Polizei rüstet auf

Bodycam und Strafrechtsänderung

Monitor am Revers einer Polizistin
Mit dieser Kamera am Körper will die Polizei ihre Beamten vor Angriffen schützen © dpa / Bernd Weißbrod
Von Philipp Schnee · 24.02.2017
Die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte nehme zu, sagt die Polizei. Am Körper getragene Kameras sollen diese Zahl nun verringern. Strafrechtler relativieren die Zahlen allerdings und führen datenschutzrechtliche Vorbehalte an.
Bundespolizist Michael Wolf bewegt sich ruhig und gemächlich durch den Berliner Ostbahnhof. Breite Schultern, blaue Uniform: Er ist auf Streife. An der Brust trägt er ein kleines, schwarzes Kästchen. Wer ihm gegenübersteht, sieht sich selbst auf dem kleinen Display an Wolfs Brust, abgefilmt. Auf seinem Rücken trägt der Bundespolizist den Schriftzug: "Videoüberwachung".
"Dadurch, dass ich sie jetzt ein halbes, dreiviertel Jahr trage, kann ich schon sagen, dass das Gewaltpotential, wenn mein Gegenüber die Kamera erkennt und sich selbst auch sieht im Display, schon sehr runterfährt."
Seit einigen Jahren wird über zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte diskutiert. Nun wird nach Lösungen gesucht, um die Gewalt einzudämmen. Die Bodycam, eine kleine, am Körper getragene Kamera, gilt als eine Art Wunderwaffe.
"Ich spreche die Person kurz drauf an, sage ihm, dass ich meine Bodycam, die ich am Körper trage, jetzt einschalte, und er jetzt gefilmt wird bei seiner Aktion."

Eine Bundespolizistin trägt eine Körperkamera des Typs ZEPCAM T1 XT.
Eine Polizistin mit Kamera an der Uniform© dpa/picture-alliance/Klaus-Dietmar Gabbert

64.000 Angriffe auf Polizisten

Einige Bundesländer haben bereits Gesetze geändert, um den Einsatz von Bodycams zu ermöglichen. Pilotversuche gibt es in fast allen Ländern. In Hessen ist die Bodycam bereits im Regeleinsatz.
"Die Bodycam ist für uns ein Schutz als Person, als Polizeibeamte, als Gefahrenabwehrmaßnahme für uns und dient auch dazu, Straftaten zu verfolgen und Straftaten aufzuklären."
Die Bodycam ist allerdings nicht der einzige Versuch, um Polizisten besser vor Angriffen und Gewalt zu schützen. Bundesjustizminister Heiko Maas will Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schärfer ahnden und dazu den Paragrafen 113 des Strafgesetzesbuchs verschärfen und ausweiten.
Als Argument für Bodycams und Gesetzesverschärfung wird immer wieder eine Zahl genannt: 64.000 Beamte wurden im Jahr 2015 Opfer von Gewalt, so steht es in der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik. Die Polizeigewerkschaften erkennen darin ein drängendes Problem. Oliver Malchow ist Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei:
"Das fängt an mit der Beleidigung, geht weiter über die Körperverletzung, schwere Körperverletzung, bis hin zu Tötungsdelikten. Und anders als man es vielleicht immer vermutet: Es sind ganz häufig Angriffe, die unsere Kollegen in ihrem Berufsalltag erleben, also während der Streife, während sie eine Familienstreitigkeit schlichten, wenn sie einen Verkehrsunfall aufnehmen. Es sind gar nicht immer nur die Großereignisse, wo man auch Ausschreitungen kennt."
Verhaftung eines Mannes in Berlin.
Eine vergleichsweise friedliche Verhaftung. Doch bereits ein Aufbäumen zählt in der Statistik als ein Angriff auf Polizeibeamte.© picture alliance / dpa / Paul Zinken

