Titanic-Anwältin zu Böhmermanns Schmähgedicht

"Man weiß, dass es eine Satiresendung ist"

Der Moderator Jan Böhmermann
Hat Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht die Grenze zur Beleidigung überschritten? © imago
Gabriele Rittig im Gespräch mit Vladimir Balzer und Axel Rahmlow · 08.04.2016
Ob Jan Böhmermanns Schmähgedicht tatsächlich eine strafrechtlich relevante Beleidigung darstellt, bezweifelt Gabriele Rittig. Die Anwältin, die auch die Satire-Zeitschrift "Titanic" berät, ist sich aber unsicher, ob sie es in der Titanic veröffentlicht hätte.
Gabriele Rittig ist vorsichtig in ihren Äußerungen. Die Anwältin, die auch die Satire-Zeitschrift "Titanic" berät, meint: "Ich hätte wahrscheinlich gewisse Bedenken gehabt" - auf die Frage, ob sie Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in der "Titanic" veröffentlicht hätte. Allerdings müsse das nicht bedeuten, dass das Gedicht tatsächlich den Straftatbestand einer Beleidigung erfülle. Im Gegenteil.

Böhmermann müsste Beleidigungsvorsatz haben

Die Staatsanwälte müssten nun ermitteln, "weil man das natürlich von ihnen erwartet". Eine Ermittlung bedeute noch keine Anklage oder Verurteilung, sagt Rittig. "Man muss ja einen Beleidigungsvorsatz haben." Böhmermann "muss ja billigend in Kauf nehmen, dass das Publikum dieser Sendung das Gedicht so sieht, wie er es vielleicht gar nicht sehen möchte." Da Böhmermann aber erkennbar kein Rassist sei und die Sendung ausdrücklich überzogen, könne man den Text als Satire einordnen: "Man weiß, dass es eine Satiresendung ist."
Entscheidend sei letztlich nicht, dass sich ein Zuschauer oder ein Regierungschef beleidigt fühle, sondern dass ein unabhängiger Dritter entscheide, ob das Gedicht den Straftatbestand erfülle.
Mehr zum Thema