Kommentar zum Urhebervertragsrecht

Ein kluger Kompromiss

Zwischen Bücherregalen der Stadt- und Regionalbibliothek in Frankfurt (Oder) steht ein Mädchen und blättert in einem Tierbuch.
Verlage und Autoren profitieren von der Neuregelung des Urhebervertragsrechts, meint Dirk Fuhrig. © Patrick Pleul, dpa picture-alliance
Von Dirk Fuhrig · 16.12.2016
Endlich herrscht wieder Klarheit. Und die VG Wort ist in ihrem Wesen gefestigt. Mit der Änderung des Urhebervertragsrechts haben Bundestag und Regierung, darunter maßgeblich die Kulturstaatsministerin, bewiesen, dass sie schnell reagieren können.
Die Neuregelung ist - jedenfalls für die Zukunft - ein guter Kompromiss: Verlage bekommen weiterhin einen Teil der Einnahmen, die die "Verwertungsgesellschaft Wort" überall da einsammelt, wo Bücher kopiert oder ausgedruckt werden.
Das Gesetz berücksichtigt, dass Verlage einen wichtigen Beitrag zum Entstehen eines Buchs leisten: Lektorat, Werbung, Verbreitung. Gerade die große Masse derjenigen Schreiber, die keine Star-Autoren sind, profitiert von der Zusammenarbeit mit dem Verlag - ohne dessen Mithilfe viele Bücher überhaupt nicht veröffentlicht würden oder kaum Leser fänden.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April, das die jetzige Neuregelung erforderlich machte, waren viele Verlage mit teilweise existenzbedrohenden Rückzahlungen für die Jahre ab 2012 konfrontiert gewesen. Diese Rückzahlungen, die gerade kleinere Verlage in erhebliche Nöte bringen, sind nicht vom Tisch. Hier muss die VG Wort sehen, welchen Modus sie findet, wie die Zahlungen gestaltet oder gestundet werden können. Es wird bereits auch über einen Hilfsfonds für besonders betroffene Verlage gesprochen.

Vielfältige Verlagslandschaft wird gestärkt

Für die Zukunft bedeutet die Neureglung jedoch eine Stärkung der vielfältigen deutsche Verlagslandschaft. Das Gesetz ist auch ein Bekenntnis zur Bedeutung der Verlage insgesamt in Zeiten des Self-Publishings im Internet.

Das neue Gesetz berücksichtigt aber auch die Interessen der Autoren, die das Urheberrecht ihrer Werke stärker selbst wahrnehmen wollen. Nach zehn Jahren läuft die automatische Beteiligung der Verlage nun aus. Jeder Schriftsteller kann dann entscheiden, ob er seinem Verlag weiterhin einen Teil der Tantiemen zubilligen will oder nicht. In der Praxis dürfte das sehr wenige betreffen - nur außergewöhnlich erfolgreiche Bücher erfreuen sich über Jahre hinweg des Interesses der Leser und werfen dann noch so viel ab, dass sich ein Ausstieg aus der pauschalen VG-Wort-Abgeltung lohnen würde.

Ob die Frist von zehn Jahren zu lang ist - darüber mag man streiten. Insgesamt ist das Gesetz ein hervorragender Kompromiss, der - auch in europäischer Perspektive - Rechtssicherheit schafft: für Schreiber und Verleger - und damit für die Zukunft der Literatur.
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