Klammheimliche Einführung von Drohnen-Einsätzen

Wolfgang Neskovic im Gespräch mit Marietta Schwarz · 30.12.2011
Wolfgang Neskovic von der Linkspartei kritisiert die in den Bundestag eingebrachte Novelle des Luftverkehrsgesetzes. Die dort vorgesehene Einführung von Drohnen zur Luftraumüberwachung sei im "Windschatten" eines anderen Themas durchgebracht worden, sagte das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Marietta Schwarz: Vor Weihnachten wird es zeitlich immer ein bisschen eng - wohl auch im Bundestag, denn da wurde in der letzten Sitzungswoche mir nichts, dir nichts eine Gesetzesnovelle abgelegt, für die zu Beratungen keine Zeit mehr war. Es geht um unbemannte Flugsysteme im deutschen Luftraum, im Volksmund als Drohnen bekannt. Drohnen werden eingesetzt im militärischen Bereich, aber auch in der Landwirtschaft, Meteorologie oder bei der Polizei, etwa beim Castortransport oder bei Fußballspielen. Das neue Gesetz soll den Betrieb solcher Fluggeräte bis 150 Kilogramm gleichberechtigt neben bemannten Fluggeräten zulassen.

Bürgerrechtler sehen bereits die genehmigte Totalüberwachung darin und schreien auf, die Linke nennt solche Drohnen einen "rechtsstaatlichen Albtraum", und mit einem Linken, nämlich Wolfgang Neskovic, auch Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bin ich jetzt verbunden. Guten Morgen, Herr Neskovic!

Wolfgang Neskovic: Ja, schönen guten Morgen!

Schwarz: Ja, was würde denn dieses Gesetz ermöglichen, das vorher nicht möglich war?

Neskovic: Also das ist bisher überhaupt noch nicht absehbar. Es heißt in der Gesetzesbegründung, dass mit der Zulassung dieser Drohnen grundlegende Veränderungen in der zivilen Luftfahrt stattfinden würden, und dann heißt es, ich zitiere wörtlich, "mögliche Auswirkungen reichen in alle Bereiche, von einer Verbesserung der polizeilichen Gefahrenabwehr bis hin zu einer völligen Neuordnung des kommerziellen Luftverkehrs".

Schwarz: Das heißt, Sie wissen eigentlich noch gar nicht so genau, was passiert, aber die Linke schreit auf?

Neskovic: Nein, man muss sich ja überlegen, dass man bestimmte Erfahrungen hat, wie insbesondere im Bereich der Sicherheitspolitik Politik funktioniert. Und da ist es so, dass man zunächst - und so verfährt hier auch der Gesetzesentwurf - positive Dinge beschreibt: Man weist darauf hin, dass es ja auch bisher schon unbemannte Flugkörper gibt, Sie haben das eben in der Anmoderation gesagt, für zivile Einsatzmöglichkeiten, bei Umwelt- und Verkehrsüberwachung. Aber das Wort "Überwachung" bezieht sich natürlich also auch auf Bürgerüberwachung, das heißt, wir haben - ich erinnere an Heiligendamm - damals Kampfjets der Bundeswehr gehabt, die verfassungswidrigerweise dort diese Demonstrationen gefilmt haben.

Das wäre vielleicht zukünftig nicht mehr nötig, in dieser Weise die Verfassung zu brechen, sondern man könnte dann, wenn die Polizei auf diese unbemannten Flugkörper zur Überwachung zurückgreift, diese Mittel dann einsetzen, und dann hätte man sogar den Luftraum jetzt in völliger Weise zur Überwachung eingesetzt. Wir haben ja schon den Gabentisch der staatlichen Überwachung reichlich angefüllt, und das wäre jetzt zur Komplettierung genau der Weg, und dem muss man frühzeitig begegnen.

Schwarz: Auf das Stichwort Überwachung reagiert die Linke natürlich allergisch, aber aus dem Verkehrsministerium heißt es, in dem Gesetzentwurf sei noch keine Erlaubnis für den regelmäßigen Einsatz gegeben.

Neskovic: Das ist völlig richtig, nur: Die Voraussetzungen sind dafür gegeben. Und das, ich will das mal so sagen, Perfide liegt darin, dass das Weitere - nämlich, wie jetzt mit den Dingen umgegangen wird, nachdem jetzt also gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, dass also unbemannte Flugkörper den bemannten gleichgesetzt werden -, dass alles Weitere auf der Ebene der Regierung geschehen soll, nämlich im Verordnungswege.

