Vor 30 Jahren

Die Urteile im Prozess um die Flick-Parteispenden

Otto Schily (l, damals Grüne) und Dieter Spöri (r, SPD) vor der Fortführung der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss zur Flick-Affäre.
Otto Schily (l, damals Grüne) und Dieter Spöri (r, SPD) vor der Fortführung der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss zur Flick-Affäre. © picture-alliance / dpa
Von Rolf Wiggershaus · 16.02.2017
Die Flick-Parteispendenaffäre dauerte mehr als ein Jahrzehnt lang. Die "Pflege der Bonner Landschaft" wurde zum geflügelten Wort für eine illegale, aber strafrechtlich nicht belangbare Parteienfinanzierung durch große Unternehmen. Und doch: Vor 30 Jahren wurden milde Urteile verkündet.
"Mittels Spendenvergabe hat sich der Flick-Konzern so systematisch Einflussfelder verschafft, dass ungeachtet der Frage, ob in dem ein oder anderen Fall der Straftatbestand der Bestechung oder der Bestechlichkeit verwirklicht war und ist, von politischer Korruption großen Ausmaßes gesprochen werden muss."
Mit dieser Einschätzung brachte Otto Schily, Anwalt und damals Bundestagsabgeordneter der Partei "Die Grünen", auf den Punkt, was als das eigentlich Skandalöse im Verlauf des Flick-Parteispendenprozesses zutage getreten war. Erdrückende Indizien sprachen dafür, dass in den 1970er-Jahren seitens des Flick-Konzerns große Summen an Politiker geflossen waren, um dem Konzernherrn Karl Friedrich Flick die steuerfreie Wiederanlage von Milliarden zu ermöglichen, die er durch Aktienverkäufe eingenommen hatte. Doch verurteilt wurden die Angeklagten am 16. Februar 1987 lediglich wegen Steuerhinterziehung: der Ex-Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe, die beiden Ex-Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs zu Geldstrafen.

"Maßvolles und vielleicht sogar mildes Urteil"

Nach seiner Ansicht zum Urteil gefragt, meinte Rudolf Wassermann, damals Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig:
"Es ist schon eher ein maßvolles und vielleicht sogar mildes Urteil, wenn man das vergleicht, natürlich entscheiden Gerichte unterschiedlich, es gibt strenge und milde Gerichte. Aber auch dann, wenn man berücksichtigt, dass hier die Verurteilung wegen Bestechlichkeit nicht erfolgt ist, weil das nicht nachgewiesen werden konnte, bleibt natürlich noch die Frage, was das Gericht hier alles berücksichtigt hat bei der Strafzumessung. Mir scheint es, dass dabei eine Rolle gespielt hat, dass die Politiker nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, sondern in die ihrer Parteien. Es ist natürlich die Frage, ob das Gericht so was überhaupt berücksichtigen durfte, auch wenn das nur unterschwellig passiert ist. Ich würde also sagen: Die sind glimpflich davongekommen, die Angeklagten."
Strafrechtlich unerfasst blieb, was von Brauchitsch in beschlagnahmten Notizen als "besondere Pflege der Bonner Landschaft" bezeichnet hatte. 25 Millionen Mark flossen in den 70er-Jahren an CDU/CSU, FDP und SPD. Durch das Urteil war das Vergehen illegaler Parteispenden zu einem zweitrangigen Steuerfall degradiert. Die Angeklagten rechtfertigten das sogar als uneigennütziges Handeln. Keiner von ihnen habe dabei eine Mark verdient. Dazu Schily:
"Abgesehen davon, dass natürlich das Gedeihen der eigenen Partei auch etwas mit dem eigenen persönlichen Wohlergehen zu tun hat wie beim Grafen Lambsdorff, glaube ich, gibt es nicht etwas, was man benennen könnte mit dem Begriff der gemeinnützigen Steuerhinterziehung."
Doch die Angeklagten und manche Zeugen verhielten sich so, als gäbe es genau das.
"Legionen müssten Sie bestrafen, wenn das schon Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist", meinte Otto Graf Lambsdorff in seinem Schlusswort am letzten Verhandlungstag. Zuvor hatte schon der einstige Bundespräsident Walter Scheel die Nutzung von Geldwaschanlagen und Bargeldübergaben bei der Parteienfinanzierung mit der Feststellung kommentiert:
"Dies war ein vom Gesetz erzwungener Umweg."

Opfer eines Stellvertreterprozesses

Mit der gleichen Chuzpe stellte von Brauchitsch die Beweiskraft der Listen des Flick-Buchhalters Rudolf Diehl mit Daten, Geldsummen und Namen einflussreicher Politiker infrage. Hätte er denn, so seine rhetorische Frage, unterstellen sollen, dass irgendetwas faul an den Spenden gewesen sei?
"Dann hätte ich auch unterstellen müssen, dass ein Bundespräsident und ein Bundeskanzler und amtierender Bundesminister Steuerbetrüger sind."
Die Angeklagten sahen sich als Opfer eines Stellvertreterprozesses – vor allem von Brauchitsch, der später seine Version des Skandals unter dem Titel "Der Preis des Schweigens" publizierte.
"Wir haben 'ne Verfassung, und in der Verfassung steht, dass die Parteien das Transportband zwischen der Bevölkerung und der Gesetzgebung sind, und dafür brauchten sie Geld. Und dann haben sie es herbeigeschafft. Wir haben es ihnen ja nicht nachgetragen."
Der Prozess zeigte: Ein Unrechtsbewusstsein existierte nicht. Zur Jahrtausendwende folgte der Skandal um Kohls "schwarze Kassen". Das entscheidende Problem bestand weiter. Der Gerichtsreporter des "Spiegels", Gerhard Mauz, hatte es während des Flick-Parteispendenprozesses angesichts des geringen Publikumsinteresses so formuliert:
"Ist die Öffentlichkeit der Bundesrepublik davon überzeugt, dass in diesem Strafprozess auch ihre Sache, die Sache der Wähler, auf dem Spiel steht, die unabhängige Parteien wählen wollen und nicht die Kräfte, die sich heimlich der Parteien bemächtigt haben?"