Von der Versammlung zum Parlament

Von Monika Köpcke · 19.03.2008
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Am 19. März 1958 trafen sich Vertreter der europäischen Gemeinschaften in Straßburg zur konstituierenden Sitzung des Parlaments, das damals noch den Namen "Europäische parlamentarische Versammlung" trug.
"Ein deutscher Regierungschef spricht auf französischem Boden zum Europäischen Parlament. Das ist keine alltägliche Konstellation der Politik."

Am 13. November 1973 sprach der damalige Bundeskanzler Willy Brandt vor dem Plenum des Europäischen Parlaments. Vor ihm hatte es noch kein Regierungschef für nötig befunden, in Straßburg zu erscheinen.

"Ich betrachte diese Stunde als eine wichtige Station, die uns erkennen lässt, wie weit Europa seit dem Zweiten Weltkrieg doch vorangeschritten ist."

In der Nachkriegszeit suchte man nach Lösungen, den Frieden langfristig zu sichern. Sechs Staaten machten 1952 einen Anfang - mit der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl", auch Montanunion genannt. Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Italien, Frankreich und Deutschland traten dieser ersten europäischen Gemeinschaft bei. Eine sogenannte "parlamentarischen Versammlung" sollte den Ländern als Gremium zur Beratung dienen.
Diese Versammlung blieb bestehen, als die sechs Länder 1957 mit der Wirtschaftsgemeinschaft und der Atomgemeinschaft noch enger zusammenwuchsen. Die "parlamentarische Versammlung" der Montanunion sollte fortan für alle drei Gemeinschaften zuständig sein. Am 19. März 1958 fand ihre konstituierende Sitzung in Straßburg statt. Erster Präsident wurde Robert Schuman, der als französischer Außenminister die treibende Kraft bei der Gründung der Montanunion gewesen war.

"In seiner Antrittsrede als Parlamentspräsident erklärte Robert Schuman, die Versammlung, wie es damals hieß, trage in Zukunft die Bezeichnung 'Parlament'."

Der Christdemokrat Hans-August Lücker war 1958 Gründungsmitglied der gemeinsamen parlamentarischen Versammlung.

"Und er sagte, das Europäische Parlament hat die einmalige und hohe Aufgabe, Europa den Völkern Europas nahe zu bringen und zu vertreten."

Hehre Worte, die in der Realität schnell verblassten. Denn europäische Politik fand in der Kommission und im Ministerrat statt, nicht aber im Parlament. Es besaß keinerlei Entscheidungsrechte, sondern konnte allenfalls Empfehlungen aussprechen. Schnell bekam es den Ruf, ein Debattierclub ohne Bodenkontakt zu sein. Der Luxemburger Politiker Gaston Thorn, von 1959 bis 1969 im Straßburger Parlament, erinnert sich an die Anfangsjahre:

"In dieser Zeit sprach die Versammlung über alles und nichts. Sie hatte nicht viel Einfluss. Das Wichtigste war ihr Name, nämlich eine 'europäische' Versammlung zu sein. Ansonsten lockte sie niemanden hinter dem Ofen hervor und erntete allenfalls Gleichgültigkeit."

Man nannte sich zwar selber "Parlament", doch erst 1986 ging dieser Name auch offiziell in Verträge ein. Die 142 Straßburger Abgeordneten wurden nicht von den EU-Bürgern gewählt, sondern rekrutierten sich aus Mitgliedern der nationalen Parlamente. Sie wurden von ihren Regierungen entsandt, um nationale Interessen zu vertreten. Gaston Thorn:

"Europa wurde als Zusatzbeschäftigung zum nationalen Mandat angesehen, und man schrieb ihm keine besondere Wichtigkeit zu."

Erst 1979 fanden die ersten Wahlen zum Europaparlament statt, obwohl sie bereits in den Römischen Verträgen von 1957 festgeschrieben waren. Doch der Ministerrat, das EU-Organ, in dem die Regierungschefs und Fachminister das letzte Wort über die Gesetzgebung haben, sperrte sich lange. Man befürchtete wohl, einem durch Volkes Stimme legitimiertem Parlament zu viele Kompetenzen übertragen zu müssen.

Tatsächlich erstritten sich die Parlamentarier im Laufe der 80er Jahre einen gewissen Einfluss gegenüber Kommission und Rat, so bei der Etatpolitik. Doch erst 1993, mit dem Vertrag von Maastricht, erhielten sie echte Mitentscheidungsrechte. Dennoch haben noch heute viele Bürger den Eindruck, dass europäische Politik eher in der Dunkelkammer des Rates gemacht wird als in ihrer Vertretung, dem Parlament.

Ein Eindruck, der sich bald ändern könnte: Sollten die 27 Mitgliedsländer den Vertrag von Lissabon von vergangenem Dezember ratifizieren, wäre das EU-Parlament ab 2009, mehr als 50 Jahre nach seiner Konstituierung, endlich gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Ministerrat.