Peter Raue zum Kulturgutschutz

"Dieses Gesetz ist eine Katastrophe"

Peter Raue, Rechtsanwalt und Kunstliebhaber, ist am 24.11.2013 in Berlin in der ARD-Talkreihe "Günther Jauch" zu Gast. Foto: Paul Zinken
Peter Raue, Rechtsanwalt und Kunstliebhaber aus Berlin © dpa / Paul Zinken
Peter Raue im Gespräch mit Marianne Allweiss und André Hatting · 13.07.2015
Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz stößt auf erheblichen Widerstand, besonders bei Sammlern und Kunsthändlern. Für den Rechtsanwalt und Kunstsammler Peter Raue ist das Gesetz eine "Katastrophe" – und eine Enteignung derjenigen, die Kunst besitzen.
Der Rechtsanwalt und Kunstsammler Peter Raue hat sich vehement gegen das geplante neue Kulturgutschutzgesetz gewandt. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, die angestrebten Regelungen seien eine "Katastrophe" für Kunsthändler, Sammler und Museumsdirektoren.
Der Staatsministerin für Kultur, Monika Grütters, machte er schwere Vorwürfe. Frau Grütters wolle erreichen, dass der Staat Zugriff auf Kulturgüter erlange, sagte Raue. Das Gesetz führe zur Enteignung der Sammler und sei vom Gedanken geprägt, wie der Staat billig an Kunst komme.
Nicht mehr ins Ausland verkaufen zu können bedeutet niedrigere Preise
Im Kapitalismus dürfe man das, was man mit versteuertem Geld ehrlich erworben habe, auch behalten, betonte Raue.
"Das gilt für die Wohnung, die ich vor 20 Jahren günstig gekauft habe und heute für das Fünffache verkaufen kann, und das gilt auch für ein Bild, das ich für 10.000 Euro gekauft habe und das heute 100.000 wert ist."
Wenn der Staat dies haben will, müsse er den international üblichen Preis bezahlen.
Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz soll nach Angaben der Bundesregierung bestehende Gesetze zusammenführen, neues EU-Recht berücksichtigen und deutsches Recht an internationale Standards anpassen. Der Entwurf sieht offenbar strikte Ein- und Ausfuhrregelungen und eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut vor.
Besonders die Ein- und Ausfuhrregelungen sind Raue ein Dorn im Auge. Selbst wenn jemand ein Kunstwerk ins Ausland nur ausleihen wolle, werde die Ausfuhr nach dem Gesetz verboten.
Das hat auch erhebliche Folgen für den Handel: Wenn Sammler ihre Kunst nicht mehr ins Ausland verkaufen können, werden sie vom internationalen Markt abgeschnitten – wo sich aufgrund der viel höheren Nachfrage automatisch in der Regel höhere Preise bilden.
Das Gesetz soll auch den Handel mit Kunst aus Krisenregionen unterbinden
Händler müssen nach dem neuen Gesetz nachweisen, dass die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlten entsprechende Nachweise oder bestehe der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, könnten Behörden die Objekte beschlagnahmen, heißt es in dem Entwurf.
Unter anderem soll damit der Handel mit antiken Kunstschätzen unterbunden werden, die aus Plünderungen in Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen.
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