Ihr gutes Recht

Von Günter Hetzke · 13.06.2012
Es ist keineswegs unverfroren, wenn die Energiekonzerne klären lassen, ob der Ausstieg aus der Atomenergie rechtens war und ob ihnen Schadenersatz zusteht. Die Klage mag vielen sauer aufstoßen, aber es ist notwendige Pflicht der Konzerne, diesen Schritt zu gehen.
Gemeinsam schäumen sie vor Wut, in einer ungewohnten Konstellation. Sowohl Politiker der Regierung als auch Umweltschützer zeigen sich erzürnt. Und auch in der Opposition macht sich keine Schadenfreude breit – angesichts der angekündigten Schadenersatzforderung der Atomkonzerne in Milliardenhöhe an die Bundesregierung. Das sei ein Schritt, der an Dreistigkeit nicht zu überbieten sei, war heute in scharf formulierten Reaktionen zu hören, ein aussichtsloses Unterfangen. Nicht die Stilllegung von Atomkraftwerken sei schädlich, sondern der Betrieb von Reaktoren.

In der Tat spricht vieles gegen die Stromgewinnung aus AKW, wie zum Beispiel die ungelöste Frage, wohin mit dem strahlenden Abfall, mit dem noch viele Generationen nach uns leben und worunter sie womöglich leiden müssen, wie die unsäglichen Vorgänge um das marode Atommülllager Asse zum Beispiel zeigen. Und im Falle eines Unglücks sind die Folgen ohne Frage weitaus gravierender als bei einer kaputten Solarzelle oder einem abgeknickten Windrad. Atomenergie hat viele Schattenseiten.

Und doch ist es keineswegs unverfroren, wenn die Energiekonzerne nun klären lassen wollen, ob der politisch beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie rechtens war und ob ihnen Schadenersatz zusteht. Die AKW, sie waren Gelddruckmaschinen der Konzerne, sie versprachen sprudelnde Gewinne und neue Investitionen. Viele Sparer und Investoren haben deshalb ihr Geld in Aktien der Unternehmen angelegt, in der Erwartung auf eine ordentliche Rendite, auf eine Beteiligung an diesem Gewinn. Diese Hoffnung aber wurde mit einem Federstrich zunichte gemacht.

Die Frage ist nun, durfte die Bundesregierung das oder aber handelt es sich hier um eine widerrechtliche Enteignung? Bei der Antwort darauf kommt es ganz entscheidend auf die Begründung an, mit der die Energiewende eingeleitet und der politische Beschluss zum Atomausstieg gefasst wurde. Und hier steht die Bundesregierung nicht wirklich gut da. Denn die Erklärung, wir wollen das einfach nicht mehr, ist sicherlich nicht ausreichend, um Grundrechte der Unternehmen zu verletzen. Und der Verweis auf Gefahr in Verzug, auf Sicherheitsmängel im Fall von unvorhersehbaren Naturkatastrophen, wie in Fukushima zum Beispiel, verfängt auch nur bedingt. Denn die Begründung, warum welche AKW wann abgeschaltet werden müssen, ist keineswegs nachvollziehbar geregelt worden, wie das Beispiel Krümmel zeigt, das zu den ältesten Atommeilern in Deutschland gehört, aber nicht sofort, wie die anderen Altanlagen, abgeschaltet wurde.

Es gibt also tatsächlich viele Fragen, die zu beantworten sind und die von Seiten der Energiekonzerne geklärt werden müssen. Denn wenn sie der Sache nicht auf den Grund gehen, werden sie anschließend nämlich womöglich selbst verklagt von ihren Geldgebern wegen Untätigkeit. Die Klage mag vielen sauer aufstoßen, aber es ist gutes Recht, ja sogar notwendige Pflicht der Konzerne, diesen Schritt zu gehen.
Mehr zum Thema