Rabbinisches Recht

Das Sabbatjahr

Blick auf Olivenbäume in der Toskana, aufgenommen im Oktober 2005.
"Und so mache es mit deinem Weinberg und deinem Olivenhain." © dpa picture alliance / Paul Mayall D2513
Von Philip Benjamin · 17.10.2014
In jedem siebten Jahr, der Schmitta, soll der gläubige Jude seine Felder brachliegen lassen und Schulden erlassen. Doch wie kann man dieses Gebot in Zeiten extensiver Landwirtschaft befolgen?
Der Siebenjahreszyklus ist den Juden seit Beginn der Besiedlung des Landes Israel bekannt. Jeder Zyklus ender mit dem Sabbatjahr, der Schmitta. Wörtlich übersetzt heißt das "freigeben" oder "loslassen".
"Und sechs Jahre besäe dein Feld und sammle seinen Ertrag ein. Aber im siebten lass es ruhen und brachliegen, damit die Armen deines Volkes essen mögen, und was sie übrig lassen, mögen die Tiere des Feldes essen, und so mache es mit deinem Weinberg und deinem Olivenhain", so besagt eine Stelle der Torah. Und an anderer Stelle heißt es: "Am Ende von sieben Jahren halte Erlass. Jeder Gläubiger erlasse, was er seinem Nächsten geliehen hat." Das also ist Schmitta: Brachliegenlassen von Erde und Schuldenerlass.
Forschung für die Schmitta ohne finanzielle Verluste
Rabbinisches Recht verbietet im Übrigen auch das Anpflanzen, das Pflügen und das Zurechtschneiden von Bäumen. Es verbietet ferner das Jäten von Unkraut, düngen, hacken, bewässern und andere landwirtschaftliche Aktivitäten. Produkte, die von alleine wachsen, wie zum Beispiel Nüsse und Beeren, dürfen gegessen werden, aber nicht verkauft oder als Tierfutter gebraucht werden. Seit talmudischer Zeit ist auch der Gebrauch des zufällig Gewachsenen verboten, etwa wenn ein Samen zufällig im sechsten Jahr in den Boden gelangt und im siebten Jahr von selber ausschlägt.
Trotz der im Talmud angedrohten Strafen für das Nichtbeachten der Schmitta, nämlich Pestilenz und Exil, stellt schon die Tora die Frage: Was werden wir essen im siebten Jahr?
Das Institut für landwirtschaftliche Forschung in Israel forscht, wie es den Landwirten ermöglicht werden kann, die Gesetze der Schmitta ohne finanzielle Verluste zu befolgen. Beispielsweise kann man Samen vor Beginn des Schmitta-Jahrs in größerer Tiefe als üblich anpflanzen, um das Keimen bis nach den späteren Regengüssen zu verzögern oder die Bewässerung von Reben unterbrechen, sodass die Enden von selbst abfallen.
Tora befolgen und doch umgehen
Auf einem Grundstück, das überdacht und von einer Mauer oder einem Zaun umgeben ist, darf man übrigens auch anpflanzen, da dieses nicht als "Feld", sondern vielmehr als Haus betrachtet wird. Die jungen Schösslinge werden auf das Feld gebracht, zusammen mit der mit ihnen verbundenen Erde, und zwar so, dass das Dach und die Umzäunung während dieses Vorgehens nicht entfernt werden.
Angepflanzt ist das Produkt nun, aber ernten darf man doch nicht. Oder? Da die Tora erlaubt, Schmitta-Produkte zum gemeinsamen Eigentum der Gemeinschaft zu erzeugen, ist es dem Bauern gestattet, seine überschüssige Ware in ein gemeinsames Lagerhaus zu bringen und für dieses Lagerhaus als Sprecher der Kooperative der Landwirte zu handeln.
Und so kann ein weiteres Gebot der Tora wörtlich befolgt und doch umgangen werden.
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