Familienrecht

Das "Kindeswohl" ist eine leere Floskel

Ein Vater lässt am 16.03.2014 in Berlin auf dem Teufelsberg bei starkem Wind und dicht bewölktem Himmel mit seinem Sohn einen Drachen steigen.
Peter Kees will für seine zweieinhalbjährige Tochter ein guter Vater sein - doch das Sorgerecht lässt das nicht zu. © picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt
Von Peter Kees · 26.06.2015
Wenn Eltern sich trennen, leiden die Kinder - und Familiengerichte müssen retten, was zu retten ist. Soweit die Theorie. Doch in Wirklichkeit, sagt der Künstler und Publizist Peter Kees, sorgen die Gerichte oft dafür, dass der Schaden noch größer wird.
Selbstoptimierung und Narzissmus sind die Kennzeichen unserer modernen Gesellschaft. Das Ich steht hoch im Kurs, Trennungen sind an der Tagesordnung, das Modell der klassischen Familie löst sich immer weiter auf. Und nur den wenigsten Eltern gelingt es, nach der Trennungen gleichberechtigt für ihre Sprösslinge zu sorgen.
Auch meine Tochter, inzwischen zweieinhalb Jahre alt, wird zusehends zerrissen von solch einem elterlichen Konflikt. Nur vor Gericht konnte ich erstreiten, dass sie mich und damit ihren Vater inzwischen dreieinhalb Stunden in der Woche sehen darf. Aber selbst dieser Umgang findet nicht regelmäßig statt, obwohl Studien längst belegen, dass ein möglichst häufiger Umgang mit beiden Elternteilen Kinder am besten fördert.
Beim Umgangsrecht ist es in Ländern wie Schweden, Belgien oder Australien längst üblich, dass sich beide Elternteile im sogenannten Wechselmodell um ihre Kleinen kümmern. Deutschland hinkt hinterher. Erst im Januar wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb verurteilt: Das Umgangsrecht sei zu lasch, die Gesetze lückenhaft.
Urteile nach dem "Hausfrauenprinzip"
Deutsche Gerichte urteilen noch immer nach dem "Hausfrauenprinzip" vergangener Tage und sind weit von unserem gleichberechtigten gesellschaftlichen Anspruch entfernt. Dabei wird häufig das Wichtigste übersehen: das Kind.
Zwar hat der Gesetzgeber vor gut zwei Jahren auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Seit einer Reform des Sorgerechtes im Mai 2013 können Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, die gemeinsame Sorge beantragen. Sie können sie auch einklagen, wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist. Entscheidend ist das "Wohl des Kindes". Doch das ist eine sehr diffuse Formulierung, die vielerlei Interpretationsspielräume zulässt. Und so machen viele Richter eben doch in vielen Fällen das Veto der Mutter zum Zünglein an der Waage.
Da kann es genügen, wenn eine Mutter sich schlicht weigert, mit dem Vater zu sprechen. Dann fragen die Richter: Wie sollen, wenn zwei nicht miteinander reden, gemeinsame Entscheidungen für die Kinder getroffen werden?
Kinder wollen beide Eltern behalten
Kinder brauchen beide Elternteile, das belegen viele Studien einhellig. Auch wollen die meisten Kinder nach Trennungen "am liebsten beide Eltern gleich" behalten. Aber was ist, wenn diese Eltern ihre Konflikte nicht miteinander lösen können? Sie sollten zunächst rechtsstaatlich dazu verpflichtet werden, mit Hilfe von Beratungen und Therapien selbst eine Lösung zu finden. Und zu einer notwendigen Reform des Umgangsrechtes gehört auch ein automatisches Sorgerecht für Väter und Mütter von Geburt an - zumindest dann, wenn beide Eltern sich zu ihrem Kind bekennen. Das entspräche auch dem Gleichberechtigungsanspruch der Geschlechter, den unser Grundgesetz formuliert.
Meine Tochter hat einen Vater, der zu ihr steht, der sie liebt und für sie da sein will. Sie hat aber keinen Vater, der wirklich für sie da sein kann. Warum nicht?
Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeistände müssen sich endlich wirklich an der Kinderperspektive orientieren. Denn wenn die Eltern versagen, sollte gerade der Staat die Rechte von Kindern stärken. Ohne eine grundlegende Reform von Sorge- und Umgangsrecht geht das allerdings nicht.
Peter Kees, geboren 1965, befasst sich als Künstler und Publizist mit Sehnsüchten, Idealen und Visionen. Seit der Biennale von Havanna 2006 hat er mehrfach einzelne Quadratmeter in europäischen Ländern annektiert und zu arkadischem Staatsgebiet erklärt. Als Arkadischer Botschafter vergibt er Visa und gewährt Asyl. Zu sehen waren seine Arbeiten u.a. auf der Mediations Biennale in Posen, im Museum of Contemporary Art Skopje, in La Capella Barcelona, im PAN Palazzo delle Arti Napoli, in der Neue Nationalgalerie Berlin, im Berliner Martin-Gropius-Bau, am Kunsthaus Bregenz, an der Kunsthalle Rostock und am ACC Weimar. In dem Dokumentarfilm "Vaterlandschaften" (2015) erzählt er als Vater seine eigene Geschichte vom Ausgegrenztsein und vom Kampf ums eigene Kind.
Peter Kees
Peter Kees© privat
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