Ein genauer Blick auf die Zahlen ist notwendig

Trotzdem lohnt es sich, die Zahlen, die 64.000 Fälle, genauer anzuschauen: Rund zwei Drittel davon beziehen sich auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, und davon wird bereits gesprochen, wenn sich jemand beim Abführen gegen die Laufrichtung stemmt, in den Weg stellt oder mit Gewalt droht. Der Jura-Professor Clemens Arzt, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin selbst Polizisten ausbildet, sieht die Statistik skeptisch:
"Wer zeigt eigentlich eine so genannte Widerstandshandlung gegen einen Polizeibeamten an? Wenn Sie als Bürgerin und Bürger der Auffassung sind, die Polizei sei übergriffig geworden, und zeigen Polizeibeamte an, können Sie so sicher wie das Amen in der Kirche auch davon ausgehen, dass Sie am nächsten Tag wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt werden. Das ist eine absolut selbst indizierte und selbst induzierte Zahl der Polizei, die Polizei alleine hat es in der Hand zu dokumentieren, wie viel Widerstandshandlung es gegen Polizeibeamte aus ihrer eigenen Sicht gibt. Ein objektiver Indikator ist das nicht. Das heißt nicht, dass es keine Widerstandshandlungen gibt. Die Annahme, dass es in der Gesellschaft mehr Konfliktivität gibt, halte ich nicht für abwegig. Aber ich glaube, die Grundaussage, wir haben immer mehr Widerstandshandlungen, wir haben immer weniger Respekt vor der Polizei (...) lässt sich schwerlich belegen."
Ähnlich argumentiert Tobias Singelnstein, Kriminologe und Jurist an der Freien Universität Berlin. "Die empirischen Befunde, die wir haben, sind sehr zwiespältig, auf der einen Seite Zunahme, auf der anderen Seite Abnahme. Auch was wir an empirischen Untersuchungen haben zu Gewalt gegen Polizeibeamte, lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass wir es hier mit einer erheblichen Zunahme zu tun haben. Auch muss man betonen, dass schwere Verletzungen von Polizeibeamten nach wie vor eine seltene Ausnahme sind."

Die Politik sieht Handlungsbedarf

Stephan Harbarth ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Unionsparteien, zuständig für Innenpolitik und Recht. Er hält Bodycams ebenso wie Gesetzesverschärfungen für notwendig.
"Das ist ganz eindeutig. Jeder Fall ist ein Fall zu viel. Wir sehen seit Jahren einen Anstieg bei den entsprechenden Delikten. Wir sehen das vor allen Dingen bei den Körperverletzungsdelikten. Das sind weiß Gott keine Kavaliersdelikte."
Heiko Maas, Bundesjustizminister (SPD), aufgenommen am 06.10.2016 in der ZDF-Talksendung "Maybrit Illner" zum Thema "Hass auf die Politik - Gefahr für die Demokratie?" im ZDF-Hauptstadtstudio im Berliner Zollernhof Unter den Linden. Foto: Karlheinz Schindler | Verwendung weltweit
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will den Strafrechtsparagraf 113 ausweiten© picture alliance / dpa / Karlheinz Schindler
Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, stellt seinen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Strafrechts-Paragrafen 113, der den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte regelt. Dem Entwurf zufolge soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Damit sollen alle körperlichen Attacken auf Polizeibeamte im Dienst, auch im normalen Streifendienst, besser verfolgt und bestraft werden können. Der Strafrechtler Tobias Singelnstein hält diese Änderung für unnötig. Die bisherigen Regelungen und Gesetze seien ausreichend:
"Ich schätze den Referentenentwurf als sehr problematisch ein. Erstens halte ich ihn für in der Praxis weitgehend sinnlos. Die Fälle, die von dem neuen Straftatbestand erfasst werden, werden auch heute schon weitestgehend von den Körperverletzungstatbeständen erfasst. Und dort haben wir Strafrahmen zur Verfügung, die ohne weiteres ermöglichen, den Unrechtsgehalt solcher Taten zu erfassen."

Strafrechtliche Bedenken

Singelnstein findet die geplante Gesetzesänderung bedenklich, weil seiner Meinung nach eine Verurteilung nur noch von der Tat- und Situationsbeschreibung der beteiligten Polizisten abhängen würde. Und: Die geplante Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis hält er für zu hoch.
"Das bedeutet faktisch, dass schon das Schubsen eines Polizeibeamten zwingend zu einer Freiheitsstrafe führt. Der Richter hat gar nicht mehr die Möglichkeit auf mildere Sanktionen, also beispielsweise eine Geldstrafe zu verhängen, sondern er muss ein solches Verhalten mit Freiheitsstrafe ahnden. Und für ein Schubsen von Polizeibeamten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verhängen, ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig."
Tobias Singelnstein trifft mit dieser Kritik einen wunden Punkt des Gesetzesentwurfs. CDU-Politiker Stephan Harbarth rudert zurück, als er darauf angesprochen wird: "Also man kann sicherlich auch noch einmal darüber nachdenken, ob man als Korrektiv einen minder schweren Fall einführt, wie man das auch bei auch bei anderen Delikten hat. Da sind wir für die Diskussionen im parlamentarischen Verfahren offen."

