Jurist: Griechenlandhilfen sind rechtswidrig

Thiemo-Marcell Jeck im Gespräch mit Christopher Ricke · 07.05.2010
Die europäischen Verträge sehen in Artikel 125 vor, dass ein Mitgliedsstaat nicht für einen anderen Mitgliedsstaat haftet oder für dessen Verbindlichkeiten eintritt, sagt Thiemo-Marcell Jeck, Jurist am Centrum für Europäische Politik, anlässlich der Klage gegen die Griechenlandhilfen, die Staatsrechtler und Ökonomen heute beim Bundesverfassungsgericht einreichen wollen.
Christopher Ricke: Griechenland bekommt Hilfe. Heute ist die Milliarden-Spritze im Bundestag, gleich danach im Bundesrat. Es wird wenig Gegenstimmen geben, eher Enthaltungen bei der SPD. 22,4 Milliarden Euro aus Deutschland auf drei Jahre verteilt, ausgezahlt von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau, garantiert vom Steuerzahler. Hilfe kommt aber natürlich nicht nur aus Deutschland; die EU steht zusammen, ist solidarisch. Dabei wollte sie das in diesem Fall eigentlich nie sein. Man wollte nie für die Verbindlichkeiten der anderen aufkommen müssen, das hat man auch vertraglich vereinbart. Weil es eine vertragliche Grundlage gibt, wird es heute auch eine Verfassungsklage gegen das Hilfspaket geben. Man zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. – Ich spreche jetzt mit Thiemo-Marcell Jeck. Er ist Jurist am Centrum für Europäische Politik. Guten Morgen, Herr Jeck.

Thiemo-Marcell Jeck: Guten Morgen, Herr Ricke.

Ricke: Welche Chancen geben Sie denn dieser Klage?

Jeck: Ich gebe der Klage eigentlich ganz gute Chancen, mehr jedenfalls als 98, als die Kläger schon mal versucht haben, gegen den Euro vorzugehen. Damals haben sie ihre Argumentation auf Artikel 14, die Eigentumsgarantie, gesetzt. Da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, also von der Eigentumsgarantie ist nicht erfasst der Geldwert. Jetzt haben wir ein bisschen eine andere Situation. Wir haben, wie Sie in der Anmoderation gesagt haben, einen Rechtsbruch. Die europäischen Verträge sehen in Artikel 125 vor, dass ein Mitgliedsstaat nicht für einen anderen Mitgliedsstaat haftet, oder für dessen Verbindlichkeiten eintritt. Diese Situation haben wir jetzt, insofern haben wir einen Rechtsbruch und ganz gute Chancen für die Klage.

Ricke: Aber vielleicht ist das, was wir gerade erleben, so etwas wie ein übergesetzlicher Notstand. Da ist dann Solidarität vielleicht doch wichtiger als ein Vertrag, bei dessen Ausarbeitung man einen Fehler gemacht hat.

Jeck: Ich sehe keinen Fehler in der Ausarbeitung des Vertrages. Es war damals so, dass man gesagt hat, der Ausschluss der Haftung eines Mitgliedsstaates für einen anderen ist ein zentraler Bestandteil der Stabilitätsbemühungen des Euro. Insofern muss man jetzt erst mal klar machen, warum man jetzt genau das Gegenteil behauptet, dass genau der Bruch dieses Grundsatzes die Stabilität des Euro gewährleisten soll.

Ricke: Nun haften wir ja nicht. Es ist ja nicht so, dass die Griechen uns zu dieser Solidarität zwingen, das ist ja freiwillig.

Jeck: Das ist richtig. Andererseits besteht der Artikel nicht nur aus einem Haftungsverbot, sondern andererseits sagt er auch, es darf nicht eingetreten werden für Verbindlichkeiten. Diese beiden Begriffe wurden – das wird aus den Verhandlungen damals deutlich – so gewählt, dass sie umfassend verbindlich gemeint sind.

Ricke: Aber das ist doch genau der Punkt. Das wurde damals so gewählt, das war damals so gemeint. Damals konnte keiner sehen, was kommt, und es muss jetzt in dieser Situation reagiert und agiert werden, eben nicht nur mit den Argumenten eines Juristen, sondern vielleicht auch mit der Weitsicht eines Politikers. Ein bisschen Verständnis muss man doch haben?

Jeck: Natürlich muss Griechenland geholfen werden, aber dafür gibt es Institutionen wie den IWF. Der kann hier an dieser Stelle eintreten, er hat es ja auch schon getan. Es war absolut richtig, dass Angela Merkel darauf bestanden hat, dass der IWF mit ins Boot geholt wird, und man sieht jetzt, dass die Verhandlungen mit dem IWF dazu geführt haben, dass ein striktes Sparprogramm vereinbart wurde. Ich denke, das war nur mit dem IWF möglich, der als unpolitische Partei, der nicht auf seinen Ruf achten muss, hier klare, strikte Sparanforderungen an Griechenland stellen und durchsetzen konnte.

