Frage des Tages

Geht Brecht jetzt nur noch mit Selbstzensur?

Undatierte Aufnahme des Dichters Bertolt Brecht
Undatierte Aufnahme des Dichters Bertolt Brecht © dpa/ picture alliance
Oliver Reese im Gespräch mit Timo Grampes · 19.02.2015
Einigung vor Gericht: Frank Castorfs umstrittene Inszenierung von Brechts "Baal" darf nur noch zweimal gezeigt werden. Was bedeutet das für die künstlerische Freiheit? Darüber sprechen wir mit dem designierten Intendanten des Berliner Ensembles, Oliver Reese.
Das Residenztheater München und der Suhrkamp-Verlag haben am Mittwochabend einen Vergleich geschlossen. Frank Castorfs Inszenierung von Bertolt Brechts "Baal" darf nur noch zweimal gezeigt werden - und danach nie wieder. Die Aufführungen am 28. Februar in München und im Mai bei einem Theatertreffen in Berlin finden noch statt; alle weiteren geplanten Aufführungen entfallen. Das Residenztheater verpflichtete sich, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Als Vertreter der Brecht-Erben hatte der Suhrkamp-Verlag eine einstweilige Verfügung gegen die Inszenierung am Residenztheater beantragt. Bei der Castorfs Interpretation handele es sich um eine "nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes". Der Regisseur hat "Baal" in seiner Inszenierung zahlreiche Fremdtexte hinzugefügt.
Nur noch verstaubte Klassikerpflege?
Was heißt der Ausgang des Streits für die künstlerische Freiheit der Theaterregisseure? Wagen sie sich überhaupt noch an Stücke des Altmeisters? Darüber haben wir mit Oliver Reese gesprochen. Er wird 2017 Intendant des Berliner Ensembles, des Theaters, das dem Erbe Brechts verpflichtet ist wie kein anderes. Kann er dort überhaupt moderne Inszenierungen anbieten - oder muss er sich auf verstaubte Klassikerpflege konzentrieren?
Reese übte mit Blick auf den "Baal"-Streit Selbstkritik an seiner Zunft: "Wir wissen alle, dass Theater mit Verträgen insofern etwas locker umgehen, nach dem Motto: Naja, machen wir erstmal, was wir eigentlich nicht dürfen - wenn's dann mal in der Welt ist, wird's schon irgendwie gut gehen. Und jetzt ist es halt mal nicht gut gegangen." Viele Theater verhielten sich damit nicht vertragskonform. Und diese Verträge sähen zumeist vor, dass Textänderungen von den Rechteinhabern genehmigt werden müssten.
"Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann steht vielleicht im Mietvertrag auch drin, dass Sie keine Wände einreißen dürfen. Und wenn Sie die Wände hinterher doch einreißen und sagen: 'Sie hätten aber wissen müssen, was ich für ein Mieter bin, Sie kennen mich doch', dann werden Sie trotzdem ein Problem bekommen."
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