"Kooperationsverbot" vom Tisch

Finanzierung der Hochschulen bleibt problematisch

Ein Student der Universität Bonn in Talar und Barett / Doktorhut während der Abschlussfeier
Spitzenforschung verstetigen und die Lehre verbessern - das erhoffen sich die Länder jetzt vom Bund. © imago/Rainer Unkel
Von Christiane Habermalz · 19.12.2014
Das Bildungsmonopol ist den Ländern gehörig auf die Füße gefallen - denn die Bildungsausgaben überstiegen ihre Möglichkeiten. Jetzt ist es gekippt, doch der Bund wird allenfalls punktuell helfen können, meint Christiane Habermalz.
Ein rosaroter Streifen tut sich auf am Bildungshorizont. Das meistgescholtene Ungeheuer der Bildungspolitik, das Kooperationsverbot, das seinen bürokratischen Schrecken schon im Namen trägt, ist vom Tisch, zumindest für die Hochschulen. Als ein "in Verfassungsrecht gegossener Irrtum" hatte ihn SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil einst bezeichnet. Frank-Walter Steinmeier nannte ihn "Blödsinn, der weg muss" , andere sprachen von "Aberwitz des Föderalismus". Bei so viel Schelte wundert es, dass es dennoch so lange gedauert hat, bis der Fehler jetzt zumindest in Teilen korrigiert wurde.
Bei der Föderalismusreform 2006 war die Bildung den Ländern als alleiniger Zuständigkeitsbereich zugesprochen worden. Der Bund sollte sich raushalten, auch finanziell – nach dem Motto: Wer zahlt, der will auch mitbestimmen. Das Ergebnis: Erfolgreiche Bund-Länderprogramme wie das zur Förderung der Ganztagsschulen oder ein Programm zum Hochschulbau konnten nicht mehr fortgeführt werden konnten.
Die Wunschliste ist lang
Den Ländern fiel ihr neues Bildungsmonopol schnell auf die Füße. Steigende Bildungsausgaben und Studienanfängerzahlen überstiegen die Möglichkeiten selbst finanzstarker Länder. Jetzt aber ist der ungeliebte Artikel endlich passé. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Erwartungen sind hoch, dass der Bund jetzt endlich, endlich alles richten möge: in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen, die maroden Hochschulgebäude sanieren, Spitzenforschung verstetigen, die Lehre verbessern und Lehrbeauftragte anständig bezahlen.
Doch schon jetzt ist klar: Einen Goldregen wird es nicht geben. Denn erstens ist der Bund nicht wirklich flüssiger als die Länder – die Schuldenbremse ab 2020 gilt auch für ihn. Und zweitens bleibt die Grundverantwortung für die Hochschulen auch weiterhin bei den Ländern. Der Bund kann allenfalls punktuell helfen – alles andere würde seine Möglichkeiten übersteigen. Doch auch da, wo der Bund sinnvolle Programme auflegen könnte, bleiben auch in Zukunft die Länderegoismen im Spiel: Denn künftigen gemeinsamen Fördervorhaben des Bundes müssen alle 16 Bundesländer zustimmen.
Gefahr: Ausbleiben bildungspolitischer Akzente
Die Gefahr, dass am Ende kleine Wohltaten auf alle verteilt werden, Geld mit der Gießkanne verteilt wird, statt sinnvolle bildungspolitische Akzente zu setzen, ist groß. Und noch eins bleibt problematisch: Es ist abzuwarten, inwieweit zusätzliches Geld vom Bund am Ende auch tatsächlich bei den Universitäten ankommt. Denn so manches Land wird vielleicht die Gelegenheit nutzen, um eigene Mittel aus dem Hochschulbereich abzuziehen und in andere Problembereiche zu stecken.
Vor allem aber ist die Lockerung des Kooperationsverbotes nur für die Wissenschaft ein riskantes Spiel für die Länder. Denn die Bevölkerung ist föderalismusmüde, Verständnis für den Bildungsflickenteppich gibt es wenig. Schon lange spricht sich in Umfragen die Mehrheit für mehr Einheitlichkeit im Bildungssystem aus. Die Ministerpräsidenten sollten das ernst nehmen und möglichst bald auch das Kooperationsverbot für Schulen abschaffen. Sonst bleiben die gern wiederholten Aussagen der Politiker, dass Bildung eine nationale Aufgabe sei, Makulatur.
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