Stasi-Akten

Debatte über Zukunft der Behörde

Akten aus der DDR
Akten der Staatssicherheit der DDR im Originalzustand in der Außenstelle Rostock des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU). © picture alliance / dpa / Foto: Bernd Wüstneck/ZB
Von Otto Langels  · 02.03.2016
Die Stasi-Unterlagen-Behörde war nach dem Ende der DDR weltweit die erste Institution, die den Zugang zu den Akten einer Geheimpolizei ermöglichte. Noch immer beantragen jährlich Zehntausende Akteneinsicht. Dennoch steht die Zukunft der Behörde zur Diskussion.
"Mit Ja haben gestimmt 535 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 21 Abgeordnete, Enthaltungen 21."

Als Roland Jahn vor fünf Jahren zum "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" (kurz: BSTU) gewählt wurde, war die Mehrheit für ihn überwältigend. Aber die Frage nach der Zukunft dieser Institution stand schon im Raum. In den letzten Jahren ist die Zahl der Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten stark gesunken. 2009 wollten noch mehr als 100.000 Personen ihre Stasi-Akte sehen, im letzten Jahr nur noch 62.000. Die Überprüfungen im öffentlichen Dienst gingen von 50.000 im Jahr 2006 auf zuletzt 260 zurück. Nur die Forschungs- und Medienanfragen blieben relativ konstant.
Richard Schröder, SPD, Stellvertretender Vorsitzender der Experten-Kommission zur Zukunft der BSTU:
"Inzwischen gibt es ein Ende der Überprüfungen, und selbst wenn die Leute sagen, man darf noch nicht aufhören, es soll weitergehen mit den Überprüfungen, dann werden die Personen ausgehen. Alles, was sie sonst noch machen, machen auch andere. Und deswegen ist es zwar kein Unheil, wenn die Behörde weiter existiert, aber wir brauchen sie nicht mehr."
Eine nüchterne Bilanz, denn immerhin war die Stasi-Unterlagen-Behörde die weltweit erste Institution, die den Zugang zu den Akten einer Geheimpolizei ermöglichte. Gleichwohl war die Öffnung der Akten nicht unumstritten. Für manche Politiker und Juristen war es sehr problematisch, dass die Bürger dem Staat in die Akten gucken können. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily sprach geringschätzig von "revolutionärem Recht", das eigentlich abgeschafft werden müsse. Zwar waren es die Akten eines untergegangenen undemokratischen Staates, aber sie unterlagen nun der Hoheit des Rechtsnachfolgers Bundesrepublik. Insofern durchbrach die Offenhaltung des Stasi-Archivs das Prinzip der befristeten Geheimhaltung staatlicher Akten – ein Erfolg der ostdeutschen Bürgerbewegung. Roland Jahn sieht seine Behörde noch nicht als Auslaufmodell – trotz des nachlassenden Interesses.
"Wir haben hier jedes Jahr Tausende von Anträgen, auch wenn es weniger wird. Wir haben über 5000 Anträge von Bürgern jeden Monat, die müssen erst mal abgearbeitet werden. Wir haben im Jahr über 1300 Anträge von Forschern und Journalisten."

Vorbild Stasi-Unterlagenbehörde

Mit der Gründung der Stasi-Unterlagenbehörde übernahm Deutschland eine Vorreiterrolle, wie man mit der schriftlichen Hinterlassenschaft eines Repressionsapparates verfährt. Die BSTU initiierte im Jahr 2008 ein europäisches Netzwerk, in dem die Geheimpolizei-Archive Osteuropas ihre Arbeit koordinieren. Zudem kämen regelmäßig Delegationen aus ehemaligen Überwachungsstaaten wie Südafrika, Chile, Argentinien oder Tunesien nach Berlin, um sich über die Arbeit der BSTU zu informieren, so Hans Altendorf, früherer Direktor der Behörde.
"Warum bedurfte es besonderer Schutzvorschriften zum Zugang für diese Unterlagen? War das wirklich ein wichtiger Beitrag für die Rückkehr zur Demokratie? Wie sah denn diese Überlieferung aus, in welchem Zustand habt ihr das übernommen? Wie kommen die Bürger an die Unterlagen ran? Wie lange dauert das, und all diese ganz konkreten Fragen."
Doch rechtfertigt das auf Dauer die Existenz einer riesigen Behörde mit vormals 3000 Mitarbeitern? Inzwischen wurde zwar fast die Hälfte der Stellen abgebaut, aber in der BSTU verwalten immer noch 1600 Personen 111 Kilometer Stasi-Akten. Zum Vergleich: Im Bundesarchiv kümmert sich die Hälfte der Mitarbeiter um 300 Kilometer Akten.

Bundesarchiv als mögliche Nachfolgebehörde

Das Bundesarchiv könne problemlos die Stasi-Unterlagen übernehmen, meint Michael Hollmann, der Präsident des Bundesarchivs. Allerdings müsste dazu der Bundestag den Zugang zu den illegal gesammelten Materialien des DDR-Geheimdienstes neu regeln, denn derzeit ist dies nach dem Stasi-Unterlagengesetz nur unter der Aufsicht der BSTU möglich.
"Ich glaube, dass wir, das haben wir ja auch gezeigt in vielen Jahren, mit solchen personenbezogenen Dingen umgehen können und dabei insbesondre auch immer das Interesse der Opfer im Blick halten. Grundsätzlich, würde ich sagen, wird es keine Verschlechterung geben, in keinem Fall für die Opfer und ihre Nachkommen, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berechtigt ja gerade die Personen, die betroffen sind, zu wissen, was über sie gespeichert ist."
Sollte der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, könnte in absehbarer Zeit an der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße ein Schild mit der Aufschrift hängen: Bundesarchiv, Außenstelle Berlin-Lichtenberg.
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