Frankreich

    Gericht kippt Burkini-Verbot

    Eine junge Frau geht am französischen Strand 'Fort-Mahon' im Burkini ins Meer.
    Eine junge Frau geht am französischen Strand 'Fort-Mahon' im Burkini ins Meer © picture alliance / dpa / Arnaud Dumontier
    26.08.2016
    Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat das Burkini-Verbot in der Stadt Villeneuve-Loubet ausgesetzt. Die Entscheidung wird als Präzedenzfall für mögliche weitere Rechtssprechungen gesehen. Mehr als 30 Badeorte haben das Tragen des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs an ihren Stränden verboten.
    Das Verbot des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs im Küstenort Villeneuve-Loubet verletze die individuelle Freiheit, teilten die Richter des Staatsrates mit. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht noch aus. Gegen das Verbot hatten zwei Menschenrechtsgruppen geklagt, weil sie es für diskriminierend halten. Der Erlass in Villeneuve-Loubet verletze unter anderem die Religionsfreiheit. Zudem stehe zu befürchten, dass es bald auch Kleidervorschriften für öffentliche Verkehrsmittel gebe, sollte das Gericht das Verbot nicht kippen.
    Die Burkini-Verbote hatten mehr als 30 französische Badeorte als Reaktion auf den islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten verhängt. Die Argumentation der - meist konservativen - Bürgermeister: Muslimische Badebekleidung werde als Symbol eines fundamentalistischen Islam angesehen und könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der französische Abgeordnete Benoist Apparu sagte im Deutschlandfunk, mit Blick auf die Spannungen, die zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Frankreich gegenwärtig schnell entstehen könnten, halte er die Begründung mit der öffentlichen Ordnung für gerechtfertigt.
    Nizza selbst hat ein Burkini-Verbot erlassen, auch Cannes an der Côte d'Azur. Bei Zuwiderhandlungen wird dort ein Bußgeld von 38 Euro fällig. Das Wort Burkini kommt in den umstrittenen Dekreten allerdings gar nicht vor. Vielmehr wird der Zugang zu öffentlichen Stränden ohne "korrekte Kleidung" untersagt, "die die guten Sitten und die Laizität respektiert sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln beim Baden achtet". Das Verbot zielt auf den Burkini ab, der nur Gesicht, Hände und Füße der Frauen unbedeckt lässt, lässt aber auch viel Raum für Interpretationen. Bislang wurden vor allem Frauen belangt, die gar keinen Burkini trugen, sondern nur mit langer Kleidung und Kopftuch am Strand waren. Kritiker befürchten daher, dass das Verbot gesellschaftliche Spannung nur verstärkt. Seit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen französische Polizisten zu sehen sind, die eine Frau zwingen, ihren Burkini auszuziehen, wuchs der Protest gegen das Verbot.
    (nin/adi)
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