Love-Parade-Unglück

"Diese Anklage ist zu defensiv"

Barbara Schmidt-Mattern, Landesstudio Nordrhein-Westfalen  · 12.02.2014
Für die Opfer und Hinterbliebenen ist es zu Recht nur schwer auszuhalten, dass weder Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland noch Rainer Schaller als Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent zu den Angeklagten zählen, kommentiert Barbara Schmidt-Mattern. Die juristische Begründung hinterlasse einen schlechten Geschmack.
Helft uns doch, verdammt noch mal, kein Schwein ist da, das uns hilft. Verzweifelt heult ein junges Mädchen am 24. Juli 2010 in die Kameras - dankbar, dass ihr endlich jemand zuhört. Diese furchtbare Loveparade in Duisburg: Erst war da wummernder Krach, dann nach all dem Getrampel und der Atemnot nur noch Totenstille, und schließlich der Aufschrei von Überlebenden, von Angehörigen und von mitfühlenden Menschen weit über Duisburg hinaus.
Niemand, der die versuchte Aufklärung dieses Unglücks seitdem mitbeobachtet hat, kann begreifen, dass mehrere Menschen diese Katastrophe mutwillig haben geschehen lassen. Denn eines ist seit Langem klar: Die Massenpanik mit ihren tödlichen Folgen war vorhersehbar, sie war sogar unausweichlich, so haben Panikforscher festgestellt. Es gab zu wenig Platz, zu wenige Fluchtwege, zu wenige Sicherheitskontrollen - aber es gibt Menschen, die für all das verantwortlich sind. Nicht nur strafrechtlich, sondern politisch und auch ethisch. Und genau das ist die Krux mit der Anklage, die die Duisburger Staatsanwaltschaft nun erhoben hat. Zehn Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Veranstalters Lopavent sind als Angeklagte übrig geblieben: Amtsleiter, Produktionsleiter, sonst was für Leiter - unter ihnen jedenfalls ausgerechnet Menschen, die vor der Veranstaltung gewarnt haben, weil sie die Sicherheitslücken von Anfang sahen.
Andere wiederum, die jetzt nicht auf der Anklagebank sitzen, wollten die Loveparade um jeden Preis. Sitzungsprotokolle, die auch der Staatsanwaltschaft vorliegen, belegen den Druck, der von oben ausgeübt wurde. Und so ist es für die Opfer und Hinterbliebenen zu Recht nur schwer auszuhalten, dass weder Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland noch Rainer Schaller als Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent zu den Angeklagten zählen.
Und auch kein Vertreter der Polizei, obwohl auch ihr tödliche Fehler an jenem Unglückstag unterlaufen sind. Die juristische Begründung, dass all diese Herren - welch bittere Ironie - nur als Zeugen auftreten; aber sonst nicht weiter belangt werden, hinterlässt einen schlechten Geschmack: Es heißt, eine persönliche strafrechtliche Verantwortung sei den Genannten nun einmal nicht nachzuweisen. Dabei war den Staatsanwälten heute deutlich anzumerken, dass sie selbst sich damit nicht wohlfühlen in ihrer Haut. Diese Anklage ist zu defensiv. Selbst wenn sich die Justiz auf das juristisch Machbare in einem möglichen Prozess konzentrieren muss, so bleibt doch die Frage, warum sie nicht einmal den Versuch unternimmt, den Schaller und Sauerlands nachzuweisen, dass ihnen das Geschäft und das Image wichtiger waren als die Sicherheit Tausender Menschen.
Schwein gehabt, kann man den ehemaligen Entscheidern nun zurufen - mit der Verantwortung für 21 Tote müssen sie allerdings trotzdem weiterleben.
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