Opfer für den Partner

Arbeitslos im Ausland

Blick aus einem Flugzeug:
Blick aus einem Flugzeug: Viele Frauen geben ihren Job auf, wenn ihr Mann einen neuen Posten im Ausland annimmt. © picture alliance / dpa / Peter Jähnel
Von Stefanie Müller-Frank · 05.01.2015
Wer seinen Mann oder seine Frau auf einen Posten ins Ausland begleitet, hat oft Probleme, einen regulären Job zu finden. Viele Länder geben mitausreisenden Partnern keine Arbeitserlaubnis. Die gemeinnützige Lobbyorganisation "Permits Foundation" will das ändern.
Ilona Stoelken lebt mit ihrer Familie in Genf. Für einen Posten bei der UNO hat die Deutsche ihren Mann in die Schweiz begleitet. Sie selbst ist promovierte Historikerin, alle drei Jahre jedoch steht die 51-Jährige wieder vor denselben Fragen:
"Wenn man weiß, man ist nur eine gewisse Zeit hier – und für uns in der Regel drei Jahre – fragt man sich natürlich immer: Wie sesshaft werde ich hier? Suche ich mir überhaupt einen Posten, eine Stellung? Versuche ich das? Lohnt sich das mit den Anlaufschwierigkeiten? Mit den ganzen Mühen, wenn man möglicherweise dann nur ein, zwei Jahre diesem Beruf nachgehen kann. Oder versuche ich von Anfang an, etwas anderes zu machen?"
Bei Botschaftsempfängen, zu denen sie ihren Mann von Zeit zu Zeit begleitet, werde darüber jedoch nicht offen gesprochen, erzählt Ilona Stoelken.
"Es ist auch eine gewisse Höflichkeit. Ich würde es nicht nur als Desinteresse abtun: Ach, da ist schon wieder so eine Partnerin, die macht sowieso bestimmt nichts, die frage ich nicht. Sondern vielleicht, weil man einem nicht zu nahe treten will und gar nicht erst diese peinliche Frage aufkommen lassen möchte: Was arbeiten Sie denn? Und machen Sie überhaupt etwas? Und man muss möglicherweise antworten: Nein, ich mache eigentlich nichts."
Die Hürde ist groß, wenn der Partner den eigenen Beruf aufgeben muss
Wer seinen Mann bzw. seine Frau auf einen Posten ins Ausland begleitet, für den ist es oft schwierig, einen regulären Job zu finden. Denn die mitausreisenden Partner von Diplomaten bzw. Angestellten internationaler Unternehmen bekommen in vielen Ländern keine Arbeitserlaubnis. Um das zu ändern, hat sich im Jahr 2001 die gemeinnützige Lobbyorganisation "Permits Foundation" gegründet. Sie setzt sich bei den jeweiligen Regierungen dafür ein, dass der Arbeitsmarkt vor Ort auch den Partnern von Expats offensteht.
Karen Lange engagiert sich im Verwaltungsrat der "Permits Foundation". Sie leitet die Abteilung "Internationale Personalentwicklung" bei Volkswagen, schickt also die Mitarbeiter von Wolfsburg aus in die ganze Welt.
"Also da sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr unterschiedlich in den Ländern. Beispielweise Länder wie Südafrika: Die haben selbst eine sehr hohe Arbeitslosigkeit, da ist man dementsprechend protektionistisch. Es gibt andere Länder, da ist das wesentlich unkomplizierter. Aber leider nicht bei allen Ländern."
Neben VW unterstützen auch andere globale Unternehmen wie Unilever oder Shell die "Permits Foundation" mit Mitgliedsbeiträgen. Denn selbst große Unternehmen haben es immer schwerer, Mitarbeiter zu finden, die sich und ihren Familien einen Umzug ins Ausland zutrauen bzw. zumuten wollen. Zumal, wenn der mitausreisende Partner – in der Regel ist es noch immer die Frau – dafür den eigenen Beruf aufgeben muss.
"Wir haben mittlerweile 30 Länder weltweit, die den Zutritt zum Arbeitsmarkt für mitausreisende Partner ermöglichen. Auch Brasilien, Mexiko, China – da gibt es immer auch ein paar Einschränkungen, aber es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen als begleitender Partner."
Werben für eine Öffnung des Arbeitsmarktes und weniger Bürokratie
Die "Permits Foundation" wirbt bei der Politik vor Ort für eine Öffnung des Arbeitsmarktes, für weniger Bürokratie – oder zumindest für Erleichterungen: Dass man zum Beispiel nicht erst ein Jobangebot vorweisen muss, bevor man überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen darf. Während begleitende Partner in Südafrika, Indien oder den USA grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, stellt China zwei Bedingungen: Man muss ein Hochschulstudium vorweisen - und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. In der EU dagegen hat man gerade beschlossen, den Arbeitsmarkt für die Mitausreisenden zu öffnen.
"Seit diesem Jahr gibt es eine EU-Direktive, die halt begleitenden Partnern es ermöglicht, frei auf den Arbeitsmarkt einzutreten. Aber das muss erst noch in verschiedenes nationales Recht umgesetzt werden. Insofern gibt es da in einigen Ländern schon noch Restriktionen."
Bei der Entscheidung für oder gegen einen Auslandsposten, erzählt Karen Lange, sei es für viele VW-Mitarbeiter heute ausschlaggebend, ob ihr Partner dort ebenfalls einer Arbeit nachgehen darf. Das hat auch das Auswärtige Amt erkannt: Damit nicht eine Karriere komplett auf der Strecke bleibt, hilft man mittlerweile auch mal bei der Suche nach einem Job vor Ort. Wenn es die gesetzliche Lage zulässt.
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