Mauer des Schweigens

Von Thomas Moser · 29.04.2012
Mehr als 30 Jahre danach kam das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel vom 7. April 1977 vor Gericht. Am 30. September 2010 begann in Stuttgart der Prozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker.
Das Verfahren sprengt die bisher bekannten Rollen von RAF-Prozessen. Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten lediglich vor, den Tatort ausgespäht und hinterher Bekennerschreiben verschickt zu haben. Beim Nebenkläger Michael Buback, Sohn des Ermordeten, steht sie in Verdacht, die tödlichen Schüsse vom Soziussitz des Tat-Motorrades aus abgegeben zu haben. Zeugen wollen auf dem Motorrad eine Frau als Beifahrerin und Schützin wahrgenommen haben. Außerdem wurden bei der Festnahme von Becker und Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen die Tatwaffe, sowie ein Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tat-Motorrades sichergestellt.

Für die Bundesanwaltschaft dagegen saßen auf dem Tat-Motorrad zwei Männer und unter keinen Umständen Verena Becker. Die frühere Terroristin war ab einem bestimmten Zeitpunkt Informantin des Verfassungsschutzes. Unklar ist nur, ab wann. Ein ungewöhnlicher Prozess, der die Hintergründe des Buback-Attentates noch rätselhafter gemacht hat.

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Thomas Moser: "Wenn man in diesem Gerichtssaal sitzt, hat man das Gefühl, dass regelrecht darum gekämpft wird, die Hintergründe des Attentats auf den damaligen Generalbundesanwalt weiterhin zu verschleiern."
Thomas Moser
Thomas Moser© Reiner Hausleitner