"Vor dem Gesetz sind dann alle gleich"

Andrea Gombac im Gespräch mit Frank Meyer · 18.07.2012
László Csatáry und John Demjanjuk seien nur die "Spitzen der Eisberge", die die Ermittler der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg finden. Systematisch durchforsten die Mitarbeiter alte Archive - und stoßen immer wieder auf ungesühnte Straftaten.
Frank Meyer: Es ist fast 70 Jahre her: 1944 soll László Csatáry als Polizeichef von Kosice dazu beigetragen haben, dass 15.700 ungarische Juden in das Vernichtungslager Auschwitz gebracht wurden. Heute wurde László Csatáry von der ungarischen Staatsanwaltschaft verhaftet. In Deutschland sucht die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nach Kriegsverbrechern wie Lásló Csatáry. Eine der Ermittlerinnen dort ist die Richterin Andrea Gombac. Sie ist jetzt für uns am Telefon, herzlich willkommen!

Andrea Gombac: Ja, guten Tag!

Meyer: László Csatáry ist jetzt 97 Jahre alt, John Demjanjuk, ein anderer bekannter Fall aus der jüngsten Zeit, war 91 Jahre alt, als er wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen verurteilt wurde im vergangenen Jahr in München. Sind das jetzt, diese alten Männer, sind das die letzten Fälle, die noch zur Verhandlung kommen?

Gombac: Ja, also, das lässt sich nicht so genau sagen, weil sich natürlich jeden Tag neue Fälle auftun können. Wir ermitteln ja nach wie vor, wir ermitteln eigentlich auch in recht großem Umfang. Und ich denke, diejenigen Fälle, die dann an die Presse gelangen, das sind praktisch dann sozusagen die Spitzen der Eisberge.

Meyer: Der Fall John Demjanjuk, da war etwas Neues, denn ihm konnte keine konkrete Tat individuell zugeschrieben werden, aber das Gericht hat dann gesagt, schon sein Dienst in Sobibor im Jahr 1943 sei ausreichend für eine Verurteilung, weil Demjanjuk dort Teil der Vernichtungsmaschine gewesen sei. Welche Folgen hatte denn dieses Urteil jetzt für die weitere Verfolgung von NS-Verbrechern?

Gombac: Ja, wir haben das ganze Verfahren natürlich sehr aufmerksam verfolgt, nicht zuletzt deshalb, weil das Verfahren ja hier in der Zentralen Stelle in Ludwigsburg gestartet worden ist, also, hier sind die Ermittlungen eingeleitet worden, die letzten Endes dann zu dieser ersten zwangsrechtlichen Verurteilung geführt haben. Wir haben es, wie gesagt, aufmerksam verfolgt, und auch diese Rechtsprechung dazu, dass man eben keine Einzeltat mehr nachweisen muss bei einer Tätigkeit in Vernichtungslagern.

Das hat dann bei uns auch dazu geführt, dass wir noch mal alle Altverfahren aufgegriffen haben, die sich mit den Vernichtungslagern, also beispielsweise eben Sobibor, aber auch Treblinka, Auschwitz natürlich auch und andere, Majdanek, beschäftigt haben, und da halt eben schauen, inwiefern sind in den 60er- und 70er-Jahren Verfahren eingestellt worden, weil man gesagt hat, hier ist ein Einzelnachweis nicht zu erbringen, und man halt eben heute aufgrund dieser neuen Rechtsprechung sagen kann, so einen Einzelnachweis brauchen wir nicht, alleine wenn man dort gearbeitet hat, wusste man, was dort stattfindet, und man hat insofern dann eben auch bewusst und gewollt mitgewirkt an diese Morden.

Meyer: Und sind Sie da schon auf Täter gestoßen, die jetzt gefunden und belangt werden müssen?

Gombac: Also, die Kollegen sind an einigen dran, das kann ich schon sagen. Ich selber habe das Vernichtungslager Treblinka bearbeitet, das hat allerdings eine Sonderstellung, weil halt eben da nur sehr wenige, ein geringer Anteil an deutschem Wachpersonal war. Und das sind ältere Leute, die inzwischen alle verstorben sind.

Meyer: Wie kommen Sie denn sonst überhaupt an Hinweise zu NS-Verbrechern, die bis heute, in dieser langen Zeit danach, noch nicht aufgespürt wurden?

