Internet-Streaming - PietSmiet

Ist das schon Rundfunk?

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PietSmiet-Mitglieder Christian Stachelhaus (links) und Dennis Brammen. © picture alliance / dpa / Sebastien Nogier
Peter Smits im Gespräch mit Timo Grampes · 28.03.2017
Kürzlich gab es für das Gamerkollektiv "PietSmiet" Post von den Landesmedienanstalten: Der Streaming-Kanal "Piet Smiet TV" sende durchgehend - und benötige dafür eine Rundfunklizenz. Gründer Peter Smits fand das bedenkenswert. Doch ein zweiter Brief erhob weitere Forderungen.
Auf "Piet Smiet TV" werden alte Lets-Play-Videos in Dauerschleife gesendet, etwa 500 Zuschauer finden das interessant - aber auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten, kurz: ZAK. Da der Kanal 24 Stunden täglich und sieben Tage die Woche sende, sei er Rundfunk, für den eine Lizenz zu beantragen sei. Frist: 30. April. "PietSmiet"-Gründer Peter Smits sagt, er habe nicht streiten wollen und Unterlagen angefordert, was denn für eine Rundfunklizenz nötig sei.
In ihrer Antwort hätten die Landesmedienanstalten indes auch für den Hauptkanal von "PietSmiet" eine Lizenz gefordert. Darauf streamt das Gamerkollektiv unregelmäßig, spielt seinen über zwei Millionen Abonnenten Games vor und kommentiert sie. "Wenn das dann auch als Rundfunk eingestuft wird, wird ein neues Fass aufgemacht", warnt Smits:
"Wir haben das Glück, einigermaßen erfolgreich zu sein, und wir können uns rechtliche Beratung leisten. Wir können uns mit Sicherheit auch eine Rundfunklizenz leisten. Aber es ist nicht so einfach für die anderen. Wir haben eine ganz junge, super vielfältige Branche, die im Internet quasi aufblüht - und jetzt soll es Regularien geben. Jeder wäre betroffen, der in irgendeiner Weise live geht und einen kommerziellen Hintergedanken hat."

"Veralteter Rundfunkstaatsvertrag"

Allerdings seien die Grenzen ließend: "Wie ist es mit einer Person öffentlichen Interesses, einem Schauspieler, der auf Instagram live geht - das ist ja sozusagen Markenverbesserung - ist das dann auch schon ein kommerzieller Hintergedanke? Braucht dann ein Matthias Schweighöfer demnächst eine Rundfunklizenz, um bei Instagram live zu gehen?" Die Landesmedienanstalten wollten offenbar ein Exempel statuieren, mutmaßt Smits. Sie seien in der "ungünstigen Situation", sich nach einem "sehr veralteten Rundfunkstaatsvertrag" richten zu müssen:
"Gleichzeitig sehen die auch, wie im Internet eine Entwicklung stattgefunden hat in den letzten Jahren - und jetzt wird versucht, diese Entwicklung in den veralteten Rahmen zu drücken. Das passt unserer Meinung nach nicht 100 Prozent."
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