen: Ja, wir haben hier 79 Richter, aber wir haben auch 55 Richterinnen. Und wenn Frau Berent dann die Stirn runzeln würde, weil einfach doch noch mehr Männer als Frauen da sind, dann könnte die Präsidentin darauf verweisen, dass die Neueinstellungen 43 Proberichterinnen ausweisen und 38 Proberichter. Ich stell mir vor, Frau Berent wäre zufrieden."

Am 9. Juli 1887 in Berlin als Kaufmannstochter geboren, schloss Margarete Berent mit 27 Jahren 1914 ihr juristisches Studium mit der Dissertation: "Die Zugewinnstgemeinschaft der Ehegatten" ab. Das Thema der Doktorarbeit brannte damals gesellschaftlich auf "den Nägeln". Oda Cordes, Juristin und Buchautorin, erläutert die rechtliche Situation der Frau in der ausgehenden Kaiserzeit:

"Die Ehefrau hatte im Prinzip mit der Eheschließung keine Verfügungsgewalt und keine Entscheidungsgewalt mehr über ihr eingebrachtes Vermögen. Der Mann entschied über alles. Wenn sie also einem Mann ausgeliefert war, der das gesamte Ehevermögen vertrank, verspielte oder verhaltensbedingte- oder personenbedingte Gründe in die geschäftliche oder private Insolvenz führten, dann konnte sie hiergegen nichts ausrichten."

Auch wenn die Dissertation hervorragend war: Bis 1919 war es Frauen untersagt, das Staatsexamen abzulegen. Dieses Examen hätte Margarete Berent aber erst zur Rechtsanwältin gemacht.

Ladwig-Winters: "Und nach der Revolution wurde dann Frauen erlaubt, das Staatsexamen zu machen. Sie machte dann innerhalb von kürzester Zeit das Staatsexamen, und bestand das erste Staatsexamen mit gut."

Simone Ladwig-Winters ist Politologin und Buchautorin. Sie hat über Margarete Berent verschiedentlich publiziert.

"Dann gab's aber immer noch nicht die Möglichkeit, das zweite Staatsexamen zu machen. Was ja nun wirklich für einen Volljuristen notwendig ist. Als sie dann '25 das zweite Staatsexamen bestand, ließ sie sich gleich als Anwältin nieder."

Nebenbei gab sie immer wieder Kurse am Pestalozzi-Fröbel-Haus, und an verschiedenen anderen Einrichtungen. Ebenfalls war sie auch in der übergeordneten Vertretung der jüdischen Gemeinden sehr aktiv. Im Mai '33 wurde sie erst mit Vertretungsverbot belegt, dann im Juli mit dem absoluten Berufsverbot.

Margarete Berent, Jüdin, alleinstehend, kinderlos, konnte im November 1939 über die Schweiz nach Italien und von dort nach Chile emigrieren. Im August 1940 bekam sie ein Einreisevisum in die USA. Da ihr Jurastudium hier nicht anerkannt wurde, arbeitete sie als Haushaltshilfe und im Postversand. Ab 1942 begann die nun 55-Jährige erneut ein Jurastudium, das sie 1945 abschloss. 63-Jährig konnte sie sich 1950 wieder als Anwältin niederlassen.

Margarete Berent kehrte nie mehr nach Deutschland zurück. Ihr Bruder und dessen Familie waren in Auschwitz ermordet worden. Als sie am 23.6.1965 starb, hatte ihre Dissertation von 1914 das Recht der verheirateten Frauen in der Ehe maßgeblich verändert.

Passantin: "Also ich war ein bisschen verblüfft, als ich hier langgelaufen bin, und das Schild gesehen habe, weil ich wie so oft es einfach nicht gewusst habe, dass Frauen erst so spät in Deutschland den Beruf einer Rechtsanwältin ausüben konnten, dass sie als Juristinnen einfach nicht zugelassen waren. Und dass Margarete Berent so gar nicht mehr im öffentlichen Gedächtnis existiert. Diese 'Zugewinnsgemeinschaft', was ja maßgeblich auf sie zurückgeht, dass das völlig im öffentlichen Gedächtnis verloren gegangen ist, wer das erkämpft hat, erstritten hat. Und das wir ihr eigentlich, wir Frauen, ihr ganz viel verdanken."