Samstag, 20. April 2024

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Grundgesetz Artikel 2
Recht auf körperliche Unversehrtheit

Artikel 2, Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

05.05.2019
Andreas Langheim findet, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch die Schadstoffbelastung der Luft in vielen Städten verletzt wird. Er wünscht sich in diesem Punkt mehr Anstrengung seitens der Politik.
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