Gesetz von 1952

Mutterschutz wird reformiert

Eine schwangere Frau hält ihren Bauch.
Eine schwangere Frau hält ihren Bauch. © dpa/Fredrik von Erichsen
Katharina Hamberger im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 04.05.2016
Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen in Zukunft Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes. Hauptstadtstudio-Korrespondentin Katharina Hamberger erklärt die Hintergründe.
Erst vor wenigen Tagen war Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) aus ihrem eigenen Mutterschutz zurückgekehrt - jetzt brachte das Bundeskabinett eine Reform des seit 1952 bestehenden Mutterschutzgesetzes auf den Weg. Demnach sollen in Zukunft auch Studentinnen und Schülerinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
Sie sollen dann selbst entscheiden können, ob sie bereits vier Wochen nach der Geburt wieder an Prüfungen teilnehmen. "Das war bislang nicht so und das war auch ein großer Streitpunkt in der Koalition", erklärt uns unsere Hauptstadtstudio-Korrespondentin Katharina Hamberger. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sei der Ansicht gewesen, die Universitäten könnten das alleine regeln - hier habe sich Schwesig aber schließlich durchsetzen können.
"Selbständige werden noch nicht mit einbezogen", erklärt Hamberger weiter. Aber auch hier werde nach einer Regelung in der Zukunft gesucht. Ministerinnen hätten ebenfalls noch keinen rechtlich festgeschriebenen Anspruch. Schwesig habe sich ihren Mutterschutz "selbst und freiwillig" genommen.
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