Strafgerichtshof in Den Haag

Taktikspiel der Afrikaner mit dem ICC

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag © dpa / picture alliance / ANP
Klaus Rackwitz im Gespräch mit Liane von Billerbeck und Hans-Joachim Wiese · 26.10.2016
Dass Burundi, Südafrika und Gambia dem Internationalen Strafgerichtshof Rassismus und Ungleichbehandlung vorwerfen, kann der Völkerrechtler Klaus Rackwitz nicht nachvollziehen. Für Rackwitz sind die Angriffe auf den ICC vielmehr politisch denn juristisch begründet.
Die Begründung der Staaten Burundi, Südafrika und zuletzt von Gambia, ihre Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag aufzukündigen, ist nach Einschätzung des Völkerrechtlers Klaus Rackwitz durch die Faktenlage nicht gerechtfertigt. Der Vorwurf der drei Länder lautet, der ICC reduziere sich auf "die Strafverfolgung und Erniedrigung Farbiger, insbesondere Afrikaner". Der Internationale Strafgerichtshof ignoriere gleichzeitig die Verbrechen westlicher Staaten, erklärte Gambias Informationsminister Sheriff Bojang.

Vorwurf der Ungleichbehandlung und des Rassismus

Es gebe zwar sehr viele Ermittlungen in Afrika, doch sei genau dies eine Folge von Anzeigen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen - in zwei Fällen - und in fünf weiteren Fällen hätten die afrikanischen Staaten selbst diese Fälle dem ICC angetragen:
"Es ist nicht so, dass sich die jetzige Anklägerin oder der vorherige Ankläger diese Länder im Rausch gepickt hätten, sondern es waren die Länder selbst, die sich an den Strafgerichtshof gewandt haben mit der Bitte, die Situation in ihrem Land zu ermitteln."
Einen Beleg für den Vorwurf der Ungleichbehandlungen oder gar des Rassismus sehen die drei Staaten in dem Umgang des ICC mit den Vorwürfen der Volkerrechtsverletztungen gegen den ehemaligen britischen Premier Tony Blair wegen des Irak-Krieges. Dieses Argument allerdings sieht Rackwitz unbegründet, weil es für Straftaten, die vor dem ICC verhandelt werden - völkerrechtliche Verstöße -, keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben habe. Das für den Irak Krieg bei der Anzeige vorgeworfene "Verbrechen der Aggression" sei noch nicht in Kraft, also sei noch nicht anerkannt und verabschiedet als ein Straftatbestand, dem die Ermittler dann folgen könnten und nach dessen Formulierung in Gesetzesform die Richter am Gerichtshof urteilen könnten.

Unterschiedliche Motive für Anerkennung und Nichtanerkennung

Rackwitz, der als Jurist vor rund 15 Jahren im Auftrag der Vereinten Nationen geholfen hatte, den Gerichtshof aufzubauen, verwies darauf, dass Gambia zwar die Chefanklägerin des Gerichtshofs stelle, die Kritik aber aus der Staatsführung des Landes komme. Nichtregierungsorganisationen werfen eben dieser Regierung Gambias regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vor. Präsident Yahya Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht gekommen war, regiert das kleine Land mit harter Hand. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen.
Für den Juristen erklärt sich die Nichtanerkennung des ICC durch Staaten wie die USA, Großbritanninen, Russland oder China, damit, dass diese Länder bei einer Anerkennung des Gerichtshofs selbst angeklagt werden könnten:
"Im Prinzip ist keines dieser Länder offen und ist ehrlich genug zu sagen: 'Wir wollen die Verfolgung dieser Taten deswegen nicht für uns akzeptieren, damit wir sie notfalls auch eines Tages selbst begehen könnten.'"
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