Plagiatsprozess

    Schavan verliert Prozess um Doktortitel

    20.03.2014
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) abgewiesen. Damit gab das Gericht der Uni Düsseldorf recht, die Schavan den Doktortitel vor einem Jahr wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt hatte.
    Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhält ihren Doktortitel nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Donnerstag eine entsprechende Klage der CDU-Politikerin gegen die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ab (Az: 15 K 2271/13).
    Vor gut einem Jahr hatte der Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität Schavan ihren "Dr. phil." wegen zahlreicher Plagiate in der 1980 entstandenen Doktorarbeit aberkannt. Der Politikerin wurde vorgeworfen, sie habe in ihrer Dissertation "vorsätzlich getäuscht". Diese Auffassung teilte das Gericht. Die Vorsitzende Richterin der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, sagte, Schavan habe gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen, indem sie den Eindruck erweckt habe, sie habe eine vollständig eigenständig verfasste Dissertation abgegeben.
    Schavan hatte die Entscheidung der Hochschule für unrechtmäßig gehalten. Bei der Verhandlung am Donnerstag ließ sie sich durch ihre Anwälte vertreten. Diese stellten in der mündlichen Verhandlung zwei Beweisanträge. So wollten sie Schavans Doktorvater als Zeugen laden und ein externes Gutachten zur wissenschaftlichen Zitierweise in den 80er Jahren einholen. Doch das Gericht entschied nach kurzer Beratung, dass die Anträge für die Entscheidungsfindung unerheblich seien. Kurz darauf erfolgte die Verkündung des Urteils.
    Vertreter der Heinrich-Heine-Universität vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
    Vertreter der Heinrich-Heine-Universität vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf© dpa / Federico Gambarini
    Plagiatsjäger hatten Schavan Täuschung vorgeworden
    Schavans Dissertation mit dem Titel "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" wurde 1980 als "sehr gut" bewertet. Vor zwei Jahren erhoben anonyme Plagiatsjäger allerdings den Vorwurf erhoben, Schavan habe Teile ihrer Arbeit abgeschrieben und ihre Quellen nicht gekennzeichnet. Schavan verteidigte sich: Ihr seien Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, aber von einer vorsätzlichen Täuschung könne keine Rede sein. Nach der Aberkennung des Titels trat sie im Februar 2013 als Bundesbildungsministerin zurück. Allerdings darf sie den Doktortitel solange weiterführen, bis seine Aberkennung rechtskräftig bestätigt wird.
    Schavan hielt Aberkennung ihres Titels für unrechtmäßig
    Wie Deutschlandradio-Korrespondentin Barbara Schmidt-Mattern berichtet, ging es bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ausschließlich um verwaltungsrechtliche, nicht um inhaltliche Fragen. So hätten Schavans Anwälte argumentiert, dass die Entscheidung nicht rechtmäßig sei, weil das Verfahren zur Aberkennung des Titels fehlerhaft war. Beispielsweise habe Schavan von der Uni noch einmal gehört werden müssen. Auch seien die Mitglieder des Fakultätsrats aus Sicht der Klägerin befangen gewesen. Die Aberkennung des Titels sei außerdem unverhältnismäßig gewesen, so Schavans Anwälte.

    Die Hochschule dagegen verweist auf ein externes Gutachten, nach dem die Aberkennung des Doktortitels formal einwandfrei gewesen sei. Insgesamt 60 Stellen von Schavans Doktorarbeit seien beanstandet worden. Um die Vorwürfe zu erhärten, sei eine 75-seitige Sachstandsermittlung erstellt worden.
    Dass das Gericht nur einen Verhandlungstag angesetzt habe, so berichtet Schmidt-Mattern weiter, habe schon vorher darauf hingedeutet, dass das Urteil zugunsten der Hochschule ausfallen wird. Dies sei bei vergleichbaren Fällen bisher immer so gewesen.
    Zuvor hatte Schavan noch Unterstützung aus Berlin bekommen. Wie der Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz, sagte, war der Entzug des Titels auf der damaligen Verfahrensgrundlage nicht gerechtfertigt. Es mangele an der nötigen Tiefe, wenn Textbausteine isoliert verglichen würden, sagte Olbertz der "Berliner Morgenpost". Man müsse sie in die übergreifende Gedankenführung der Arbeit einordnen.
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