Streit um das Flechtheim-Erbe

Nun geht es vor Gericht

Der jüdische Kunstsammer Alfred Flechtheim - wie ihn der Künstler Hermann Haller sah
Der jüdische Kunstsammer Alfred Flechtheim - wie ihn der Künstler Hermann Haller sah © picture alliance / dpa / Roland Weihrauch
Stefan Koldehoff im Gespräch mit Marietta Schwarz · 06.12.2016
Nach jahrelangem Streit um die Rückgabe von möglicher NS-Raubkunst haben die Erben des berühmten jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim den Freistaat Bayern nun vor einem US-Gericht verklagt. Unser Raubkunst-Experte Stefan Koldehoff sieht vor allem auf bayerischer Seite Versäumnisse.
Seit vielen Jahren liegen die Erben des berühmten jüdischen Kunstsammlers Alfred Flechtheim mit dem Freistaat Bayern und den Staatsgemäldesammlungen im Streit. Es geht um acht wertvolle Gemälde der klassischen Moderne, die sie als NS-Raubkunst zurückfordern. Der Freistaat hat die Forderungen stets zurückgewiesen. Nun landet der Fall, sofern er in New York angenommen wird, vor Gericht.
Laut unserem Raubkunst-Experten Stefan Koldehoff, der den Fall seit langem verfolgt, war die Klage zu erwarten. Das Vertrauen der Flechtheim-Erben in die deutschen Institutionen sei nicht mehr vorhanden, sagte er im Deutschlandradio Kultur.

Die Museen kommen der Selbstverpflichtung nicht nach

Der bayerischen Seite, Landesregierung und Museen, wirft er schwere Versäumnisse vor. Die Selbstverpflichtung, die Historie von Bildern unter Raubkunst-Verdacht aufzuklären, stamme bereits aus dem Jahr 1998. Zudem müssen die Museen nachweisen, dass sie die Werke zu Recht erworben hätten: "Und das passiert aber nicht."
Ein Prozess in den USA kann laut Koldehoff ungeahnte Folgen haben. So könnte dann künftig kaum noch ein Leihverkehr mit US-Museen möglich sein.
"Denn die Erben Flechtheims (…) hätten dann die Möglichkeit, alternativ andere Werte, andere Besitztümer des Staates Bayern – also ein Picasso, ein Renoir, aber auch ein Georg Baselitz, der gerade auf eine Ausstellung in die USA ausgeliehen worden ist – stattdessen beschlagnahmen zu lassen." (ahe)
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