Hartz IV vor Gericht

Eine Reform und ihre fatalen Folgen

Ein Stapel mit Akten in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin.
Ein Stapel mit Akten in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin: Die Zahl der Klagen gegen Hartz IV ist sehr hoch. © dpa/ picture-alliance/ Stephanie Pilick
Von Maximilian Klein · 24.10.2016
"Antrag abgelehnt" oder "Leistung verweigert" - gegen solche Jobcenter-Bescheide wehren sich zahlreiche Betroffene. Auch elf Jahre nach der Reform ist Hartz IV bei vielen Sozialgerichten noch immer der häufigste Klagegrund. Es sollten Menschen in Arbeit gebracht werden, entstanden ist ein Bürokratie-Monster.
"Wir werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, Leistungen des Staates kürzen. Eigenverantwortung fordern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen. Alle Kräfte der Gesellschaft werden ihren Beitrag leisten müssen."
Es ist der 14. März 2003. Gerhard Schröder verliest seine Agenda. Die Agenda 2010. Diese Rede markiert das Ende des kuscheligen Wohlfahrtstaates Helmut Kohls. Eine Revolution von oben nach ganz unten. Mehr Wachstum, mehr Beschäftigung, mehr Flexibilität ist das Ziel. In einer Republik mit offiziell 4,3 Millionen Menschen ohne Arbeit. Einer der Kernpunkte der Agenda 2010: Umbau und Kürzungen der Leistungen für Arbeitslose. Entwickelt und erdacht unter Führung von Peter Hartz. Aus dem Konzept des ehemaligen VW-Managers werden Gesetze. Noch heute zucken die Deutschen zusammen, wenn das Unwort des Jahres 2004 fällt. Hartz IV - das Leben von und mit dem staatlichen Minimum. Hartz IV Empfänger – für viele ist es eine Drohung. Gegen die man sich wehrt.
Aus der Empörung gegen die Agenda und ihre Gesetze ist eine Welle der Ein- und Widersprüche entstanden. Sozialgerichte bundesweit könnten sich theoretisch nur mit diesem Thema beschäftigen.
Die Antragsformulare: unübersichtlich, Seite um Seite um Seite. Ein Ende scheint nicht greifbar. Es kostet viel Zeit, Mühe und Arbeit, die Bürokratie zu durchschauen, geschweige zu bewältigen. Armut hat ihren Preis.
Zitatorin:
Hauptantrag Arbeitslosengeld II
Anlage WEP
Anlage KI – Kinder
Weiterbewilligungsantrag
Einkommensbescheinigung
Arbeitsbescheinigung
Anlage EKS
Anlage VM
Anlage VE
Anlage HG

