Urteil zur Erbschaftssteuer

"Das hinterlässt auf jeden Fall Spuren"

Symbolbild Erbschaftsteuer
Bundesverfassungsgericht: Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. © picture alliance/dpa/Jens Büttner
Albrecht von der Hagen im Gespräch mit Dieter Kassel und Ute Welty · 17.12.2014
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass große Familienunternehmen künftig nicht ohne Weiteres von der Erbschaftssteuer befreit werden. Der Geschäftsführer des Verbandes "Die Familienunternehmer" kritisiert das Urteil: Gerade bei solchen Unternehmen liege das Geld eben nicht einfach so verfügbar auf dem Konto, sondern muss aus dem Unternehmen abgezogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bis zum 30. Juni 2016 müssen mehrere Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftssteuer abgeschafft werden. Dann dürfen kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden, bei großen Unternehmen dürfe dies nur nach konkreter Bedürfnisprüfung erfolgen.
"Hidden Champions" der deutschen Wirtschaft
Für die großen Familienunternehmen sei das Urteil "ganz, ganz schwierig", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes "Die Familienunternehmer", Albrecht von der Hagen. Diese "Hidden Champions" sicherten den Großteil des gesellschaftlichen Wohlstandes und seien sehr eigenkapitalstark. Das Kapital sei aber im Unternehmen gebunden und liege nicht auf dem Konto. Um anfallende Erbschaftssteuern zu begleichen, müsste also Geld aus dem Unternehmen gezogen werden.
"Und das ist also ein solcher Eingriff in die Substanz, dass das auf jeden Fall Spuren hinterlässt", so der Hauptgeschäftsführer der "Familienunternehmer".
Nachvollziehbar sei dagegen die Position des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Verwaltungsvermögen, räumte von der Hagen ein. Es sei "völlig richtig", wenn das Gericht sage, dass beim Vermögen, das nicht zum produktiven Bereich gehöre, andere Grenzen gesetzt werden müssten als bisher.
Gespräch mit der Politik notwendig
Insgesamt kämen durch das Urteil "ganz komplizierte, schwierige Fragen auf eigentlich die gesamte Gesellschaft zu", sagte der Hauptgeschäftsführer der "Familienunternehmer". "Da werden wir mit den Politikern, die jetzt dieses Gesetz neu fassen müssen nach diesem Urteilsspruch aus Karlsruhe, mit denen werden wir da intensiv drüber sprechen müssen."
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