Frage des Tages

Gefährdet ein weltweites Recht auf Vergessen die Internetfreiheit?

Das Google-Logo ist durch ein Brillenglas auf einem Bildschirm zu sehen.
Bürger in Europa können Löschanträge bei Google stellen, wenn die Suchergebnisse Links zu falschen oder kompromittierenden Daten enthalten. © dpa / picture alliance / Martin Gerten
Moderation: Timo Grampes · 31.07.2015
Seit 2014 haben Europas Bürger das Recht, kompromittierende Suchergebnisse bei Google löschen zu lassen. Das gilt jedoch nur für die europäischen Seiten der Suchmaschine. Warum sich das Unternehmen gegen ein weltweites "Recht auf Vergessen" wehrt, erklärt Philip Banse.
Seit dem vergangenen Jahr können europäische Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Google dazu auffordern, bestimmte Links zu persönlichen Inhalten aus dem Netz zu löschen. Dieses "Recht auf Vergessen" gilt jedoch nur in Europa. In anderen Teilen der Welt kursieren die Inhalte munter weiter. Die französische Datenschutzaufsicht CNIL forderte Google nun auf, das Recht auf Vergessen weltweit umzusetzen. Google lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass dies die Internetfreiheit gefährde.
Also steht die Einschränkung der persönlichen Freiheit gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit? Und lässt sich beides miteinander vereinbaren? Das fragen wir den Journalisten und Netzexperten Philip Banse.
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