Hat der Antragsteller alle Formulare geduldig und präzise ausgefüllt und abgegeben, heißt es trotzdem nicht selten:
Zitatorin: Antrag abgelehnt!
Dann wird eine Maschinerie in Gang gesetzt. Der Antragsteller legt Widerspruch gegen einen Bescheid ein. Das Formular wandert in die Widerspruchsstelle des Jobcenters. Hier arbeiten die Juristen. Wird der Widerspruch dort ebenfalls "negativ bewertet" bleibt dem Antragsteller nur -mit oder ohne Anwalt- Klage beim Sozialgericht einzureichen. Gegen kein bestehendes Gesetz wird öfter Widerstand geleistet als gegen Hartz IV. Allein in Berlin sind 2015 über 20.000 Klagen eingereicht worden. Vier Kammern beschäftigen sich im größten Sozialgericht Deutschlands mit dem Thema. Die Justiz wurde überrollt. Von Anfang an. Dr. Marcus Howe ist Richter am Sozialgericht Berlin. Seit Einführung der Hartz IV Gesetze, verhandelt er Klagen gegen abgelehnte Widersprüche.
"Als es im Jahr 2005 mit Hartz IV losging, dachte man, man würde mit fünf Richtern auskommen. Schon nach einigen Monaten hat man gemerkt, das reicht bei weitem nicht und hat Freiwillige gesucht. Da habe ich mich gemeldet. 2006 wurde dann nicht mehr nach Freiwilligkeit gefragt, sondern jeder zwangsverpflichtet, weil die Zahlen so explodiert sind."
Am Sozialgericht Berlin und allen anderen Sozialgerichten der Republik muss unfertiges Recht gesprochen werden.
"Zwischen 2005 und 2010 sind die Klagezahlen im Hartz IV- Bereich explosiv gestiegen. Sie haben sich versechsfacht. Wir hatten 2010 allein in Berlin über 30.000 Hartz IV-Verfahren. Wir sind alle überrollt worden, tatsächlich überrollt von der Klageflut, bis dahin, dass wir in einem Monat am Sozialgericht gar keine Aktendeckel mehr hatten, um die neueingehenden Klagen abzuheften."
Neuland. Kein Präzedenzfall. Bisher keine Interpretationen. Ein neues juristisches Feld entstand, und alle fingen bei null an.
"Jedes neue Gesetz wirft erstmal eine Vielzahl neuer Fragen auf. Das ist ganz normal, dass am Anfang Fragen unterschiedlich beantwortet werden und in unserem System es eben eine Weile dauert, bis das höchste Gericht als letzter Instanz Fragen grundsätzlicher Art klärt."
Die Gesetzesgrundlagen für das ALG II sind bis heute lückenhaft. Das sogenannte Zweite Sozialgesetzbuch SGB II – eines der am häufigsten geänderten Gesetze. Und Hartz IV mittlerweile in den Gerichtssälen Alltag. 1600 Verfahren sind es in Berlin, monatlich. Hier wird niemand von einer Entspannung sprechen.
"Es sind auch Fehler gemacht worden, die heute so nicht mehr auftreten. Zum einen die große Zahl der Untätigkeitsklagen, die wir hatten. Jobcenter wurden angemahnt überhaupt tätig zu werden. Sie verletzten Bearbeitungsfristen, die das Gesetz so vorsah. Das passiert eigentlich kaum noch, weil einfach die Organisation in den Jobcentern mittlerweile so ist, dass die Bearbeitungsfristen eingehalten werden können, ein ganz wesentlicher Punkt."

Dennoch ist die Zahl der Verfahren noch immer hoch. In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Nutzen?
"Wir haben keine verlässlichen Zahlen errechnet, was das Ganze kostet. Dass die Kosten enorm sind, ist klar. Die Zahl der Richter am Sozialgericht ist von 55 auf 140 gestiegen innerhalb weniger Jahre alleine am Sozialgericht Berlin."
Hartz-VI Antragsteller werden finanziell sehr genau unter die Lupe genommen. Aber wie viel Geld verschlingt der Kampf ums Recht? Die Politik agiert hier nach dem Motto: Nicht zu viel nachfragen.
"Das mag sein, dass die Haushälter das interessiert. Wir haben das hier nicht so direkt erhoben, aber es ist ganz offensichtlich ein ganz erheblicher Anstieg zu konstatieren."

Kein Vereinfachung trotz "Rechtsvereinfachung"

"...Sozialgesetzbuch Rechtsvereinfachung"
Rechtsvereinfachungsgesetz. Ein Wort so klangvoll wie: Parkplatzeinfahrt Fastfood Restaurant. Arbeits-und Sozialministerin Andreas Nahles wollte mit der 80. Überarbeitung Bürokratie abbauen. Unklarheiten beseitigen.
Zitatorin: "Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert werden. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Beratung der Leistungsberechtigten."
Hinter vorgehaltener Hand wurde gesagt, das Rechtsvereinfachungsgesetz sei verfassungswidrig. Auf Druck wurde nachgebessert.
"Dieser Name ist ein Witz. Weil der hat mit Rechtsvereinfachung, nichts zu tun."
Günther Plank. Er leitet den Stab Recht im Jobcenter Nürnberg. Die Pressesprecherin sitzt beim Interview mit am Tisch. Doch er nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn es um das Gesetz geht.