Gombac: Ja, sicherlich nach wie vor, aber in ganz geringem Umfang, durch Hinweise aus der Bevölkerung, also, das gibt es nach wie vor. Es gibt auch sehr aktive Vereine, die sich kümmern, die immer wieder irgendwas zutage fördern. Dann natürlich das Wiesenthal-Zentrum, was ja sehr aktiv ist, was ja sich in dem Fall Csatáry auch zeigt.

Wir haben aber so im Laufe der Jahre gemerkt, dass alleine die Zuarbeit von außen beziehungsweise eben Anzeigen, wie es bei der normalen Staatsanwaltschaft ja ist - die wird ja tätig, wenn irgendwie was angezeigt wird oder wenn ihr eine Tat zu Ohren kommt -, dass das nicht mehr ausreicht. Und deshalb sind wir gezielt in die Archive gegangen in den einzelnen Ländern. Und das betrifft insbesondere auch meine Tätigkeit jetzt, dass man nämlich in Archive geht, die in der ehemaligen Sowjetunion angelegt worden sind und zu denen wir jetzt Zugang haben, nachdem eben der Eiserne Vorhang gefallen ist und diese Archive dort auch aufgearbeitet worden sind.

Meyer: Deutschlandradio Kultur, wir sprechen mit der Richterin Andrea Gombac, sie ist Ermittlerin an der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Sie sagen gerade, Sie schauen in die Archive, besonders in der ehemaligen Sowjetunion. Wo waren Sie dort, was haben Sie da gefunden?

Gombac: Ja, also, ich bin insbesondere in Minsk tätig und bin da jetzt auch schon zwei Mal gewesen. Dort lagern Akten der sowjetischen Militärtribunale hinsichtlich der Verurteilung von deutschen Kriegsgefangenen. Es sind ja sehr, sehr viele Wehrmachtsangehörige und SS-Angehörige in der Sowjetunion also in Kriegsgefangenschaft geraten und dann auch in der Sowjetunion verurteilt worden in den jeweiligen Tribunalen, und im lokalen Tribunal in Minsk war das eben auch der Fall.

Und diese Akten sind dann von der Sowjetunion, also nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sind die abgegeben worden an die einzelnen Teilrepubliken und so sind die also nicht mehr in Moskau, zentral, sondern in diesem Fall in Minsk. Das sind 3000 Verfahrensakten, in diesen Akten sind dann eine Vielzahl von Einheits- oder SS-Angehörigen genannt. Und diese Verfahrensakten gucke ich mir systematisch an, suche dort nach Mordtaten und versuche dann, noch lebende Einheitsangehörige zu ermitteln.

Meyer: Und haben Sie da schon Hinweise gefunden auf Ermittlungsvorgänge, die Sie jetzt tatsächlich auslösen müssen?

Gombac: Ja, also, im größeren Umfang, muss ich sagen. Also, ich bin jetzt gerade im April wieder dort gewesen und habe eben aus dem Bestand, den ich gesehen habe, das waren so etwa, sagen wir mal, 600 Akten, da denke ich, etwa ein Zehntel kann man rausgreifen. Und da geht es dann eben um Mordtaten, der Rest sind sehr viele Lagervergehen oder irgendwelche Verbrechen, die wir eben heute nicht mehr verfolgen können, denn wir können ja nur noch Mordtaten verfolgen.

Und diese Verfahren werden dann hier im Hause angelegt, abgeglichen mit der hiesigen Kartei. Also die Frage, gab es schon mal zu - das sind ja vielfach Massenerschießungen, die da Gegenstand dieser Verfahren waren -, gab es da hier im Hause schon mal Ermittlungen oder eben überhaupt im deutschen Rechtssystem nach 1945, gab es da schon mal irgendwas? Wenn ja, sind da neue Namen praktisch jetzt aufgetaucht durch meine Ermittlungen? Und wenn nicht, dann lege ich halt eben die Akten an und prüfe selber nach, ob ich diese Einheitsangehörigen noch lebend ermitteln kann.

Meyer: Jetzt sind diese Akten ja sicherlich erst zugänglich geworden nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Das ist allerdings jetzt auch schon wieder über 20 Jahre her. Also, warum schaut man eigentlich erst jetzt dorthin, ob man da Hinweise findet?

