Staatlich legitimierte Aufrüstung

22.08.2012
Bislang meinten Forscher, dass sich die Wehrmacht nach 1918 ohne staatliche Kontrolle bewaffnete - was gegen den Versailler Vertrag verstieß. Nun hat der Historiker Rüdiger Bergien in polnischen Archiven entdeckt, dass die Regierung der Weimarer Republik das geheime Rüsten offenbar duldete.
Die Vorgaben waren eindeutig. Der Friedensvertrag von Versailles kastrierte 1919 die einst stolze kaiserliche Armee auf gerade mal 115.000 Heeres- und Marinesoldaten. Im Ersten Weltkrieg hatten noch mehr als 13 Millionen Soldaten die deutsche Uniform getragen. Nach 1918 mochte pazifistischen Novemberrevolutionären die Versailler Rumpfarmee gefallen. Den wilhelminischen Offizieren gefiel sie nicht. Und der sozialdemokratischen Staatsspitze der Weimarer Republik auch nicht. Links- und rechtsextreme Aufstände bedrohten den neuen Staat. Polen im Osten war unabhängig geworden und die Furcht vor polnischen Attacken auf die deutschen Grenzregionen prägte die gesamte Weimarer Republik.

So sehr auch die Sozialdemokraten (samt ihren starken antimilitaristischen Strömungen) auf Reichsebene und im größten Land Preußen die Weimarer Republik mit prägten: Auf die alten wilhelminischen Offiziere und Soldaten waren sie angewiesen. Das heißt: Von Anfang an stellte sich die Frage, wie der überkommene Militarismus der Kaiserzeit auch die offiziell entmilitarisierte Weimarer Republik beeinflusste. Diese Frage untersucht der Potsdamer Historiker Rüdiger Bergien in einem Buch, das den griffigen Titel trägt: "Die bellizistische Republik".

Bekannt ist das Phänomen der "Schwarzen Reichswehr", der illegalen Aufrüstung in den 1920er-Jahren. Doch Bergien beschränkt sich nicht auf die illegalen Machenschaften der Militärs, vielmehr sucht er nach dem Grundkonsens einer Gesellschaft, in der die Vorbereitung auf einen Krieg ein "gesamtgesellschaftliches" Projekt war. Er setzt sich damit ab von einer Geschichtsschreibung, die die Reichswehr gern als einen wuchernden militaristischen "Staat im Staate" beschrieben hat - ohne staatliche Kontrolle.

Die Weimar tragenden Parteien, sagt diese herkömmliche Lesart, darunter die Sozialdemokraten, guckten lieber erst gar nicht hin - auf all das, was mit dem Begriff "Schwarze Reichswehr" verbunden war: die geheimen Verbände und riesigen Waffenlager, die militärischen Übungen und engsten Verbindungen zu paramilitärischen rechtsnationalistischen Organisationen (erst zum "Stahlhelm", später zunehmend auch zur SA). All das verstieß permanent gegen die Bestimmungen von Versailles. Und all das geschah, so Bergien, in einem alle politischen Richtungen umfassenden "lagerübergreifenden Wehrkonsens", der Weimar in die Wiege gelegt worden sei.

Es galt "die Republik mit allen Mitteln zu verteidigen, und sei es mit", wie Bergien bilanziert, "Rüstungspraktiken jenseits von Gesetz und Verfassung". Das ging so weit, dass die Reichsregierung 1927 unter dem Reichskanzler Wilhelm Marx von der Zentrumspartei einen eigenen "Mitprüfungsausschuss" einrichtete, als "Überwachungskommission für die geheimen Aufgaben des Reichswehrministeriums". Die geheime und vertragswidrige Rüstung sollte wenigstens nach den Vorschriften eines ordentlichen Haushaltsrechts funktionieren und von der Finanzbürokratie kontrolliert werden. Weggucken sieht anders aus.

Bergien hat nicht nur die Quellen von Reichs- und preußischen Ministerien ausgewertet - und damit eine enge Kooperation zwischen Ministern und ihren Beamten auf der einen und der Reichswehr auf der anderen Seite aufgelistet. Vor allem hat er, was früheren Historikergenerationen verwehrt war, die einst deutschen und heute polnischen Archive in Schlesien und Pommern besucht. In jenen Grenzregionen, die in ständiger Furcht vor den polnischen Nachbarn lebten, wurde auf lokaler Ebene eine nicht mehr schwarze, sondern schon graue Streitmacht aufgebaut - in engster Kooperation zwischen Reichswehr und preußischen Beamten, pommerschen Gutsherren und schlesischen Fabrikbesitzern. Da liefen vereinzelte sozialdemokratische Polizeipräsidenten gegen Mauern, wenn sie gelegentlich gegen geheime Waffenlager oder militärische Übungen rechtsradikaler Verbände vorgehen wollten.

Wie das ganz unten aussah, die gesetzeswidrige Kumpanei auf lokaler Ebene -das ist der überzeugende Höhepunkt in Bergiens Fleiß- und Archivarbeit. Allerdings machen diese Passagen leider nur 48 von 406 Seiten aus. Der Rest ist für interessierte Laien schwer verdauliche Kost - ein für das Verständnis der Weimarer Republik erhellendes fachwissenschaftliches Werk, aber leider keine erzählte Geschichte, zumal man bei der Lektüre ein sehr dickes Fremdwörterbuch stets griffbereit halten sollte.

Besprochen von Klaus Pokatzky

Rüdiger Bergien: Die bellizistische Republik - Wehrkonsens und 'Wehrhaftmachung" in Deutschland 1918-1933
Oldenbourg Verlag, München 2012
464 Seiten, 59,80 Euro