"Es wurde zum Beispiel eine Zuständigkeit, eine Änderung der Zuständigkeitsregel eingeführt. Bisher gab es eine konkrete Regelung wo sich ein Kunde gewöhnlich aufhält, dieses Jobcenter ist zuständig. Jetzt wurde ein neuer Absatz zu dieser Zuständigkeit eingeführt."
Hintergrund dieser Änderung ist der Zustrom von Flüchtlingen. Sie sollten schnell und unkomplizierter vermittelt werden können. Nun sind die Zuständigkeiten aber auf einmal völlig unklar. Bayern hat jetzt andere Regeln und Vorschriften als Baden Württemberg und im Saarland wird anders verfahren als in Brandenburg. Mehr Arbeit. Weniger Durchblick.
"Zweiter Punkt der mir jetzt spontan einfällt, bisher gab es einen konkreten Bewilligungszeitraum. Es wurden vom 1. bis zum letzten wurden Leistungen bewilligt. Die Leistungen wurden errechnet und gut war. Jetzt gibt es die Möglichkeit und zwar eine Ermessensmöglichkeit. Und zwar das man einem Kunden einen Vorschuss bewilligen kann. Auf den nächsten Monat. Mit fünf oder sechs Ausnahmen. Das heißt also, wenn jetzt ein Kunde kommt und einen Vorschuss beantragt, dann müssen diese fünf oder sechs Ausnahmen geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Vorschussgewährung überhaupt möglich ist. Auch das bindet wieder Zeit Ressourcen in der Sachbearbeitung. Also auch das hat mit Verwaltungsvereinfachung überhaupt nichts zu tun."
Das Gesetz: noch immer an vielen Stellen hochgradig aufwendig. Zum Beispiel die Regelungen für Selbstständige. Sind sie gezwungen, Hartz IV zu beantragen, beginnt eine mühevolle Kleinarbeit. Einnahmen und Ausgaben müssen überprüft und bewertet werden. Das machen Jobcenter und Gericht im Streitfall getrennt. Kommt eine der beiden Seiten zu einem anderen Schluss, ziehen sich die Verfahren schnell in die Länge. Auch der Richter Marcus Howe sieht das Gesetz kritisch.
"Wenn man da reinschaut, wird man wenig Vereinfachungen aber mehr komplizierte Neuregelungen finden, in die man sich erst einmal einarbeiten muss. Ich würde mir wünschen, dass wirklich mal ein Gesetz kommt, was das Recht vereinfacht, insbesondere der Punkt Anrechnungen von Einkommen bei Selbstständigkeit, stößt immer wieder auf große Probleme. Da würde ich mir wünschen, dass da eine einfachere Regelung gefunden wird."

Die Hartz-IV-Anwältin

Der Stadtrand von Berlin. Die Vögel in den Kastanien lassen ihren Kot auf Porsche Cayenne und S-Klasse fallen. Hier hat Annette Krohn ihren Arbeitsplatz. Hartz-IV-Anwältin, so nennt sie sich auf ihrer Homepage.
"Ich habe eine Onlinekanzlei. Das heißt, dass die Mandanten nicht vorsprechen können. Sondern ich Kontakt per E-Mail und Telefon zu meinen Mandanten habe. Was sehr gut klappt. Die schicken mir dann ihre Bescheide. Ich prüfe die."
Annette Krohn kann sich in ihre Mandanten hineinversetzen. Ihre Biografie verlief auch nicht gerade, auch sie brauchte Hilfe vom Amt.
"Ich bin zur Arbeitsagentur gerannt, weil ich nach zwölf Jahren zu Hause mit Kindern gerne vermittelt werden wollte."
Sie konnte vermittelt werden. Hartz IV blieb ihr erspart. Die Verwaltung der Armut, es wurde ihr Beruf. Sie begann beim Jobcenter zu arbeiten.
"Und bin denen dann so lange auf den Wecker gegangen, bis sie gefunden haben, dass ich ja in der Rechtsbehelfsstelle arbeiten könnte. Ich hatte im Studium kein Sozialrecht. Das muss man freiwillig machen. Hab ich damals einen anderen Schwerpunkt gehabt. Ich habe noch nie SGBII bearbeitet. Und bin da wirklich ins kalte Wasser gesprungen. Und habe dann am Anfang von den tausenden unerledigten Widersprüchen die Sanktionen bekommen. Und hab dann also angefangen, die zu bearbeiten, ohne dass ich viel Ahnung von Tuten und Blasen gehabt hätte."
Nach sechs Jahren macht sie sich selbstständig. Eine große Kanzlei? Anzugträger. Öl-Deals verhandeln? Fehlanzeige. Das Leben einer Hartz IV Anwältin ist nicht glamourös.
"Gibt wenig Juristen, die sich darauf spezialisieren, weil es teils auch sehr schlecht bezahlt ist. Und sehr unattraktiv. Die Mandanten sind jetzt natürlich auch zum Teil schwierig. Weil sie von der Materie überfordert sind. Und viele Rückfragen kommen. Das ist kein attraktives Rechtsgebiet für Anwälte."
Ihre Mandanten: sehen nicht durch. Sie muss zuhören. Ihr Job: Anwältin. Nicht selten auch Sozialarbeiterin.
"Ja. Weil ich glaube, das dass Gesetz viel zu kompliziert ist. Und dass dadurch nicht nur die Leistungsempfänger völlig überfordert sind und ganz häufig nicht wissen, was will jetzt das Jobcenter von mir. Wieso wollen die jetzt schon wieder Unterlagen und ich hab doch, und ich versteh das alles nicht. Das höre ich jeden Tag."
Annette Krohn muss ihre überforderten Mandanten aufklären. Ihre Interessen vertreten. Mal kümmert sie sich um falsche Bescheide. Mal geht es um die Höhe des Hartz-VI-Satzes, mal darum, dass jemand gezwungen ist, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil das Kind ausgezogen ist. Fälle, die nicht selten vor den Sozialgerichten verhandelt werden.

