Generalbundesanwalt

Range wird entlassen

Generalbundesanwalt Harald Range spricht am 04.08.2015 in Karlsruhe vor Medienvertretern.
Generalbundesanwalt Harald Range äußerte sich am Dienstag in Karlsruhe vor Medienvertretern. Am Abend war er seinen Job los. © picture alliance / dpa / Wolfram Kastl
04.08.2015
Im Konflikt um das Vorgehen in der "Netzpolitik"-Affäre hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range angekündigt. Er werde die Versetzung Ranges in den Ruhestand beantragen, sagte Maas.
Range war zuvor auf Konfrontationskurs zu dem Justizminister gegangen und hatte ihm vorgeworfen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen und damit in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen.
Maas sagte, sein Vertrauen in Range sei nachhaltig gestört. Die jüngsten Äußerungen und das Vorgehen des Generalbundesanwalts seien nicht nachvollziehbar und vermittelten der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck.
Er habe "im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt" beim Bundespräsidenten Ranges Versetzung in den Ruhestand beantragt, sagte Maas. Wie der Justizminister ankündigte, soll Peter Frank, Generalstaatsanwalt aus München, Ranges Nachfolger werden.
Nur eine Minute und 18 Sekunden dauerte das Statement von Heiko Maas in der Pressekonferenz gegen 18.15 Uhr in Berlin.
Den ganzen Tag über war kein Ton aus dem Justizministerium zu hören gewesen nach dem Angriff durch den Generalbundesanwalt am Morgen, berichtete Gudula Geuther aus unserem Hauptstadtstudio . Harald Range hatte Justizminister Maas politische Einflussnahme auf Ermittlungen vorgeworfen. Hintergrund ist das Verfahren gegen die Blogger von netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat.
Maas habe angeordnet, "dass ein Gutachten nicht weiter betrieben wird, ein wesentliches Beweismittel in die weitere Prüfung des Verdachts des Landesverrat nicht einbezogen wird", kritisierte Christoph Frank, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur . Der Minister habe zwar das Weisungsrecht, "aber dieses Weisungsrecht findet seine Grenzen dort, wenn es um die sachgerechte Erfüllung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft geht".
Das Justizministerium habe ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur möglichen Einstufung der von "netzpolitik.org" veröffentlichten Unterlagen als Staatsgeheimnis gestoppt, hatte Range gesagt. Diesen Vorwuf wies Maas in seiner Pressekonferenz als "nicht zutreffend" zurück: "Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag mit Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des externen Gutachtenauftrags gemeinsam verabredet war und zwar ohne Kenntnis eines möglichen Ergebnisses des Gutachtens."
Auch eine schriftliche Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu Ranges Äußerungen wurde verbreitet.
Programmhinweis: Ausführliche Berichte zur Entlassung des Generalbundesanwalts Harald Range hören Sie in unserer Sendung "Studio 9" um 22.30 Uhr.
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