Ricke: Jetzt behaupte ich aber mal, wenn man das dem IWF überlassen hätte, wenn man also in die Märkte das Signal gegeben hätte, einer der reichsten Räume der Welt schafft es nicht, einem Partner zu helfen, muss den Internationalen Währungsfonds zur Hilfe holen, dann hätten die Spekulationen gegen den Euro noch stärker eingesetzt, dann wäre die Gemeinschaftswährung noch mehr unter Druck und dann wäre dieser Wunsch nach Stabilität, der ja die Länder in der Euro-Zone miteinander vereint, noch eher zu einer Vision geworden.

Jeck: Man muss ja mal feststellen, dass der Euro auch mit der Hilfe, die jetzt garantiert wurde, stark unter Druck geraten ist. Er ist jetzt unter die 1,27 Dollar-Marke gefallen. Also man sieht, dass die Märkte sich nicht haben dadurch beruhigen lassen, dass andere Mitgliedsstaaten für Griechenland eintreten. Vielmehr liegt der Schlüssel, die Stabilität des Euro zu gewährleisten, nur in Griechenland selbst. Nur wenn Griechenland den Märkten signalisiert, dass das Sparprogramm erfolgreich sein wird, dass eine Akzeptanz in der Bevölkerung für das Sparprogramm da ist, kann überhaupt eine Beruhigung der Märkte erzielt werden, die dann wiederum die Stabilität des Euro garantiert. Also der Schlüssel – ich will es noch mal betonen – der ganzen Stabilität des Euro liegt in Griechenland.

Ricke: Damit die Griechen das können, brauchen sie etwas Luft und etwas Zeit, darum helfen wir ihnen, denn es gibt noch etwas nicht im Recht: Das ist ein Insolvenzrecht für Staaten. Jeder mittelständische oder auch große Unternehmer, der sich vertut, der es nicht mehr schafft, der geht in die Insolvenz, und dann haben die Gläubiger auch Pech, dann kommt nämlich der Insolvenzverwalter und teilt das Restvermögen auf. Brauchen wir so ein Insolvenzrecht für Staaten?

Jeck: Wenn der Stabilitäts- und Wachstumspakt so umgesetzt wird, wie er vorgesehen wurde, brauchen wir, denke ich, ein Insolvenzrecht für Staaten nicht. Wenn es wirklich zu der Situation kommen sollte, dass ein Staat in die Insolvenz gehen muss, dann muss das, denke ich, in der Situation selbst ausgehandelt werden, dann müssen alle Parteien an einen Tisch geholt werden und dann muss eben genau geschaut werden, wie in der konkreten Situation eine Insolvenz ablaufen kann.

Ricke: Wir schauen jetzt immer sehr nach Griechenland, aber wenn man den Blick etwas weitet, sieht man noch andere Sanierungsfälle: Irland, Italien, Spanien, Portugal, außerhalb der Euro-Zone Großbritannien und mitten in der Euro-Zone sind wir selbst. Auch wir Deutschen sind ja, was Staatsverschuldung angeht, keine Musterknaben. Wäre es nicht eigentlich doch sinnvoll, die Stabilitätskriterien des Euro aufzuweichen, eine kontrollierte Inflation zuzulassen, damit der Schuldenberg abschmilzt, sozusagen dass diese Blase, diese Schuldenblase, die wir haben, nicht platzt, sondern langsam schrumpft?

Jeck: Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss konsequent durchgesetzt werden. Wir haben nicht zuletzt deshalb in Deutschland auch eine Schuldenbremse ins Grundgesetz hineingeschrieben. Das zeigt ja ganz deutlich, dass die Staaten sich ihrer Verantwortung bewusst sind, dass die Staatsverschuldung auf einem gewissen Niveau gehalten werden muss und das nicht überstiegen werden darf. Insofern muss für die Stabilität des Euro der Stabilitäts- und Wachstumspakt sogar gestärkt werden, nicht aufgeweicht werden. Das kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Strafen nicht mehr politisch entschieden werden, wie es im Moment der Fall ist, sondern dass ein Automatismus eingeführt wird, dass immer, wenn die Defizitkriterien gebrochen sind, automatisch Strafen ausgesprochen werden, und dann müssen die Strafen auch so sein, dass sie die Staaten wirklich abschrecken. Das kann zum Beispiel dadurch sein, dass das Stimmrecht im Rat proportional zum Verstoß gekürzt wird. Das hätte einen Reputationsschaden, der dem eigenen Wähler erst mal verkauft werden muss.

Ricke: Thiemo-Marcell Jeck, er ist Jurist am Centrum für Europäische Politik. Vielen Dank, Herr Jeck.

Jeck: Vielen Dank, Herr Ricke.