"Das ist absolut unterschiedlich. Da geht’s um die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft, das geht um Erstattungsbescheide. Es geht um Selbstständige. Es geht um Sanktionen natürlich auch viel. Eingliederungsvereinbarungen. Eingliederungsvereinbarungen per Verwaltungsakt."
Jeder, der Hartz IV beantragt, wird gezwungen eine Unterschrift zu leisten. Einen Deal mit dem Amt abzuschließen. Der Staat gibt und er stellt Bedingungen.
Zitatorin: "Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt. Tätigkeit z.B. als Fachverkäufer/in Nahrungsmittel am lokalen Arbeitsmarkt. Im Tagespendelbereich. Intensives Coaching durch Maßnahme. Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit."
Unterschreibt der Kunde nicht, treten die Eingliederungsvereinbarungen per Verwaltungsakt in Kraft. Das Amt zwingt zur Suche nach einem Job. Fördern und Fordern nennt Gerhard Schröder das.
Das Jobcenter muss umsetzen. Eignung, Vorkenntnisse, Qualifikation für einen Beruf? Werden nicht selten außer Acht gelassen. Wer nicht mitmacht, dem kürzt das Amt die Leistungen. Es liegt ganz am Kunden. So sieht man es im Jobcenter Nürnberg. Günter Plank:
"Und wenn der Kunde dann entsprechend mitarbeitet, dann hat der Kunde gute Möglichkeiten auch wieder integriert zu werden. Weil wir halt die Möglichkeit haben, individuell auf den Kunden einzugehen.