Das Verhältnis zwischen Polizei und Bürger

Bei der geplanten Reform des Strafrechtsparagrafen 113 geht es auch um etwas sehr Grundlegendes, nämlich um das Verhältnis zwischen Polizei und Bürger. In der Begründung für das Gesetzesvorhaben heißt es, bisher komme "das spezifische Unrecht eines Angriffs auf einen Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck." Auch Oliver Malchow von der GdP sieht das so.
"Natürlich wurde argumentiert, wenn jemand angegriffen wird, ist es ja möglicherweise eine Körperverletzung. Das stimmt. Aber wir sagen, derjenige, der da angegriffen wird, obwohl er gar nichts macht außer Streife zu gehen oder einen Verkehrsunfall aufzunehmen, der ist ja nicht als Person Oliver Malchow dort, sondern als Repräsentant des Staates."
Ein besonderer Schutz – das war bislang genau umgekehrt. Der ursprüngliche Gedanke beim Paragrafen 113 war nämlich, dass dem Bürger, wenn er mit der Staatsgewalt, also der Polizei, konfrontiert wird, mehr zugebilligt wird, als wenn er mit einem Mitbürger in Konflikt gerät. Der Polizist war also ursprünglich als Repräsentant des staatlichen Gewaltmonopols schwächer geschützt, weil er eben dem Bürger als Staatsgewalt gegenübertritt.
Ein Polizist hält einen Aufkleber hoch mit der Aufschrift "Keine Gewalt gegen Polizisten"
Ein Polizist fordert: "Keine Gewalt gegen Polizisten" - hier bei einer Mahnwache in Hamburg© picture alliance / dpa / Angelika Warmuth
Dieser liberale Grundgedanke soll nun also umgekehrt werden: Aus dem "schwächeren" Schutz, weil der Polizist ein Repräsentant des staatlichen Gewaltmonopols ist, soll ein "besserer Schutz" werden, eben weil der Polizist ein Repräsentant des staatlichen Gewaltmonopols ist.
Der Strafrechtler Tobias Singelnstein erkennt hier einen Wandel: "Früher wurde der mündige Bürger, der unter Umständen auch eine berechtigte Befürchtung gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol hat, gesehen. Heute sind es die Polizeibeamten, die als besonders schützenswert angesehen werden und denen ein höherer Schutz zugebilligt wird als normalen Bürgern."
Polizisten und ihre Gewerkschaften haben schon lange für die Verschärfung des Paragrafen 113 plädiert. Die Bodycams hingegen wurden in der Polizei, den polizeilichen Lobbygruppen und in den Gewerkschaften kontrovers diskutiert. Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: "Wir selber waren zunächst sehr zurückhaltend, ob wir dieses Mittel eigentlich fordern sollten. Wir sind ja auch beim Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehr zurückhaltend. Haben uns aber dann informiert über die Probeläufe, die in Hessen gelaufen sind, wo uns die Kollegen sagen, in dieser Einsatzkonzeption haben wir Aggressivität minimieren können."

Datenschutzrechtliche Bedenken

Auf einem Monitor auf der Brust der Polizisten zeigt ein Monitor, was die Kamera aufzeichnet. Im Frankfurter Stadtteil Alt-Sachsenhausen lief der erste Pilotversuch in Deutschland. Die Erfahrungswerte mit der Bodycam: Die Angriffe auf Polizeibeamte sind dort innerhalb eines Jahres von 40 auf 25 Fälle zurückgegangen. Das ist allerdings keine wissenschaftliche Auswertung, was auch Gewerkschaftschef Oliver Malchow einräumt: "Also valide erhoben ist das noch nicht. Das ist ja auch ein bisschen schwierig. Ich kann mich nur beziehen auf das, was meine Kollegen mitteilen."
Kontrovers diskutiert wird aber nicht nur die Effektivität der Bodycams. Auch was den Datenschutz betrifft, gibt es noch viele ungeklärte Fragen. Schließlich werden nicht nur Täter gefilmt, sondern häufig auch unbeteiligte Personen. Die Bodycam führt zu einer Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Und darf die Bodycam bald auch in Privatwohnungen filmen, wenn Polizisten dort im Einsatz sind? Clemens Arzt, der als Sachverständiger in mehrere Landtage eingeladen wurde, hat noch weitere Bedenken:
"Die Bodycam wird aus meiner Sicht sehr häufig eingesetzt dafür, vorgezogen Strafverfolgung zu betreiben, will heißen, man filmt bereits jemanden, weil man fürchtet, er könnte eine Straftat begehen, aber hat noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Das ist rechtlich unzulässig."

