Kinderpornografie

    Politiker für strengere Regeln gegen "Posing"-Fotos

    Eine Fotografin vom Landeskriminalamt im brandenburgischen Eberswalde bearbeitet Einzelbilder von einer Videokamera von einem Fall, in dem es um Kinderpornographie geht.
    In der Debatte um Kinderpornografie verlangen viele Politiker härtere Gesetze. © dpa / picture alliance
    18.02.2014
    Bilder von nackten Kindern sind in Deutschland bislang legal. Doch der Fall Edathy hat nun eine Debatte über sogenannte "Posing"-Fotos angestoßen. Politiker und Kinderschützer fordern härtere Gesetze.
    Ein Minister ist schon zurückgetreten, SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann steht massiv unter Druck, die Debatte ist längst nicht vorbei: Der Fall Edathy erschüttert die Große Koalition in Berlin, am Abend beraten die Parteichefs von Union und SPD über die Affäre. Merkel, Gabriel und Seehofer wollen nach vorne schauen, doch die Stimmung unter den Koalitionären ist gereizt.
    Unterdessen mehren sich Forderungen, die deutschen Gesetze gegen Kinderpornografie zu verschärfen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, spricht von einer Gesetzeslücke, die es zu schließen gelte. "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden", sagte er der "Welt".
    Kinderpornografie der "Kategorie 2"
    Die Unionsfraktion im Bundestag will das deutsche Strafrecht überprüfen. Dass der Besitz von Film- und Fotosets mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen grundsätzlich als legal eingestuft werde, sei zu hinterfragen, sagte Fraktionsvize Nadine Schön.
    Auslöser der Diskussion sind die Vorwürfe gegen den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat er Kinderpornografie der sogenannten "Kategorie 2" bei einem kanadischen Anbieter gekauft. Im Fokus stehen bei dieser Kategorie nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien. In Deutschland ist der Besitz solcher "Posing"-Fotos und -Videos bislang nicht strafbar.
    Doch eine Verschärfung des Strafrechts könnte auch juristische Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen, darauf weist die Grünen-Politikerin Renate Künast hin. Man müsse genau schauen, welche Bilder strafbar sein sollen und welche nicht, sagte sie im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur.
    "Das Bild eines nackten Kindes an sich kann man ja nicht bestrafen. Dann dürften Eltern keine Fotos ihrer Kinder mehr machen oder sie würden sich strafbar machen, sobald ein Dritter dieses Foto sieht."
    Kinderschutzbund für "graduelle Unterschiede"
    Als mögliche Kriterien für eine Abgrenzung zwischen Privatem und Kinderpornografie nannte Künast den gewerblichen Umgang und die Verbreitung von Bildern. "Dann muss man aber auch die Kunst und Kultur davon abgrenzen, sonst würden wir demnächst in Museen Bilder abhängen." Man dürfe hier "nicht einfach populistisch losgehen".
    Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Zwar plädiert er dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. Dennoch müsse es "graduelle Unterschiede" geben. Überdies müsse man "aufpassen, dass man nicht Dinge kriminalisiert, die zum alltäglichen Leben gehören" - so etwa Fotos von Kindern am Strand, die von Eltern gemacht würden.
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