Zuckerbrot und Peitsche. Das sind die Druckmittel, um auf "Die Kunden" einzuwirken.
"Auf der anderen Seite haben wir auch die ´Möglichkeit`. Wenn der Kunde nicht mitarbeitet halt entsprechende Druckmittel, sprich Sanktionen auszuwählen, die dem Kunden vielleicht dahinbewegen, dass er doch mitarbeitet."
"Die Sanktionen sind ein Problem, weil wir hier über das Existenzminimum reden. Also es ist das absolute Minimum, was ein Mensch zum Leben braucht. Und wenn man ihm davon was wegnimmt, dann fehlt was. Und das kann nicht sein."
Sagt Annette Krohn.
Häufigste Ursache für Sanktionen sind versäumte Meldepflichten. Ablehnung von Jobs die Ausnahme. Das Jobcenter kann 30 Prozent der Regelleistung kürzen. Die Sanktionen. Eine Million sind 2014 vom Jobcenter ausgesprochen worden. Gut 50.000 Widersprüche waren erfolgreich, rund 6000 Kläger, bekamen mindestens teilweise Recht. Die Maßnahmen nicht selten drakonisch. Im statistischen Durchschnitt wurde um 104 Euro gekürzt. Das Existenzminimum wird unterschritten. Eine gängige und drastische Praxis.
"Gebe ich Ihnen Recht. Gebe ich Ihnen Recht und meine persönliche Einschätzung ist auch die Unterscheidung von Sanktionen von unter 25- Jährigen und über 25-Jährigen. Halte ich persönlich für nicht angebracht."
100 Prozent der Regelleistungen können unter 25-Jährigen gestrichen werden. Die Logik dahinter:
"Und der Gesetzgeber hat sich dabei gedacht, wenn ein Kunde unter 25 einen Anspruch auf Förderung hat durch das Jobcenter, dann muss auf der anderen Seite auch ein erhöhtes Fordern möglich sein. Und wenn er dieser erhöhten Forderung nicht nachkommt, dann gibt es halt die höhere Sanktion."
Und schon gar nicht bei den unter 25-Jährigen. Die dann nur noch die Miete kriegen und das völlig unklar ist, wovon die leben sollen. Die Lebensmittelgutscheine, die sie beantragen können, ich weiß nicht genau, wie viel das ist. Aber es ist dann nur der Regelbedarf, der für Essen vorgesehen ist. Das heißt, die kriegen nen Schein, die können damit zum Aldi gehen und kriegen dann zwei Pakete Butter oder so.

Alleinerziehend und abhängig von Hartz IV

"Naja genau, ich war halt ganz lange am Theater nach dem Abitur, und daher wurde ich beim Theater als minderausgebildet eingestuft. Also das war halt auch nicht so schön, sage ich mal. Also wie sie einen dort behandelt haben."
Eine junge Frau sitzt vor dem Mikrofon. Alleinerziehend und seit vier Jahren von Hartz IV abhängig. Erkannt werden will sie nicht. Hartz IV das Stigma. Sie gilt als Langzeitarbeitslose, schwer vermittelbar. Ihr Lebenslauf passt nicht in das Formularschema des Jobcenters.
"Aber zählte alles nicht. Auch die Erfassung beim Arbeitsamt war sehr schwierig. Oder Jobcenter heißt es ja jetzt. Weil die haben kein Namen für mich. Ich glaube, ich wurde einfach unter Theatertechnikerin abgespeichert. Also da war keiner, der so wirklich wusste, was habe ich eigentlich die letzten zehn Jahre gemacht. Was qualifiziert mich und genau, es wurde einfach nur gesehen, sie hat keine Ausbildung."
Den klassischen Hartz-VI-Fall – gibt es nicht. Das Jobcenter reagiert gereizt. Realität trifft auf Bürokratie. Hinter jedem Aktenzeichen: eine Biografie.
"Das hat mich ziemlich runtergezogen. Da hatte ich schon so einige Berufsberater, die dann später, als der Lütte größer war, die da ganz schön unverschämt waren. Auf jeden Fall. Ja, die mir halt irgendwie erklärt haben, dass mein Leben ja eigentlich vorbei war."
4.327.206 Menschen beziehen in Deutschland ALG II. Sie ist eine von ihnen. Sie will arbeiten. Sie will ihren Teil leisten. Einen Schritt vorwärts gehen, schwierig mit dem Jobcenter.
"Ich bin halt zu einer Beratungsstelle gegangen und habe gesagt, wie sieht das aus. Ich möchte zurück umziehen. Irgendwie nach Hause. Was kann ich machen, das kostet viel Geld. Es ist ein Städtewechsel und ich kann jetzt auch nicht Freunde akquirieren, dass die mit dem Auto von der einen Stadt zur anderen fahren. Weil die sind alle berufstätig, und ich brauch Leute, die mit anpacken helfen."
Die alleinerziehende Mutter. Sie ist so was wie der mediale Präzedenzfall, wenn es um das Thema ALGII geht. Er muss herhalten für das Elend in einem eigentlich reichen Land. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Also Hartz IV ist mit Sicherheit nicht der Anfang vom Ende. Hartz IV bietet Möglichkeiten, allein was die Fortbildung der Kunden betrifft. Also wir haben die Möglichkeit bei Kunden festzustellen, was braucht der Kunde, was will der Kunde, was benötigt er um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Und dafür können wir die richtigen Instrumente anbieten.
"Sie wollten Geld für Umzugskartons geben. 20 Euro oder so. Und ich könnte ja Freunde akquirieren, die quasi tragen helfen. Und auch ein Auto fahren. Und genau, dann musste ich halt zum Amtsgericht gehen."
Geltendes Gesetz wird ignoriert. Die Kunden müssen sich ihr Recht erstreiten.