Wer hat Zugriff auf das Material?

Strittig ist auch: Was passiert mit dem Filmmaterial? Wer hat Zugriff? Eindeutig ist der Fall, wenn die Polizei einen Angriff auf einen Beamten feststellt: Die Filmaufnahme wird gespeichert und dient als Beweis in einem Strafverfahren gegen den Angreifer. Was aber, wenn ein Fehlverhalten des Polizisten dokumentiert worden ist?
"Was kein Land vorsieht (...) ist eine klare verfahrensrechtliche Regelung, dass auch der Aufgenommene noch eine Chance hat, auf diese Aufnahmen hinterher zugreifen zu können. Wenn Sie mit erfahrenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern sprechen, (...) werden Sie sehen, dass selbst wenn Aufnahmen gefertigt wurden, eigentlich immer dann, wenn es spannend wird aus Sicht der Verteidigung, die Kamera aus ist oder gerade keine Bilder liefert."
Clemens Arzt fordert daher klare gesetzliche Regelungen, wie der Betroffene auf das von der Polizei gefilmte Material zugreifen kann.

Bürgerpolizei statt Aufrüstung?

Die Polizei rüstet sich gegen Gewalt – nicht nur mit Bodycams und der geplanten Verschärfung des Paragrafen 113. Hinzu kommen Titanhelme in jedem Streifenwagen, gepanzerte Fahrzeuge für den Terroreinsatz, schusssichere Westen auf Streife.
Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei (SEK) verlassen das Kinopolis-Kinocenter in Viernheim (Hessen).
Aufgerüstete Polizei - hier Beamte eines Sondereinsatzkommandos© dpa / Boris Roessler
"Ich glaube, die Polizei selbst tut sich keinen Gefallen mit der unentwegten Aufrüstung von Polizei. Heute sehen Sie kaum noch einen Polizeibeamten ohne Schutzweste. Das kann ich auf der einen Seite verstehen, aus Sicht des Polizeibeamten, der nicht in seiner körperlichen Integrität verletzt werden will. Aber wenn wir wollen, dass Polizei und polizeiliche Maßnahmen von einem Großteil der Bürger akzeptiert werden," dürfe sich die Polizei nicht in ihr Schneckenhaus zurückziehen, so Jura-Professor Clemens Arzt. "Ich glaube, wenn man wirklich etwas bewirken will, dann muss man sich das Verhältnis von Polizei und Bürger etwas grundsätzlicher anschauen und dann muss man in Richtung einer Bürgerpolizei gehen. Momentan tun wir in Politik und Polizei eher das Gegenteil."
"Bürgerpolizei" – so hieß in Deutschland lange Jahre das Leitbild der polizeilichen Arbeit. Die Beamten sollten dem Bürger zugewandt sein und wenig autoritär oder abschreckend auftreten. Ein Leitbild, das auch Polizeigewerkschafter Oliver Malchow unterstützt. Und trotzdem plädiert er für die Aufrüstung:
"Auf dem Weg zu einer Bürgerpolizei haben wir uns ja ganz viel Mühe gegeben, auch eben mit offenem Visier und Freundlichkeit und fast auf Augenhöhe dem Bürger zu begegnen. Das heißt ja, indem man Distanz auflöst und näher an den Bürger heranrückt, ist man natürlich auch verwundbarer. Das kann ich mittlerweile aber gar nicht mehr, oder immer seltener, weil ich angegriffen werde."

Bewährtes Mittel: Kommunikation

Zurück am Berliner Ostbahnhof. Bundespolizist Michael Wolf, selbst ausgerüstet mit Schutzweste und Bodycam, kennt Konfliktsituationen, Provokationen und Respektlosigkeiten aus seinem Streifenalltag: "Das Gewaltpotential des Bürgers gerade in den Nachtstunden, wenn Betäubungsmittel und Alkohol mit ins Spiel kommen, ist schon sehr hoch."
Titanhelme, Westen und Bodycams bieten einen gewissen Schutz. Doch Michael Wolf weiß, dass es noch etwas anderes braucht, um viele Angriffe und Eskalationen zu verhindern: Menschenkenntnis und die Bereitschaft zur Kommunikation: "In 90 bis 95 Prozent der Fälle kann man schon sehr gut abfangen, wenn man sich mit den Personen unterhält, die Person darauf hinweist, was es für Konsequenzen haben kann."
(Leicht gekürzte Onlinefassung: thg)
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