BKA-Gesetz vor dem Gang nach Karlsruhe

03.01.2009
Das umstrittende BKA-Gesetz ist durch. Während der Feiertage hat Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnet, das in seiner Ursprungsfassung im November noch am Bundesrat gescheitert war.
Das umstrittende BKA-Gesetz ist durch. Während der Feiertage hat Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnet, das in seiner Ursprungsfassung im November noch am Bundesrat gescheitert war. Anfang Dezember hatten sich Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries sowie hochrangige Vertreter aus Bund und Ländern dann auf eine Kompromisslinie einigen können. Das Gesetz - das größte sicherheitspolitische Vorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode - tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Darin wird dem Bundeskriminalamt erstmals die Aufgabe der Terrorprävention zugewiesen. Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten sind gestattet.
Die Gegner der Novelle hoffen nun aufs Bundesverfassungsgericht. U.a. der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will in Karlsruhe gegen das Gesetz klagen. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, bewertet dieses Vorhaben als erfolgversprechend. Im Deutschlandfunk sagte er, dass er vom Gericht "eine Eingrenzung" des BKA-Gesetzes erwarte.
(Grafik: Thomas Fischer)