Spender soll "hundertprozentig geschützt" sein vor finanziellen Forderungen

Andreas Hammel im Gespräch mit André Hatting · 06.02.2013
Hat nach einer Samenspende das so gezeugte Kind das Recht, seinen biologischen Vater kennenzulernen? Bislang fehlt eine Rechtsverordnung, die regelt, "wie ein solches Zusammentreffen stattfinden kann und ob es überhaupt zulässig ist", klagt Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank.
André Hatting: Hat ein Kind das Recht, seinen Vater zu kennen, auch wenn der ein anonymer Samenspender war? Das entscheidet voraussichtlich am Vormittag das Oberlandesgericht Hamm. Es ist ein historischer Prozess, denn zum ersten Mal hat ein Kind in Deutschland eine Samenbank auf Herausgabe dieser Daten verklagt. Die 22-jährige Sarah verfolgt aber nicht nur ein privates Interesse; sie vertritt auch die Gemeinschaft Spenderkinder, Menschen also, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt worden sind. In Deutschland sind das etwa 100.000.

Der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel leitet die Erlanger Samenbank und er ist Vizevorsitzender des Verbandes der Samenbanken in Deutschland. Guten Morgen, Herr Hammel.

Andreas Hammel: Guten Morgen.

Hatting: Können Sie den Wunsch der Klägerin verstehen?

Hammel: Ich kann den Wunsch der Klägerin sehr gut nachvollziehen, ihre genetischen Wurzeln kennenzulernen, und so hat auch 1989 der Bundesgerichtshof entschieden, dass das zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört.

Hatting: Sie haben aber mal gesagt, dass die meisten Männer zumindest bei Ihrer Samenbank aus uneigennützigen Gründen spenden. Sie spenden, weil sie helfen wollen. Wieso lässt man sie danach nicht einfach in Ruhe?

Hammel: Es ist so, dass viele Männer das selbstverständlich auch so sehen, dass die Kinder ein Recht haben, den Spender kennenzulernen. So werden sie auch von mir aufgeklärt. Und die Spender sind auch alle damit einverstanden. Manche wünschen das sogar und sehen das eben als selbstverständlich an, dass sie später für die Kinder zur Verfügung stehen.

Hatting: Manche, aber nicht alle. Und wenn sie nicht einverstanden sind?

Hammel: Dann werden sie keine Spender bei der Erlanger Samenbank.

Hatting: Das ist genau das, was Sie mit dem Erlanger Modell verfolgen?

Hammel: Das ist richtig. Es geht darum, dass bekannt ist, dass es für manche dieser Kinder sehr wichtig ist, ihre eigenen Wurzeln kennenzulernen, und aus diesem Grund haben wir eben die Vorkehrungen getroffen. Wir klären alle Spender von Beginn an auf, dass diese Situation eintreffen kann, und haben auf der anderen Seite auch ein Dokumentationssystem entwickelt, was das sicherstellt, dass die Spender später kontaktiert werden können.

Hatting: Heißt das, wenn ich eine anonyme Samenspende abgebe bei Ihnen, dann bin ich bei Ihnen nicht anonym?

Hammel: Es gibt keine anonymen Samenspenden mehr. Seit 2007 ist das Gewebegesetz in Kraft und darin ist geregelt, dass die Unterlagen zur Samenspende 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Allerdings ist es so, dass es keinerlei Rechtsverordnung gibt, die bis zum heutigen Tag regelt, wie ein solches Zusammentreffen stattfinden kann und ob es überhaupt zulässig ist. Es gibt keine Verordnung. Auch das Oberlandesgericht Hamm kann keine Verordnung treffen. Hier ist die Politik gefragt, endlich zu reagieren und diese Vorgaben im Sinne aller Beteiligten zu schaffen.

Hatting: Das klingt aber nach der typischen Quadratur des Kreises, denn derjenige, der die Samen spendet, will ja nun nicht unbedingt bekannt werden und nicht unbedingt in jedem Fall das Kind dann kennenlernen.

Hammel: Ich denke, dass es nicht darum geht, ob der Spender kennenlernen möchte oder nicht. Es ist für den Spender viel wichtiger, dass er geschützt ist, hundertprozentig geschützt ist vor finanziellen Forderungen, die sich aus der Samenspende ergeben, und auch hier ist die Politik gefordert, denn jedes Kind, was einer Samenspende entstammt, hat ja Eltern, die sowohl unterhalts- als auch erbrechtlich für das Kind in die Pflicht springen würden.

Hatting: Geht es also nur um Geld?

Hammel: Es geht darum, dass eine Spende, eine Samenspende, die etwas sehr Karitatives ist, soweit für den Spender abgesichert ist, dass er rechtlich geschützt ist, hier später Nachteile zu haben.

Hatting: Befürchten Sie, wenn das Oberlandesgericht Hamm der Klage folgt, einen Spendermangel? Glauben Sie, dass viele Männer sich dann sagen, also dann spende ich lieber nicht in Zukunft?

Hammel: Nein, das befürchte ich nicht, weil wir in Erlangen wie gesagt alle unsere Spender aufklären darüber, dass sie nicht anonym bleiben, und diese Vorgaben, die ja schon seit längerem bekannt sind, von Anfang an schon umsetzen.

Hatting: Ihre Samenbank ermöglicht es auch lesbischen Paaren, Kinder zu bekommen. In den USA ist gerade ein Spender aus allen Wolken gefallen, weil er zu 6000 Dollar Unterhalt verklagt worden ist, für das Kind eines lesbischen Paares. Wie schützen Sie Ihre Spender davor?

Hammel: Es ist so, dass die Rechtslage, der Schutz für die Spender nach deutschem derzeitigem Recht deutlich niedriger ist als für verschiedengeschlechtliche Paare. Aus diesem Grund haben wir einen Notarvertrag für die lesbischen Paare entwickelt, in dem diese sich gegenseitig in die Pflicht nehmen, falls das Kind, vertreten durch Dritte, Unterhaltsforderungen an den Samenspender stellt.

Diese Regelungen greifen aber nur, solange beide Partnerinnen auch vermögend sind, und deshalb haben wir eine Vermögensgrenze, ab der wir die Behandlung durchführen, was ich nicht unbedingt für gut halte. Auch hier wäre wieder der Gesetzgeber in der Pflicht, eine eingetragene lesbische Lebensgemeinschaft auf die gleiche Stufe zu stellen wie eine verschiedengeschlechtliche.

Hatting: Der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel, er leitet die Erlanger Samenbank und ist Vizevorsitzender des Verbandes deutscher Samenbanken. Vielen Dank für das Gespräch, Herr Hammel.

Hammel: Sehr gerne – schönen Tag noch!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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