Verfassungsschutzreform

Einheitliche Standards sind ein Fortschritt

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz, fotografiert am 04.02.2014 in Köln
Bundesamt für Verfassungsschutz © picture alliance / dpa / Oliver Berg
Von Paul Elmar Jöris · 25.03.2015
Der Fall NSU hat tiefe Abgründe beim Verfassungsschutz offenbart. Die Bundesregierung zieht nun Konsequenzen aus dem Versagen - mit einer Verfassungsschutzreform. Da gebe es allerdings noch Luft nach oben, kommentiert Paul Elmar Jöris.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus dem Versagen des Verfassungsschutzes bei den Ermittlungen gegen die gewalttätigen Rechtsextremisten der NSU. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird damit enger. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommt gegenüber den Landesämter eine Zentralstellenfunktion. Der Datenaustausch wird dadurch intensiver. Der NSU konnte jahrelang mordend und raubend durch Deutschland ziehen, weil die mehr als 20 Sicherheitsbehörden in Deutschland über Rechtsextremismus nicht miteinander redeten. Die verstreut bei den einzelnen Ämtern vorliegenden Informationen wurden nicht zu einem Bild zusammengeführt.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat an diesem intensiveren Datenaustausch Kritik geübt. Das kann man so sehen, aber dann man muss man hinzufügen, welche Risiken damit verbunden sind. Der fehlende Austausch der vergangenen Jahre führte dazu, dass die unkoordinierten Fahndungen ins Leere liefen. Wenn man das beibehalten will, dann soll man das auch so sagen.
Einheitliche Standards
Des Weiteren bringt das Gesetz eine Regelung für den Einsatz von V-Leuten. Bislang gab es lediglich amtsinterne Vorschriften und die unterschieden sich von Amt zu Amt. Der Thüringer Verfassungsschutz hatte den Chef des rechtsextremistischen Thüringer Heimatschutzes Tino Brandt als V-Mann angeheuert. Nach den Vorschriften des Bundesamtes wäre das bereits damals unmöglich gewesen. Jetzt wird es einheitliche Standards geben und das ist ein Fortschritt. V-Leute sind nach den Worten von Hans Georg Maaßen, dem Präsidenten des Bundesamtes, die "Schmutzfüße des Staates".
Unter den Chorknaben des Landes wird man keine Informanten finden, die bereit sind, ihre Kumpels zu verpfeifen. Deshalb ist ihr Einsatz immer problematisch und gleichzeitig unverzichtbar. V-Leute gehören zur Szene. Es ist nur bedingt möglich, klare gesetzliche Vorschriften zu formulieren, was ihnen dabei erlaubt ist und was nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine funktionierende parlamentarische Kontrolle. Da gibt es noch Luft nach oben. Allerdings wird sie nur hinter geschlossenen Türen wirklich funktionieren. Auch da gibt es noch Verbesserungsbedarf.
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