Freihandelsabkommen TTIP

Maulkorb für die Kommunen

Menschen demonstrieren in Berlin gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP.
Menschen demonstrieren in Berlin gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP. © picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm
Von Constanze Lehmann · 10.03.2015
Das Handelsabkommen TTIP stößt weiter auf Kritik. Jetzt hat Foodwatch-Chef Thilo Bode seine Streitschrift "Die Freihandelslüge" vorgestellt. Und auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schaltet sich in die Debatte ein.
Freihandelsabkommen TTIP. Die Verhandlungen gehen jetzt in die letzte entscheidende Phase. Während Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in der "Bild"-Zeitung fünf Gründe nennt, warum das Freihandelsabkommen mit den USA gut für uns ist, hat foodwatch-Gründer Thilo Bode seine Argumente, warum TTIP uns schadet in einem Buch versammelt, das seit gestern auf dem Markt ist.
Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit einem Gutachten in die Debatte eingeschaltet.
"Weil in den vergangenen Wochen wiederholt die Frage gestellte wurde, ... ob ... sich Kommunalvertretungen mit den Freihandelsabkommen befassen und dazu Beschlüsse erfassen dürfen."
TTIP geht die Kommunen nichts an
Diskutiert wird in den Kommunen schon lange über die Folgen von TTIP zum Beispiel für kommunale Unternehmen, öffentliche Dienstleistungen und das Vergaberecht - 123 Gemeinden sollen sich mit dem Thema beschäftigt haben und die eine oder andere Resolution und Beschwerde ist wohl auch bei den Bundestagsabgeordneten gelandet. Der wissenschaftliche Dienst kommt nun zu dem Schluss, TTIP gehe die Kommunen aber gar nichts an, denn:
"Unabhängig von der Frage, welche staatliche bzw. europäische Ebene für den Abschluss der geplanten Freihandelsabkommen zuständig ist, stellen diese ... keine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz dar. Zwar mögen die Abkommen - unter Umständen auch erhebliche - Auswirkungen auf die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben haben. Dies macht die Freihandelsabkommen aber nicht zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft."
Mit der Folge:
"... dass auch der Gemeinderat als Verwaltungsorgan der Gemeinde insoweit weder Beschlüsse fassen, noch sich überhaupt in politischer Hinsicht mit dem Abkommen befassen darf. Schon die Befassung als solche, das heißt, schon die Erörterung des Themas, auch wenn danach kein Beschluss dazu gefasst wird, wäre unzulässig ... weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen ... stehen eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu."
Sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dessen Gutachten nicht rechtsverbindlich sind, aber für politische Stellungnahmen und als Argumentationshilfe für die Abgeordneten durchaus bedeutend.
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