Mietpreisbremse

Ein Symbol mit recht geringer Wirkung

Notbremse in einer Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe
Notbremse in einer Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe © dpa / picture alliance / Lukas Schulze
Von Stefan Maas · 01.06.2015
Eine riesige rote Notbremse. Mit der ließ sich Heiko Maas als zuständiger Minister fotografieren, als das Gesetz im Bundestag gerade beschlossen worden war. Wie passend. Der Minister weiß natürlich um die Wirkung von Symbolen.
Bedauerlich, dass das Gesetz, mit dem vor allem die Sozialdemokraten den sprunghaften Anstieg von Mieten bei Neuvermietungen begrenzen wollen – selbst nur mehr ein Symbol ist. Die Wirkung dürfte an die Versprechen kaum heranreichen.
Wie die Mietpreisbremse den Praxistest bestehen wird, das lässt sich ab heute besichtigen, Berlin hat sie als erstes Bundesland eingeführt. Berlin, wo ein Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vor wenigen Wochen die Republik, wenn nicht aufschreckte, so doch zumindest hellhörig machte. Der qualifizierte Mietspiegel, der Orientierungspunkt sein sollte, wenn erst einmal die Mietpreisbremse greift, wurde von dem Gericht gekippt. Weil er nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gefertigt war, wie das Gericht erklärte.
Zwar gibt es mittlerweile einen aktuellen und es sind auch nicht alle Mietspiegel im ganzen Land gleich null und nichtig, aber die Politik muss dringend bundesweit einheitliche Standards vorgeben für die Erstellung von Mietspiegeln, wenn es nicht dazu kommen soll, dass das Thema Miete Gerichte quer durchs Land auf absehbare Zeit beschäftigen soll. Und die Frage: Bei welcher Höhe greift denn nun die Mietpreisbremse, ist ja nur eine von etlichen Baustellen.
Wenn es darauf eine richtige Antwort und damit eine richtige Grundlage gibt, könnte man auch der Frage nachgehen, warum Vermieter eigentlich nichts zu befürchten haben, wenn sie sich nicht an die Mietpreisbremse halten. Die größte Drohung: Bekommt der Mieter Recht, muss der Vermieter ihm Geld zurückzahlen.
Hausbesitzerverbände sind gegen Mietpreisbremse
Das führt dazu, dass einige Hausbesitzerverbände ihren Mitgliedern sogar dazu raten, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten. Auch wenn ihr Argument eigentlich lautet, die Mietpreisbremse sei ohnehin nicht verfassungskonform und werde daher keinen Bestand haben.
Um es an dieser Stelle klar zu sagen: Das Gesetz ist kein Mietsenkungsgesetz.
Neubauten auszunehmen ist also konsequent. Gebaut werden soll ja, um dem Wohnungsmangel und damit hohen Mieten entgegenzuwirken. Hier wäre es allerdings schön, wenn diejenigen, die so argumentieren, auch erwähnen würden, dass vor allem bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird.
Und auch zu garantieren, dass hohe Mieten auch beim Mieterwechsel weiter hoch bleiben dürfen, ist richtig. Und folgt der Logik. Der Logik eines Gesetzes, das zwar vorgibt, sich besonders an Mieter mit kleinem Einkommen zu wenden, aber eigentlich auf jene Einkommensschichten zielt, für die hohe Mieten ein Ärgernis sind, aber nichts existenziell Bedrohliches.
Nichts gut also. Doch eines vor allem: Das Bestellerprinzip. Ab heute muss den Makler bezahlen, wer ihn bestellt. Und nicht immer der Mieter, dem der Vermieter einfach die Kosten aufdrückt. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis gibt es genug Wege, das zu umgehen. Das ist zwar nicht legal, aber wer wird sich denn beschweren, wenn er eine Wohnung unbedingt haben möchte.
Damit trägt auch das dazu bei, dass das Gesetz in der Praxis vor allem eines sein dürfte: Ein Symbol mit recht geringer Wirkung.
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