Es ist ja so, dass grundsätzlich alle wesentlichen Entscheidungen durch das Parlament zu treffen sind, und hier wird der Weg vorbereitet, dass alle Probleme, die hier der Gesetzesentwurf ja auch ganz abstrakt und allgemein benennt, dann auf der Ebene der Verordnung, sprich der Regierung geregelt werden soll. Das ist ein völlig inakzeptables parlamentarisches Verfahren, da wird das Parlament ins Abseits gestellt, und das kann nicht hingenommen werden.

Schwarz: Nun hat ... in der entscheidenden Sitzung des Bundestags oder sagen wir besser in der ersten Sitzung des Bundestags zu diesem Thema haben die Parteien, auch Ihre, anscheinend nicht die Brisanz des Themas so gesehen wie jetzt. Geschlafen?

Neskovic: Ja, das ist richtig. Die Regierung hat ... Das ist bedauerlicherweise so im parlamentarischen Verfahren, dass man bestimmte Gesetze praktisch mit einem anderen Thema versieht, das ist hier auch der Fall, hier ging es eigentlich bei dem Gesetzentwurf um die Genehmigungsverfahren für Flugentgelte, und dass man dann praktisch im Windschatten huckepack dann andere Dinge mit rein nimmt in den Gesetzentwurf. Wir nennen es Artikelgesetze. So ist es hier auch geschehen. Dann hat man das so spät auf die Tagesordnung gesetzt, dass die Reden ungehalten nur zu Protokoll gegeben worden sind. Dann sind auch in erster Linie natürlich nur die Verkehrspolitiker gefragt gewesen, weil es ja um die Flugentgelte ging und diese Frage praktisch im Windschatten versteckt mit in den Gesetzentwurf hineingepackt worden war, sodass Innenpolitiker überhaupt nicht daran beteiligt worden sind.

Und diese Strategie ist auch aufgegangen: Wenn man sich die Reden der Kolleginnen und Kollegen durchliest, dann werden eher die verkehrspolitischen Erwägungen, soweit es die Flugentgelte anbetrifft, in den Mittelpunkt der Reden gestellt, und nur die Vertreter der CDU/CSU haben praktisch abgeschrieben aus dem Gesetzentwurf zwei Sätze. Und es hat überhaupt keine parlamentarische Debatte zu diesen weitreichenden Konsequenzen stattgefunden, und die Regierung hat den Gesetzentwurf auch so angelegt, dass diese parlamentarische Debatte nicht stattfindet, und diese Strategie hat Erfolg gehabt. Und wenn jetzt ein Journalist beziehungsweise ein Tippgeber, der das dem Journalisten vermittelt hat, nicht das in die öffentliche Diskussion gebracht hätte, hätten wir dazu keine, zumindest zurzeit, keine öffentliche Diskussion gehabt.

Schwarz: Nun gibt es ja auch noch den Entwurf, der jetzt in den Ausschüssen geprüft wird, und er passiert ja auch noch den Bundestag. Aber ich würde von Ihnen gerne schon noch mal wissen: Was spricht denn dagegen, diese Drohnen als technisches Mittel im Katastrophenschutz, in der Landwirtschaft oder eben auch bei der Verbrechensbekämpfung einzusetzen?

Neskovic: Ja, also weil wir immer weiter in den Bereich rücken, dass mit dem Sicherheitsargument Freiheit genommen wird. Freiheit ist etwas, was auch mit Risiko behaftet ist. Wenn man neben jeden Menschen zwei Polizisten stellen würde, hätten wir wahrscheinlich eine relativ optimale Sicherheit, keine absolute Sicherheit, aber eine relative Sicherheit, aber wir hätten keine Freiheit mehr, und Aristoteles hat schon gesagt, also wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave. Und wir müssen den schmalen Grat zwischen Freiheit und Sicherheit, den müssen wir aufrecht erhalten, und die Waage neigt sich immer weiter zulasten der Freiheit und zugunsten der Sicherheit, und das ist nicht akzeptabel. Und wenn jetzt der Luftraum auch noch also mit Drohnen, die mit Kameras bestückt sind, ... Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt werden, dann haben wir etwas, was ich nicht möchte und ich meine, viele Bürgerinnen und Bürger auch nicht.

Ich lebe lieber mit gewissen Risiken, aber behalte meine Freiheit, als total versorgt mit einer scheinbaren Sicherheit und dem gleichzeitigen Verlust von Freiheit.

Schwarz: Der Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic war das, danke Ihnen für das Gespräch, Herr Neskovic!

Neskovic: Ich danke Ihnen auch!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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