"Habe so einen Beratungsschein beantragt, genau. Dass ich für zehn Euro zum Anwalt gehen kann."
Für die Widerspruchsstellen Routine. Für den "Kunden" kann ein simpler Umzug zur Existenzbedrohung werden. Die Mutter will zurück in ihre Heimatstadt, zurück zu ihrer Familie. Ihre Rechnung ist einfach. Mehr Unterstützung, mehr Chancen. Gesetzlich steht ihr finanzielle Unterstützung für solch einen Schritt zu. Das Jobcenter lehnte ab. Es gibt aber auch die Möglichkeit, auf seinem Recht zu beharren und es einzuklagen. Und das Jobcenter bezahlt diesen Aufwand.
"Und der hat dann mit mir eingeklagt, dass die quasi die kompletten Umzugskosten, das heißt: das Auto und die Helfer bezahlen. Das waren, glaube ich, drei Termine. Zuerst haben wir uns getroffen und darüber gesprochen. Er hat mich über die Gesetzeslage aufgeklärt. Dann haben wir uns nochmal getroffen und ausformuliert. Und dann hat er das auch geschrieben, der hat das ans Jobcenter geschrieben... Und dann kam die Bewilligung und dann war super."
Rückforderungen von angeblich überzahlten Geldern. Kürzung des Kleidergeldes für das Kind weil der Vater an jedem zweiten Wochenende auf den Nachwuchs aufpasst. Die Streitwerte: meistens geringfügig. Für das Amt. Oft kann ein Anwalt mit einem Einspruchsschreiben den Fall zu Gunsten des Antragsstellers drehen. Aber etwa ein Drittel aller Widerspruchsverfahren landen vor Gericht. Es geht um die blanke Existenz. Und die Klage ist das einzige Mittel das bleibt.
"Bis das fertig ist?... Jahre... Also es kommt ganz drauf an. Also kann natürlich auch ganz schnell gehen. Jobcenter lehnt sofort den Widerspruch ab. Aber, wie gesagt, ich habe jetzt einen Fall, da habe ich im März Klage erhoben. Der kann mir jetzt noch keinen Termin in Aussicht stellen. Ich schätze mal Jahre, ehrlich gesagt. Also mindestens eins."

Ein Berg von unerledigten Verfahren

"Die Zeit müssen wir uns nehmen und das hat ja z.B. dazu geführt, dass über Jahre hinweg der Berg der unerledigten Verfahren auch angewachsen ist. Es ist völlig richtig, jede einzelne Sanktion, die hier vor Gericht gebracht wird, muss z.B. überprüft werden und da steht nicht eine Rechtsfrage im Vordergrund, sondern da geht es um ganz tatsächliche Fragen. Wenn eben vorgetragen wird, ich konnte wegen einer Krankheit den Meldetermin nicht wahrnehmen, dann müssen wir aufklären, ob diese Krankheit tatsächlich existierte und so schlimm war, dass diese betreffende Person nicht den Weg zum Jobcenter auf sich nehmen konnte. Das beinhaltet eine Vielzahl von Ermittlungsschritten, nachfragen beim Arzt, möglicherweise Zeugenvernehmungen für einen Streitwert, der verhältnismäßig gering ist. Das ist unsere Aufgabe."
Sagt Marcus Howe vom Sozialgericht Berlin. Lange Verfahren. Zeit. Geld. Nerven. Das sind die Kosten eines langen Verfahrens.

