Kühlen Kopf bewahren

Von Katharina Hamberger, Hauptstadtstudio · 27.09.2012
Ein ehemaliger Bundesanwalt glaubt, sich zu erinnern, dass er einen der 13 Namen der Beschuldigten schon einmal auf einer V-Mann-Liste gesehen hat. Belegt ist das nicht, deshalb ist es klug, dass der NSU-Untersuchungsausschuss Ruhe bewahrt.
Auffällig ist das schon: Da steht bei den Ermittlungen zum NSU-Trio ein möglicher neuer Skandal im Raum, doch von Empörung ist diesmal keine Spur.

Ganz ruhig erklären die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses seit zwei Tagen: Erst müssten die Akten geprüft werden, bis dahin habe man Stillschweigen vereinbart. Dabei wäre es ein ungeheuerlicher Skandal, wenn sich unter den 13 Beschuldigten des NSU-Verfahrens tatsächlich ein V-Mann befände, den eine Sicherheitsbehörde einst bei der NPD eingeschleust hat.

Dieses Schweigen im Ausschuss fällt auf. Dabei können die Mitglieder des NSU-Auschusses auch anders. Sie haben sich bislang – meist durchaus zu Recht – mit ihrer Kritik an den Behörden nicht zurückgehalten. So bei dem aktuellen Fall, dass das BKA bei der Tatwaffe des NSU-Trios einer heißen Spur anscheinend nicht hartnäckig genug nachgegangen ist. Aber es gibt jetzt in der Tat gravierende Unterschiede zwischen den bisherigen Ermittlungspannen und dem neuen Verdacht. Dieser fußt lediglich auf einem Hinweis eines Bundesanwalts, der glaubt, sich zu erinnern, den Namen eines der 13 Beschuldigten im NSU-Verfahren auf einer V-Leute-Liste des NPD-Verbotsverfahrens von 2003 gelesen zu haben. Deshalb hält sich der Untersuchungsausschuss nun auch zu Recht mit Kritik und Empörung zurück.

Denn zum einen: Alles, was bislang bekannt geworden ist, ist belegbar. Die Erinnerung des Bundesanwaltes ist es bisher nicht. Es handelt sich noch um reine Spekulation, die sich in den kommenden Tagen vielleicht als falsche Erinnerung herausstellen könnte. Dann würde die Kritik ganz schnell auf die voreiligen Kritiker zurückfallen.

Da ist Abwarten der klügere Weg.

Würde sich der Hinweis hingegen bewahrheiten, dann würde das, mehr als bisher, nicht nur die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, sondern auch ihre Daseinsberechtigung infrage stellen. Stimmt die Erinnerung des Bundesanwalts, hätte ein V-Mann, der auch noch aus öffentlichen Geldern bezahlt worden wäre, ohne Probleme ein Terrortrio unterstützen können, das jahrelang unbehelligt Menschen ermordet hat - ohne dass der V-Mann jemals Informationen an die Behörden dazu weitergegeben gegeben hat.

Die Ermittler hätten dann eine direkte Quelle zu den abgetauchten Mitgliedern des NSU direkt vor der Nase gehabt und hätten es nicht gemerkt. Oder, was noch schlimmer wäre, bewusst übersehen. Das würde das komplette System geheim ermittelnder Behörden, die einen großen Teil ihrer Information von V-Leuten bekommen, in Zweifel ziehen und nach mehr als einer Reform, um die ja jetzt schon gekämpft wird, verlangen.

Der Untersuchungsausschuss und das Innenministerium tun also im Moment gut daran, einen kühlen Kopf zu bewahren und akribisch zu ermitteln. Die Empörung wird sich im Falle des Falles auch hier einstellen.