Kein rechtsfreier Raum

Von Philip Banse · 12.04.2007
Viel Internetnutzer betreiben mittlerweile ihre eigenen Seiten. Vor allem Weblogs erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch auch im Web 2.0 gilt es, rechtliche Bestimmungen zu beachten. Wer zum Beispiel das Urheberrecht missachtet oder die Persönlichkeitsrechte verletzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Marcel Bartels ist niemand, der den Konflikt scheut. Zum letzten Bundestagswahlkampf trat der heute 37-Jährige in die SPD ein. Unter www.mein-parteibuch.de berichtet Bartels fortan über sein Leben als Genosse. Seitdem hagelt es Abmahnungen, also anwaltliche Schreiben, die auf eine angebliche Rechtsverletzung hinweisen und Unterlassung fordern.

"Ich habe heute eine Abmahnung bekommen, die x-te Abmahnung, die ich jetzt bekommen habe. Es geht darum, ich hätte einen Link gesetzt auf eine Seite und da soll es um Adressbuchbetrug gehen."
Der Link auf die Seite mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen soll 100.000 Euro wert sein, schreiben die Anwälte einer norddeutschen Firma, die Firmenverzeichnisse im Internet anbietet. Aus diesem Streitwert berechnet sich das Anwaltshonorar: Rund 1700 Euro. Die soll Marcel Bartels in jedem Fall zahlen. Darauf besteht auch Sigmar Gabriel. Irgendjemand hatte im Forum von mein-parteibuch.de ein Foto des Bundesumweltministers hinterlassen, mit der Aufschrift "Ich will auch zu den Nutten". Diese Anspielung auf den VW-Skandal fand der einstige niedersächsische Ministerpräsident nicht komisch und schickte eine Abmahnung. Ein Gericht entschied: Das Foto ist rechtmäßige Satire. Doch der Bundesumweltminister lässt nicht locker: Das Verfahren läuft noch.

Abmahnungen kosten viel Nerven, Zeit und Geld. Eine vierstellige Summe hat der provokante Blogger und freiberufliche Software-Entwickler bis heute zahlen müssen. Marcel Bartels kann nicht mehr. Er wird seine Seite verkaufen und nur noch anonym bloggen, sagt er.

"Der rechtliche Schutz ist absolut unzureichend. Wenn ich zehn Abmahnungen habe und ich kriege davon neun Stück weg und eine bleibt an mir hängen, dann habe ich folgenden Effekt: Wenn ich gewinne, bekomme ich gar nichts, wenn ich verliere, muss ich zahlen. Das ist keine Basis, auf der man längerfristig arbeiten kann."

Abmahnungen sind für viele ein Problem, die im Internet veröffentlichen, sagt Matthias Spielkamp vom Online-Dienst www.irights.info, der über Rechte und Pflichten in der digitalen Welt informiert.
Ganze Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, im Internet nach Verstößen gegen das Urheberrecht zu fahnden und mit Abmahnungen Kasse zu machen - mit Erfolg:

"Weil sehr viele Menschen Urheberrechte verletzten, das ist einfach eine Tatsache, das darf man nicht verschweigen. Viele glauben immer noch, was sie im Internet finden, können sie verwenden und können das auf ihre eigene Webseite setzen: Sie sehen irgendwo ein schönes Foto und stellen das in ihr Blog; sie hören irgendwo ein schönes Musikstück und bauen das in ihre Webseite ein. Und viele sind sich einfach nicht darüber im Klaren, dass fast alles, was da unterwegs ist, urheberrechtlich geschützt ist."

Doch überzogenen Gebühren professioneller Abmahn-Kanzleien seien nicht gerechtfertigt, sagt Matthias Spielkamp. Denn private Blogger wüssten oft nicht, dass sie Urheberrecht verletzen.

"Jetzt kann man sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, der Grundsatz gilt natürlich auch hier. Aber es muss da einfach eine Abwägung getroffen werden. Man kann solche Leute nicht schutzlos irgendwelchen Profiabzockern ausliefern, auch wenn diese Abzocke legal ist."

Dennoch müssen sich private Betreiber von Internetseiten an bestimmte Regeln halten. Matthias Spielkamp rät jedem Blogger zu einem Impressum und wer Links zu anderen Seiten – mit womöglich rechtswidrigen Inhalten - setzt, darf sich deren Inhalt nicht zueigen machen, sagt Matthias Spielkamp.

"Da kommt es tatsächlich auf die Formulierung an: Wie verlinkt man auf etwas? Man sollte also sehr viel Distanz wahren zu den Inhalten, auf die man verlinkt. Oder man sollte sich sicher sein, dass sie nicht rechtswidrig sind – was ja für die allermeisten Inhalte gilt".

Völlig klar hingegen sind die Regeln in Sachen Urheberrecht:
"Alles, was nicht explizit zur Weiterverwendung freigegeben ist, darf nicht weiter verwendet werden. Das heißt, ich sehe ein Foto und da steht jetzt nicht drunter: Dieses Foto darfst Du kostenlos auf deine Webseite stellen, dann darf ich dieses Foto nicht kostenlos auf deine Webseite stellen. Es ist nicht so, dass ein Urheberrechtshinweis vorhanden sein muss, damit man das nicht darf. Sondern es ist automatisch urheberrechtlich geschützt."

Das bedeutet jedoch nicht, dass mittellose und gesetzestreue Blogger auf Bilder, Musik und Videos verzichten müssen.

Marcus Sauer betreibt Phlow.net, eine Online-Magazin für Musik und Netzkultur. Der Journalist bietet auf seinen Seiten Musik, Filme und ganze Bücher zum Download an – völlig legal. Denn die Urheber dieser Werke haben ihre Schöpfungen unter eine Creative Commons Lizenz gestellt. Die erlaubt in der Regel, das Werk zu kopieren und zu verbreiten, wenn damit kein Geld verdient wird. Die Musiker, Filmemacher und Autoren erhoffen sich Aufmerksamkeit, gefolgt von dann bezahlten Auftritten und Konzerten. Vor allem Musik wird massenhaft unter Creative Commons Lizenzen veröffentlicht. Moritz Sauer bietet seine Kreation zum legalen Download an:

"Ich habe bergeweise mp3-Dateien durchgehört, habe gesagt: oh, diese drum´n´base Stücke passen mit den und den Stücken zusammen, habe gesehen, die sind unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht, die darf ich in meinem Mix benutzen und diesen Mix auch zum Download anbieten – was ich mit normaler Gema-Musik nie dürfte."