"Die Mandanten zahlen mich im besten Falle gar nicht. Sondern im Widerspruchsverfahren können die Mandanten einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Und dann rechne ich meine Gebühren mit dem Amtsgericht ab. Im Prozess beantrage ich für die Mandanten Prozesskostenhilfe die bewilligt wird, wenn die Mandanten hilfebedürftig sind und die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Und wenn das Jobcenter verliert, zahlt das Jobcenter."
47 Prozent. So hoch ist die Zahl der erfolgreich geführten Klagen gegen das Jobcenter. Die Chancen sich gerichtlich gegen das Amt durchzusetzen, fifty-fifty.
"Mein Name ist Sigrid Betzelt. Ich bin Professorin hier an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hier in Berlin seit 2009 und beschäftige mich eigentlich schon seit Anbeginn mit den Folgen der Hartz-Reform und mit dem Inhalt der Hartz-Reform. Und bin von Hause aus überwiegend Arbeitssoziologin."
Hartz IV ist keine Erfolgsgeschichte. Oder doch? Es wird viel berechtigte Kritik geäußert. Doch Deutschlands Wirtschaft und Arbeitsmarkt stehen im europäischen Vergleich konkurrenzlos gut da. Neidisch und anerkennend sind die Blicke aus dem europäischen Ausland. Deutschland das Vorbild.
"Das kommt drauf an, woran man es misst. Die Reform ist ja damals auch damit angetreten: Den Arbeitsmarkt flexibler machen. Und schnellerer Vermittlungen und so, da kann man sagen, ohne dass man das erstmal normativ bewertet, das ist in gewisser Weise ein Erfolg gewesen."
Erfolg ist hier dennoch relativ. Der Arbeitsmarkt spaltet sich weiter auf. Schlecht Qualifizierte und Langzeitarbeitslose haben es zunehmend schwer auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
"Ich teile keineswegs diese Diagnose, die auch von Wissenschaftlern gemacht wird, ja, wir haben eine Dualisierung des Arbeitsmarktes. Das gute Segment ist untangiert, ist nicht tangiert und die anderen hat es getroffen. So einfach ist es nicht."
Guter Arbeitsmarkt. Schlechter Arbeitsmarkt. Das Idealbild eines Berufes ist die sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem guten Gehalt. Morgens aus dem Haus. Abends zurück. Im Sommer drei Wochen Urlaub, Rente mit Mitte 60. Die Realität sieht anders aus. Hartz IV betrifft nicht nur die, die es beziehen. Der Druck, der durch dieses Hartz-IV-System auf die Gesellschaft insgesamt wirkt, wirkt sich auch auf die normal Beschäftigten als Drohkulisse sozusagen. Also dieser relativ schnelle, drohende Abstieg in Hartz IV. Sogar wenn man einen normalen Job hat, wirkt tatsächlich sehr stark disziplinierend.