Gombac: Ja, also, 20 Jahre ist es nicht her, weil es doch relativ lange gedauert hat, bis diese Verfahren dann von Moskau abgegeben worden sind an die Republiken, die dann entstanden sind. Und dort ist das Ganze dann aufgearbeitet worden und es sind eben sehr viele Veröffentlichungen da auch erschienen. Insbesondere, also, was Minsk betrifft, hat der ehemalige Leiter des Archivs diese Sachen überhaupt mal aufgearbeitet. Denn in vielen Archiven - also, wir waren jetzt zum Beispiel in Belgrad, wir waren in Bukarest -, da ist das einfach praktisch in riesigen Kartons verschwunden, da ist überhaupt kein System dabei. Und hier in Minsk haben wir die günstige Situation, dass das Ganze systematisiert ist und wir da reinschauen können. Das hat aber natürlich Zeit in Anspruch genommen.

Meyer: Und ist es tatsächlich möglich, mit diesem riesigen historischen Abstand, 70 Jahre etwa, Täter noch zu überführen, Beweise noch zu beschaffen? Viele der Zeugen sind ja inzwischen auch schon tot?

Gombac: Ja, das Problem ist ja sowieso, die Zeugenlage gerade bei diesen Verbrechen, da muss man sich vorstellen, da sind Einheitsangehörige in Dörfer gekommen, haben - Dorfbevölkerung war ja teilweise schon geflohen, teilweise noch dort -, diese Leute wurden erschossen, die Häuser wurden niedergebrannt, die kannten ja die Täter logischerweise nicht. Das heißt, die konnten sagen, das war eine grüne Uniform oder die und die Bezeichnung war dran, das haben wir teilweise wirklich, aber sie kannten sie ja namentlich nicht, sie konnten sie ja nicht benennen.

Deshalb sind diese Zeugenaussagen ja auch nicht besonders wertvoll. Wenn wir dann eine ganze Einheit haben, dann wird jeder sagen, den wir noch lebend kriegen, ja, ich war zu der Zeit auf Heimurlaub oder ich war im Lazarett. Lazarett können wir inzwischen nachprüfen, Heimurlaub wird dann auch schon schwierig. Und insofern sind wir angewiesen auf die Aussagen von anderen Einheitsangehörigen, die halt eben entweder dabei waren oder eben das Ganze gehört haben.

Oft ist es ja auch so, dass sich Leute entlasten wollen. Denn man muss ja auch sehen, dass sie, wenn sie in der Sowjetunion schon verbüßt haben, dass das auf die Strafvollstreckung angerechnet wird. Das heißt, sie haben ja unter Umständen keine lebenslange Haft mehr zu erwarten, die sie noch verbüßten müssen.

Das heißt, viele wollen sich ja auch entlasten, sind dann teilweise sogar froh ... Also, ich kenne einen Fall, da hat die Polizei geklingelt, hat gesagt, so, das und das werfen wir Ihnen vor. Und dann hat derjenige gesagt, ich warte seit 66 Jahren auf Sie. Also, das gibt es eben auch.

Meyer: Wenn man die Perspektive umdreht und fragt, bei László Csatáry waren wir am Anfang, 97 Jahre alt, John Demjanjuk ist ein knappes Jahr nach seiner Verurteilung gestorben: Wie sinnvoll ist es denn, diese alten Männer oder auch alten Frauen heute noch aufzuspüren und vor Gericht zu bringen aus Ihrer Sicht?

Gombac: Ja, das ist genau so sinnvoll wie wenn jemand heute eine Tat begeht! Also, das deutsche Strafrecht sieht ja eine Verjährung bei Mordtaten nicht vor, da gab es eine lange Diskussion im Bundestag darüber, diese Verjährbarkeit von Mord ist ja nach dem Zweiten Weltkrieg immer wieder verlängert worden, die Frist, und die ist dann in den 70er-Jahren festgeschrieben worden auf diese Unverjährbarkeit. Und das gilt eben für alle Mordtaten. Wenn Sie sich heute einen über 80- oder über 90-Jährigen vorstellen, der jemanden tötet oder der eine Mordtat begeht, den würden Sie ja auch verfolgen. Da können wir überhaupt keinen Unterschied machen. Das heißt, vor dem Gesetz sind dann alle gleich, natürlich auch diese Täter.

Meyer: Also, die Suche nach NS-Kriegsverbrechern geht weiter. Darüber haben wir gesprochen mit Andrea Gombac, Ermittlerin an der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Frau Gombac, vielen Dank für das Gespräch!

Gombac: Ich danke auch, Wiederhören!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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