Kafkaeske Züge

Recht muss erstritten werden. Gerade wenn es um Hartz IV geht. Das kostet vor allem eines: Kraft. Und die ist nicht immer da. Zu Gunsten des Jobcenters.
"Als der Lütte auf die Welt gekommen ist, musste man ja alles ganz schnell regeln um diese ganzen Anträge: Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Elterngeld. Das musste man ja alles ziemlich schnell regeln. Habe ich auch getan. Es hat trotzdem halt ein paar Monate gedauert, bis diese Zahlungen ausgeschüttet worden sind. Und das Jobcenter ist nicht in Vorkasse gegangen."
Sie war gezwungen, sich Geld zu leihen. Als endlich das Geld vom Amt kam, wurde ihr dieser größere Betrag als Vermögen angerechnet. Sie musste Teile von den nun regulär kommenden Leistungen zurückzahlen.
"Dann haben sie so gesagt, in dem einen Monat hätte ich keinen Anspruch und haben komplett das Geld zurück gefordert. Und dann habe ich halt auch gesagt, ja aber das kann doch nicht sein. Ihr seid ja nicht in Vorkasse gegangen. Und erstens Elterngeld wird doch gar nicht angerechnet. Verstehe ich nicht."
Wieder klagen, wieder mit dem Anwalt in den Ring steigen. Es wäre ihr gutes Recht gewesen. Sie nahm es nicht in Anspruch. Und lebte mit den Konsequenzen.
"Da war ich so genau im Muttermodus und habe gedacht, das schaffe ich nicht. Und habe das eben über eine längere Zeit dann abbezahlt."
Jedes Jobcenter ist anders, "Pech gehabt mit der Sachbearbeiterin". So beschreibt es die Mutter. Die erste sogenannte Maßnahme brachte keinen Erfolg. Ein Bewerbungstraining. Die Maßnahme war ausgelegt für Bewerber mit geringen Deutschkenntnissen.
"Am Anfang, da war der Lütte ein Jahr und. Da fing sie gleich an, mit ich soll in eine Maßnahme gehen. ...im ersten Moment gedacht habe, Maßnahme, ja mache ich. War auch eine Vollzeitmaßnahme also war richtig anstrengend und auch mit Umkoordinierung des Kindergartens. ...er musste dann früher hin, damit ich rechtzeitig dort sein kann. Und länger bleiben. Es war ein unheimlich organisatorischer Aufwand, um diese Maßnahme organisiert zu bekommen."
Als sie versucht, sich aus eigener Kraft aus der Abhängigkeit vom Amt zu befreien, will das Amt für ihre Pläne nicht zahlen. Die Mutter sah eine Chance. Das Amt die Ausnutzung des Sozialstaates durch einen möglichen Arbeitgeber.
"Früher war es so da durfte, man konnte, glaube ich, zwei Praktika im Jahr machen. Unbezahlt… Dann hat sich was geändert. Und dann haben sie auch gesagt, Praktikum das geht nicht. Also jedenfalls meine Beraterin hat gesagt, das geht nicht. Das ist ja unbezahlte Arbeitskraft. Und sie sind ja dann für denjenigen, arbeiten sie. Und wir zahlen das. Das kann doch gar nicht angehen."
Kafkaesk sind auch die Erfahrungen die Anwältin Annette Krohn mit dem Jobcenter macht.
"Ich habe neulich einen Beratungshilfeschein abgerechnet. Und habe mich um 42 Cent verrechnet. Daraufhin kriege ich einen Brief, der mit 70 Cent frankiert war, ob ich noch mal einen neuen Antrag stellen könnte, weil ich die Mehrwertsteuer nicht richtig ausgerechnet hätte."
Aber es sind Einzelgeschichten von den Jobcentern. Sie sind es, die aufgeblähte Gesetze und eine harte Politik umsetzen müssen. Personalmangel, Antrags- und Klagefluten. Das Spannungsfeld in dem sie sich bewegen.
"Das Geld, die Zeit. Also ich will jetzt auch durchaus nicht die ganzen Jobcenter und auch die Vermittler nicht sozusagen brandmarken oder so. ...Die tun was sie können und da wird auch in allen Untersuchungen wird meistens nicht auf die individuellen Sachbearbeiter geschimpft oder so, sage ich mal."
Zwei Millionen Kinder Leben in Deutschland in Armut. Mit dem Regelsatz von 404€ ist das Leben hart. Nur 1,54 Euro steht einem Hartz IV Empfänger im Monat für Bildung zur Verfügung. Eine Stunde Englischunterricht kostet bereits 25 Euro. Das soziale Leben spielt sich für viele Hartz IV-Empfänger in den eigenen 4 Wänden ab. Zu teuer sind Kino oder Theater. Das Arbeitslosengeld II ist alles andere als Luxus. Aber in seiner ganzen Fehlerhaftigkeit funktioniert es auch wieder.
"Also als ich schwanger war ohne Vater habe ich auch gedacht, oh Gott, wenn ich jetzt in Griechenland wäre. Oh Gott. Wenn ich jetzt in Spanien wäre. Oh Gott. Also natürlich war ich in erster Linie total dankbar dass mich der Staat auffängt. Also das ich das Kind kriegen kann ohne irgendwie keine Ahnung, ich weiß auch nicht wie eine Alleinerziehende Mutter, das ...die muss eine gute Familie haben die das dann auffängt. Das sie gleich weiterarbeiten kann. Halleluja. Natürlich war ich sehr, sehr dankbar."
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